Top 11Cyberkriminalität

Foto: elektronischer Zahlungsverkehr

© panthermedia | scanrail

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat äußert sich kritisch zu neuen EU-Straftatbeständen

Der Bundesrat hat sich am 3. November 2017 kritisch zu einem Richtlinienvorschlag geäußert, mit dem die EU Betrug und Fälschung im elektronischen Zahlungsverkehr und mit virtuellen Währungen wirksamer bekämpfen will – sowohl präventiv als auch in der Strafverfolgung. Der Vorschlag enthält neue Straftatbestände im Bereich der Cyberkriminalität, Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und Vorgaben zu den gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Strafjustizbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen intensiver grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

EU hat im Strafrecht nur begrenzte Kompetenzen

Der Bundesrat betont, dass das Strafrecht ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich ist. Europaweite Regelungen müssten vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden - die EU dürfe von ihren eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich nur äußerst behutsam Gebrauch machen. Die Länder weisen darauf hin, dass grenzüberschreitende Aspekte allein keine weitreichenden Harmonisierungen der Strafrechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten rechtfertigen.

Auf rechtsstaatliche Konturen achten

Sie warnen davor, den Begriff der virtuellen Währung pauschal in den Strafrechtsschutz einzubeziehen. In der Praxis hätten sich bisher keine Strafbarkeitslücken gezeigt, die ein gesetzgeberisches Handeln erforderten. Bedenken äußert der Bundesrat auch gegen einige Formulierungen des Richtlinienvorschlags, die seiner Ansicht nach rechtsstaatliche Konturen bislang vermissen lassen. Er kritisiert zudem den bürokratischen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden bei den geplanten Statistikpflichten.

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.

Stand: 03.11.2017

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.