Top 34Düngemittelbilanz

Foto: Fahrzeug duengt Feld

© panthermedia | Antje Lindert-Rottke

  1. Beschluss

Beschluss

Verordnung zur Düngemittelbilanz abgesetzt

Der Bundesrat hat am 22. September 2017 kurzfristig eine Regierungsverordnung zur Bilanzierung von Düngemitteln in der Landwirtschaft von der Tagesordnung abgesetzt und in die Fachausschüsse zurücküberwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen erneut mit dem Thema befassen.

Transparenz durch Stoffstrombilanzierung

Der Bundestag hatte die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung am 29. Juni beschlossen und dabei die so genannte betriebliche Stoffstrombilanzierung mit aufgenommen: Landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dabei müssen sie die Menge an Stickstoff und Phosphor, die sie zum Beispiel durch Futtermittel und Saatgut ihrem Betrieb zuführen, notieren und mit der Nährstoffmenge vergleichen, die über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Hof wieder verlässt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können.

Gestuftes Verfahren

Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.

Kritik aus den Fachausschüssen

Der Umwelt- und der Agrarausschuss hatten im Vorfeld der Sitzung zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen, die die Bundesregierung nicht mittragen wollte. Zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen kam es aufgrund der Absetzung jedoch nicht.

Stand: 22.09.2017

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.