BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 960. Sitzung am 22.09.2017

Anschub für offenes WLAN, Anstoß zur Lockerung des Kooperationsverbots, Auftakt der neuen Hausspitze

Anschub für offenes WLAN, Anstoß zur Lockerung des Kooperationsverbots, Auftakt der neuen Hausspitze

Nach der einstimmigen Wahl von Michael Müller zum neuen Bundesratspräsidenten billigten die Länder eine Reihe von Gesetze und Verordnungen und schlossen damit letzte Vorhaben von Bundestag und Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ab.

Höhere Strafen für illegale Autorennen

Grünes Licht gab der Bundesrat für fünf Beschlüsse aus dem Bundestag. Damit können Strafverschärfungen für illegale Autorennen und die Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Hotspots dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und danach wie geplant in Kraft treten. Gleiches gilt für die neue Fortbildungspflicht für Makler.

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen erneut abgesetzt

Nicht abgeschlossen hat der Bundesrat allerdings das Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung von Kinder- und Jugendlichen: Er setzte das Vorhaben kurzfristig von der Tagesordnung ab. Eine Abstimmung in einer der nächsten Sitzungen bleibt jedoch weiterhin möglich.

Debatte zum Kooperationsverbot im Bildungsbereich

Kontrovers diskutiert wurde ein Antrag von sieben Ländern zur Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Weitere Länderinitiativen schlagen Änderungen an der Mietpreisbremse, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer und die Bekämpfung von „Share-Deals“ sowie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf bundeseigener Immobilien vor; außerdem die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für einkommensschwache Frauen und die Rehabilitierung von Heimkindern.

Über alle Vorschläge beraten in den nächsten Wochen die Fachausschüsse des Bundesrates.

Bußgelder für Handynutzung am Steuer und Behinderung von Rettungskräften

Der Bundesrat stimmt 15 Verordnungen der Bundesregierung zu – teilweise unter der Bedingung von Änderungen.

In Kraft treten können damit deutlich erhöhte Bußgelder für das Behindern von Rettungsgassen sowie die Smartphone-Nutzung am Steuer, außerdem Änderungen an der Frequenzverordnung, der Insolvenzgeldumlage, dem elektronischen Personalausweis sowie die Umsetzung der UVP-Richtlinie und eine Ausbildungsreform für Patentanwälte.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Düngemittelbilanz setzten die Länder kurzfristig von der Tagesordnung ab und überwiesen sie zurück in die Ausschüsse.

Kritische Stellungnahme zu EU-Bildungsdaten

Zu zehn europäischen Vorlagen nahm der Bundesrat Stellung. Dabei ging es um die Entsenderichtlinie im Verkehrsbereich, die Offenlegung von Steuersparmodellen durch Offshore-Konten und ein europäisches Strafregister. Besonders kritisch äußerten sich die Länder zur geplanten Erhebung von Daten über Hochschul- und Ausbildungsabsolventen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Präsidium

Foto: Regierender Bürgermeister Michael Müller © SPD Berlin

Regierender Bürgermeister Michael Müller

© SPD Berlin

  1. Beschluss

Beschluss

Michael Müller neuer Bundesratspräsident

Einstimmig hat der Bundesrat am 22. September 2017 den Regierenden Bürgermeister von Berlin zum neuen Bundesratspräsidenten gewählt. Michael Müller wird das Amt am 1. November 2017 antreten. Er löst damit die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ab.

Neben dem Präsidenten wählte der Bundesrat auch zwei neue Stellvertreter für das neue Geschäftsjahr: Die derzeit amtierende Bundesratspräsidentin Malu Dreyer wird Erste Vizepräsidentin, Zweiter Vizepräsident der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther.

Stand: 22.09.2017

Top 2Europakammer

Foto: Blick in den Plenarsaal während der einer Sitzung

© Bundesrat | Henning Schacht

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer

Der Bundesrat hat neben dem Präsidium auch die Vorsitzenden der Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt. Vorsitzender wird Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (Berlin), stellvertretende Vorsitzende werden Staatsminister Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz) sowie Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein).

Die Europakammer tritt zusammen, wenn Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erfordern. Sie kann stellvertretend für das Bundesratsplenum Beschlüsse fassen.

Stand: 22.09.2017

Top 3Vorsitz in den Fachausschüssen

Foto: Blick in einen Ausschusssitzungssaal

© Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Wahl der Ausschussvorsitzenden

Der Bundesrat hat seine Ausschussvorsitzenden für das Geschäftsjahr 2017/2018 gewählt. Dabei übernimmt jedes Bundesland den Vorsitz für jeweils einen der 16 Fachausschüsse der Länderkammer.

Stand: 22.09.2017

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 6Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz

Foto: Beratungsgespräch zwischen Kinderärztin und Kind

© PantherMedia | Monkeybusiness Images

  1. Beschluss

Beschluss

Beratung über Stärkung von Kindern und Jugendlichen abgesetzt

Der Bundesrat hat am 22. September 2017 abermals kurzfristig das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen von seiner Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Abstimmung über das zustimmungsbedürftige Gesetz, das der Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedet hatte. Schon in der Sitzung am 7. Juli 2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben.

Keine Diskontinuität

Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der heutigen Absetzung noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn der Diskontinuität zum Ende der 18. Legislaturperiode unterfallen nur solche Gesetze, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden.

Zum Inhalt des geplanten Gesetzes

Der Bundestag will mit dem Gesetz Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt schützen und in ihren Rechten stärken. Er hatte dazu insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:

Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Ärzten

Jugendämter und Kinderärzte sollen künftig intensiver zusammenarbeiten. Mediziner erhalten mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht.

Wirksamere Heimaufsicht

Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen stehen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung. Sie haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe - auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

Zusammenarbeit der Behörden

Verbessern soll sich auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Der Bundestagsbeschluss stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher.

Schutz in Flüchtlingsunterkünften

Kinder, Jugendliche und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sollen gegen alle Formen der Gewalt geschützt sein. Dies sollen die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherstellen; ebenso die Träger der Unterkünfte - vor allem durch Anwendung von Schutzkonzepten.

Inklusion als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe

Die geplante Reform verankert Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen zu schaffen.

Stand: 22.09.2017

Top 7Medienöffentlichkeit im Gericht

Foto: Angeklagte sitzt  in einem Gerichtssaal und wird von Fotografen und Kamerateams aufgenommen

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss

Beschluss

Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal: Der Bundesrat hat am 22. September das vom Bundestag bereits am 22. Juni 2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Es lockert das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen und passt die bisherigen Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen an das neue Medienverständnis an.

Tonübertragungen aus dem Gerichtssaal

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräume möglich sind. Dies war vor allem beim Münchener NSU-Prozess gefordert worden. Außerdem kann die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken Tonaufnahmen von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zulässig sind, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt. Ob es zu der jeweiligen Übertragung bzw. Aufzeichnung kommt, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen werden.

Erweiterter Einsatz von Gebärdendolmetschern

Darüber hinaus schafft das Gesetz Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. So ist künftig der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.

Inkrafttreten

Die Bestimmungen zu den Gebärdendolmetschern sind am 19. Oktober 2017 in Kraft getreten. Die Änderungen zu Audio- und Tonübertragungen von Gerichtsverhandlungen gelten erst in sechs Monaten.

Stand: 19.10.2017

Top 8Bekämpfung der Raserszene

Foto: Straßenrennen

© panthermedia | fanjianhua

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt härtere Strafen für illegale Autorrennen

Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen werden künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Der Bundesrat billigte am 22. September die entsprechende Strafverschärfung, die der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen hatte. Das Gesetz greift eine Bundesratsinitiative vom Herbst letzten Jahres auf (Drs. 362/16 [PDF, 296KB]).

Das Gesetz ist am 13. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Von der Ordnungswidrigkeit zum eigenen Straftatbestand

Kern der Neuregelungen ist ein eigener Tatbestand, der die Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis verbessert: Wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Allein die abstrakte Gefährdung ist also bereits Grundlage für die Bestrafung. Bislang konnte die Beteiligung an illegalen Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden, solange dabei niemand ernsthaft zu Schaden kam. Bei schweren Personenschäden sind künftig dagegen bis zu zehn Jahre Haft möglich.

Strafbar wird zudem auch schon der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen. Damit ist sichergestellt, dass Organisatoren auch dann nicht mehr straflos davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es vereitelt.

Auch einzelne Raser können sich strafbar machen

Ebenfalls strafbar macht sich künftig derjenige, der als einzelner Auto- oder Motorradfahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als wäre er in einem Rennen – quasi gegen sich selbst oder fiktive Gegner. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den Trend, Videos von halsbrecherischen Fahrten aufzunehmen und ins Internet zu stellen.

Gefährliche „Spielzeuge“ wegnehmen

Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden. Das Veranstalten illegaler Autorennen wird darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Raserszene bekämpfen

Ziel des Gesetzes ist es, effektiver gegen die so genannte Raser-Szene vorzugehen. Immer wieder sorgen spektakuläre Unfälle für Aufsehen - ausgelöst durch spontane Beschleunigungsrennen nach einem Ampelstopp oder auch durch organisierte überörtliche Rennen, die die Teilnehmer als "Freizeitbeschäftigung" ansehen.

Stand: 13.10.2017

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Top 9Geheimnisschutz

Foto: Aktenordner und ein Stempel mit Aufschrift vertraulich

© PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger

Der Schutz von Berufsgeheimnissen soll praktikabler werden. Der Bundesrat billigte am 22. September 2017 das Vorhaben mit dem umfangreichen Titel: Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen. Der Bundestag hatte es bereits am 29. Juni 2017 beschlossen.

Outsourcing von Dienstleistungen wird möglich

Es ermöglicht Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern das Outsourcing von Dienstleistungen. Bislang standen dem das geltende Berufsrecht und der strafrechtliche Schutz von Berufsgeheimnissen in § 203 StGB entgegen. Damit riskierte derjenige, der sich externer Unterstützung etwa durch Reinigungskräfte oder Wartungsdienste bediente, einen Verstoß gegen das Berufsrecht bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Die nunmehr beschlossene Neufassung des § 203 StGB regelt die Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe und das Zugänglichmachen von Geheimnissen an mitwirkende Personen – Angestellte und externe Dienstleister – möglich ist. In ähnlicher Weise hat der Bundestag auch das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe angepasst.

Einbezogene Personen zur Geheimhaltung verpflichtet

Künftig machen sich alle Personen, die an der Berufsausübung mitwirken, strafbar, wenn sie ein Berufsgeheimnis offenbaren, das ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Darüber hinaus müssen die Berufsgeheimnisträger dafür Sorge tragen, dass die einbezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist überwiegend am 9. November 2017 in Kraft getreten.

Stand: 09.11.2017

Top 10Telemediengesetz

Foto: Ein Mann sitzt mit einem Laptop in einem Strassencafe

© panthermedia | stockasso

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für öffentliches WLAN

Ein weiterer Schritt zur Verbreitung von öffentlichem WLAN: Der Bundesrat hat am 22. September 2017 das vom Bundestag bereits am 30. Juni 2017 verabschiedete Telemediengesetz gebilligt. Es beendet die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets zum Beispiel in Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken.

Keine Kosten für Abmahnungen

Betreiber von Internetzugängen können ihre Dienste künftig Dritten über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) anbieten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Ein Großteil der derzeit bestehenden Kostenpflicht – insbesondere bei Abmahnungen – entfällt.

Registrierung nur noch mit Einwilligung

Das Gesetz stellt außerdem klar, dass Behörden WLAN-Betreiber nicht verpflichten dürfen, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Auf freiwilliger Basis ist dies weiter möglich. Eine Registrierung, bei der die persönlichen Daten von Nutzern zu anderen als Abrechnungszwecken gespeichert werden, darf datenschutzrechtlich allerdings nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen. Außerdem regelt das Gesetz, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, die sich davon einen entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots verspricht. WLAN sei mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen, hieß es zur Begründung der Vorlage, die der Bundestag mit kleineren Änderungen angenommen hat. Auch der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2017 sehr zufrieden mit den Regierungsplänen gezeigt.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 13. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Stand: 13.10.2017

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Top 11Maklerqualifikation

Foto: Makler bietet Schlüssel für Modelhaus an

© panthermedia | alexraths

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Makler

Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erhalten erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation: Der Bundesrat billigte am 22. September 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22. Juni, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt.

20 Stunden in drei Jahren

Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.

Geplanter Sachkundenachweis gestrichen

Mit der Einführung der Fortbildungspflicht hat der Bundestag den ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Sachkundenachweis ersetzt. Er sah vor, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.

Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Immobilienverwalter zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Makler sind hiervon ausgenommen.

Inkrafttreten

Das Gesetz trat zum Teil am 24. Oktober 2017 in Kraft. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftplichtversicherung sowie die Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter gilt hingegen erst seit 1. August 2018.

Stand: 01.08.2018

Landesinitiativen

Top 13Mietpreisbremse

Foto: Notlage auf dem Mietmarkt

© dpa | Frank Rumpenhorst

  1. Beschluss
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Beschluss

Berlin und Brandenburg fordern Änderungen an der Mietpreisbremse

Berlin und Brandenburg sehen Verbesserungsbedarf an der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse und haben deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Er wurde am 22. September 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Mit der Initiative möchten die Länder insbesondere die Position der Mieterinnen und Mieter stärken.

Auskunftspflicht für Vermieter

Anders als nach bisherigen Regelungen sollen Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, bei Mietbeginn sämtliche Informationen zur Zulässigkeit der Miethöhe mitzuteilen. Bislang müssen sich Mieter und Mieterinnen aktiv an die Vermieter und Vermieterinnen wenden, wenn sie die Miethöhe hinterfragen möchten. Aus Angst vor einer Verschlechterung des Verhältnisses nähmen viele dieses Recht nicht wahr, heißt es zur Begründung des Änderungsvorschlags.

Erweiterter Rückzahlungsanspruch für Mieter

Außerdem fordern die antragstellenden Länden, den Rückforderungsanspruch auf zu viel gezahlter Miete zu erweitern. So sollen Betroffene die Miete für den gesamten Zeitraum zurückbekommen und nicht wie derzeit nur bis zum Zeitpunkt ihrer offiziellen Beschwerde. Hat die Vermieterseite den Verstoß gegen die Mietpreisbremse hingegen nicht zu vertreten, soll die alte Regelung gelten.

Weiteres Verfahren

In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Vorschlag beraten. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Sobald sie ihr Votum an das Plenum erarbeitet haben, kommt der Gesetzesantrag auf die Tagesordnung der folgenden Plenarsitzung.

Stand: 22.09.2017

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Top 14Verhütungsmittel

Foto: Verhütungsmittel, wie Kondom, Pille, Spritze

© panthermedia | areeya

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Beschluss

Niedersachsen und Bremen verlangen kostenfreie Verhütungsmittel für Einkommensschwache

Niedersachsen und Bremen setzen sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Die Länder haben deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, der am 22. September 2017 im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde. Nach dem Antrag sollen die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden.

Ungewollte Schwangerschaften vermeiden

Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen, heißt es zur Begründung des Antrags. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen.

Derzeit eine Pauschale für alle Arzneimittel

Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug entfiel 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Einkommensschwache Frauen erhalten seitdem eine Pauschale von 15 Euro zur Gesundheitspflege, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.

Weiteres Verfahren

In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Vorschlag beraten. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Sobald sie ihr Votum an das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag auf die Tagesordnung der folgenden Plenarsitzung.

Stand: 22.09.2017

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Top 15Freibetrag Grunderwerbsteuer

Foto: Haus mit Familie davor

© panthermedia | Deklofenak

  1. Beschluss
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Beschluss

Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien

Nordrhein-Westfalen drängt darauf, Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von Wohneigentum über einen Freibetrag von der Grunderwerbsteuer zu entlasten. In einem am 22. September 2017 im Bundesrat vorgestellten Entschließungsantrag fordert das Land die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Wohnungseigentum fördern

Wohneigentum sei nicht nur ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung, sondern bedeute gerade auch für Familien Planungssicherheit, heißt es darin. Trotz historisch niedriger Zinsen stagniere die Wohnungseigentumsquote in Deutschland seit Jahren und sei im europäischen Vergleich extrem niedrig. Es sei deshalb geboten, insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen und junge Familien beim Kauf einer Wohnimmobilie zu unterstützen.

Ähnliche Forderung aus Schleswig-Holstein

Die gleiche Intention verfolgt Schleswig-Holstein mit einem eigenen Entschließungsantrag (Drs. 627/17 [PDF, 226KB]). Zugleich wendet sich das Land gegen so genannte Share Deals von Immobilienkonzernen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer. Auch dieser Antrag wurde im Plenum am 22. September vorgestellt (vgl. TOP 54).

Ausschussberatungen

Mit beiden Entschließungsanträgen werden sich die Fachausschüsse in den nächsten Wochen befassen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, werden die Vorlagen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Feste Fristen für die Ausschussberatungen gibt es nicht.

Stand: 22.09.2017

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Top 16Kooperationsverbot

Foto: Schultafel mit Aufschrift Bildung

© PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
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Beschluss

Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung

Es geht ihnen um bessere Rahmenbedingungen für das Bildungssystem: Sieben Länder starten eine Initiative zur Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots im Bildungsbereich. Über eine gemeinsame Entschließung möchten sie erreichen, dass Bund und Länder gemeinsam die Möglichkeiten intensiverer Zusammenarbeit erörtern. Der Entschließungsantrag wurde am 22. September 2017 im Plenum des Bundesrates erstmals vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen.

Vor den Herausforderungen des Bildungssystems

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Antragsteller auf die großen Herausforderungen, vor denen das deutsche Bildungssystem aktuell steht. Hierzu zählten die Anforderungen an frühkindliche Bildung, die Umsetzung der Inklusion, die flächendeckende Weiterentwicklung von Ganztagsschulen sowie die fortschreitende Digitalisierung und damit die Erfordernisse für digitale Bildung und Medienkompetenz. Zudem gehe es auch darum, den Übergang von Schule in Beruf und Studium zu stärken und ausreichend Ausbildungs- sowie Studienplätze zu sichern.

Bildung von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung

Die Weiterentwicklung des Bildungssystems sei von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und deshalb eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden, heißt es zur Begründung des Antrags. In den Gesprächen mit der Bundesregierung sollten deshalb die Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Bildungssystems ausgelotet werden. Die fachliche Verantwortung zur Erreichung der bildungspolitischen Ziele bliebe weiterhin bei den Ländern.

Lockerung gilt bereits im Wissenschaftsbereich

Im Wissenschaftsbereich gilt bereits seit dem 1. Januar 2015 eine Lockerung des Kooperationsverbots. Im Schulbereich sorgte die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine gewisse Lockerung des Kooperationsverbots. Davon erfasst sind jedoch lediglich die Hilfen an finanzschwache Kommune.

Weiteres Verfahren

In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Vorschlag beraten. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Sobald sie ihr Votum an das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag auf die Tagesordnung der folgenden Plenarsitzung.

Stand: 22.09.2017

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Top 59Rehabilitierung

Foto: Kind auf einer Treppe

© panthermedia | photographee.eu

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rehabilitierung von DDR-Heimkindern vereinfachen

Thüringen und Sachsen unternehmen erneut einen Versuch, die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern zu erleichtern. Gemeinsam haben die Länder dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Kinder, die ausschließlich wegen der politischen Verfolgung oder Inhaftierung ihrer Eltern in einem Heim untergebracht waren, ohne weitere Nachweise rehabilitiert werden können. Der Entwurf wurde am 22. September 2017 im Plenum vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen.

Keine weiteren Nachweise erforderlich

Bislang müssen solche DDR-Heimkinder belegen, dass mit der Unterbringung zusätzlich auch eine politische Verfolgung der Kinder intendiert war. Diesen Nachweis können sie jedoch regelmäßig nicht bringen, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder unvollständig sind, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es widerspreche dem Zweck der Strafrechtlichen Rehabilitierung, lediglich den Eltern und nicht auch den Kindern eine Entschädigung zu ermöglichen. Denn von der politischen Verfolgung der Eltern sei notwendigerweise immer die gesamte Familie betroffen gewesen, die durch die Inhaftierung der Eltern und die Heimunterbringung der Kinder auseinandergerissen wurde.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung noch bis Ende 2029 gestellt werden können. Nach der geltenden Rechtslage sind solche Anträge nur noch bis Ende 2019 möglich.

Vorhaben vom Bundestag nicht berücksichtigt

Die Vorlage entspricht inhaltlich weitgehend einem Gesetzesantrag, die der Bundesrat Anfang des Jahres – ebenfalls auf Initiative von Thüringen und Sachsen – in den Bundestag eingebracht hatte 774/16 (B) [PDF, 74KB]. Dort wurde er jedoch nicht aufgegriffen, weshalb er wegen der bevorstehenden Bundestagswahl nunmehr der Diskontinuität unterfällt. Um dem Anliegen eine neue Chance zu geben, haben sich Thüringen und Sachsen entschlossen, das Vorhaben noch einmal anzustoßen.

Weiteres Verfahren

In den nächsten Wochen werden sich die Fachausschüsse mit dem Gesetzentwurf befassen und ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeiten. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, wird der Entwurf auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung genommen.

Stand: 22.09.2017

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EU-Vorlagen

Top 23EU-Bildungsdaten

Foto: Hochschulabsolvent vor Tafel mit Fragezeichen

© panthermedia | Wavebreakmedia ltd

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat kritisiert europäischen Vorstoß zur Erhebung von Ausbildungsdaten

Ausgesprochen kritisch sieht der Bundesrat den Vorstoß der europäischen Kommission, Daten zum beruflichen Werdegang von Absolventen einer Hochschul- oder Berufsausbildung über umfassende Nachverfolgungssysteme besser verfügbar zu machen. Nach Ansicht der Länder gibt es für die Harmonisierung dieser Systeme auf europäischer Ebene keine Rechtsgrundlage.

Zweifel an der Machbarkeit

In ihrer Stellungnahme vom 22. September 2017 bezweifeln sie außerdem die Machbarkeit des Vorhabens und verweisen auf den erheblichen zusätzlichen Aufwand, der mit der Errichtung bzw. dem Aufbau solcher Systeme verbunden sei. Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Hochschulen litten bereits jetzt unter der wachsenden Verwaltungslast. Für kaum zu realisieren halten sie auch den Aspekt der erforderlichen Vergleichbarkeit der Daten. In Deutschland brächte bereits der Vergleich bildungsstatistischer Daten der einzelnen Länder beachtliche Herausforderungen mit sich.

Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, dass sich die EU bei den Werdegang-Nachverfolgungssystemen auf die Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches sowie der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beschränkt. Er übersendet seine Stellungnahme direkt nach Brüssel.

Daten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erforderlich

Die Kommission verspricht sich von den so genannten Werdegang-Nachverfolgungssystemen, den Gründen für die Arbeitslosigkeit junger Menschen verstärkt auf den Grund gehen zu können, um so bessere Lösungsansätze für die Verbesserung der Beschäftigungsquote zu finden. Das Wissen darüber, was junge Menschen nach ihrem Abschluss machten, sei unerlässlich, um die Gründe für die Arbeitslosigkeit bestimmter Regionen oder auch in bestimmten Fachrichtungen zu verstehen, heißt es in dem Vorschlag. Zwar gebe es in einigen Mitgliedstaaten bereits entsprechende Datenerhebungen. In vielen Teilen der EU fehle es jedoch an belastbaren Daten. Zudem fände unter denjenigen Ländern, die solche Nachfolgesysteme bereits entwickelten, kein Austausch statt und die vorhandenen Daten seien nicht vergleichbar.

Umfassende Werdegang-Nachverfolgungssysteme

Konkret schlägt die Kommission deshalb vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2020 Werdegang-Nachverfolgungssysteme errichten, die relevante Bildungs-, Steuer- und Sozialversicherungsdaten enthalten. Hierzu gehören beispielsweise das Studienfach, die erhaltenen Leistungspunkte und der Beschäftigungsstatus. Erforderlich seien zudem Längsschnitterhebungen zu Absolventen, also eine Datenerhebung, die zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgt. Die Nachverfolgungssysteme müssten darüber hinaus den Behörden ermöglichen, anonymisierte Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen.

Stand: 22.09.2017

Rechtsverordnungen

Top 34Düngemittelbilanz

Foto: Fahrzeug duengt Feld

© panthermedia | Antje Lindert-Rottke

  1. Beschluss

Beschluss

Verordnung zur Düngemittelbilanz abgesetzt

Der Bundesrat hat am 22. September 2017 kurzfristig eine Regierungsverordnung zur Bilanzierung von Düngemitteln in der Landwirtschaft von der Tagesordnung abgesetzt und in die Fachausschüsse zurücküberwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen erneut mit dem Thema befassen.

Transparenz durch Stoffstrombilanzierung

Der Bundestag hatte die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung am 29. Juni beschlossen und dabei die so genannte betriebliche Stoffstrombilanzierung mit aufgenommen: Landwirtschaftliche Betriebe sollen künftig die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dabei müssen sie die Menge an Stickstoff und Phosphor, die sie zum Beispiel durch Futtermittel und Saatgut ihrem Betrieb zuführen, notieren und mit der Nährstoffmenge vergleichen, die über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Hof wieder verlässt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können.

Gestuftes Verfahren

Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.

Kritik aus den Fachausschüssen

Der Umwelt- und der Agrarausschuss hatten im Vorfeld der Sitzung zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen, die die Bundesregierung nicht mittragen wollte. Zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen kam es aufgrund der Absetzung jedoch nicht.

Stand: 22.09.2017

Top 43Handyverbot und Rettungsgasse

Foto: Stau auf der Autobahn

© PantherMedia | Tatjana Balzer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bußgelder für Handynutzung am Steuer und Behindern von Rettungskräften

Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 Euro teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot.

Länder begrüßen Bußgelderhöhung

Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22. September 2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu der Vorlage knüpfte er jedoch an die Bedingung, die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, ebenfalls anzuheben. Ansonsten bestünde ein Wertungswiderspruch. Beide Verstöße seien gleich schwer zu bewerten und müssten deshalb auch weiter gleich geahnt werden.

Erweiterung des Handyverbots am Steuer

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erweiterung des Handy-Verbots am Steuer möchte der Bundesrat nur geringfügig ändern: Er verlangt eine Ausnahmeregelung für Straßenbahnen, um zu gewährleisten, dass der Fahrkartenverkauf an Haltestellen weiterhin ungehindert möglich ist. Für Linienbusse sieht der Verordnungsvorschlag eine solche Regelung bereits vor.

Sekundenschnelle Nutzung bleibt zulässig

Das neue Handy-Verbot enthält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder. Praxiserfahrungen hätten gezeigt, dass die Vorschrift bislang nicht ernst genommen wurde, hatte die Bundesregierung die Anpassung des Bußgeldrahmens begründet.

Gesichtsverhüllung untersagt

Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass Autofahrer ihr Gesicht am Steuer nicht verhüllen oder verdecken dürfen, um eine Identitätsfeststellung zu vereiteln.

Klarstellung beim Lkw-Fahrverbot an Feiertagen

Lediglich klarstellenden Charakter hat die Änderung zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Es gilt ausdrücklich nur für den gewerblichen Güterverkehr. Fahrzeuge, die zu Sport- und Freizeitzwecken unterwegs sind, sind von dem Verbot ausgenommen.

Inkrafttreten

Die Verordnung ist am 19. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Stand: 19.10.2017

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