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Beschluss

961. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2017

Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf an neuer Fahrgastrechteverordnung

Foto: Bahnreisende

© panthermedia | VBaleha

Der Bundesrat begrüßt, dass die EU-Kommission die Vorschriften für Bahnreisende modernisieren möchte. Vor allem die Neuregelungen bei den Beschwerdeverfahren und die Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen seien notwendig gewesen, heißt es in der Stellungnahme der Länder vom 3. November zum Vorschlag einer neuen Fahrgastrechteverordnung.

Länder für Beibehaltung der Entschädigungspflicht bei wetterbedingter Zugverspätung

Auf Kritik stößt jedoch die Absicht der Kommission, die Entschädigungspflicht bei Verspätungen wegen schlechter Witterungsbedingungen zu streichen, um die Haftung im Falle der "höheren Gewalt" für sämtliche Verkehrsträger zu harmonisieren. Zwar kennen die Länder die Notwendigkeit einer Angleichung der Ausnahmeregelungen an. Der Vorschlag der Kommission führe jedoch zu einer nicht hinnehmbaren Absenkung des Verbraucherschutzniveaus. Sie regen stattdessen an, den Wegfall der Entschädigung wegen höherer Gewalt auf besondere Ausnahmen wie extreme Witterungsbedingungen oder außergewöhnliche Naturkatastrophen zu beschränken.

Fahrkarten im Zug ohne Aufpreis

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass ein Fahrkartenerwerb im Zug ohne Aufpreis für alle Fahrgäste möglich sein soll - unabhängig von möglichen Mobilitätseinschränkungen. Wenn es mangels funktionsfähigen Fahrkartenschalters nicht möglich war, vor der Abfahrt einen Fahrschein zu besorgen, dürften grundsätzlich keine Zusatzkosten drohen.

Um die Beschwerdeverfahren für die Bahnkunden noch weiter zu verbessern, schlägt er außerdem vor, alle Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Bahnhofsbetreiber zu verpflichten, ein Beschwerdeverfahren sowie eine Beschwerdestelle einzurichten.

Einheitliche Anwendung der Vorschriften

Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen der Fahrgastrechte möchte die EU-Kommission europäische Bahnreisende und Pendler besser über ihre Rechte informiert. Die Verordnung sichert dabei unter anderem eine einheitliche Anwendung der Vorschriften: Der inländische Fernverkehr und der grenzüberschreitende Nah- und Regionalverkehr sollen von der Anwendung der Fahrgastrechteverordnung künftig nicht mehr ausgespart werden.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Darüber hinaus erhalten Personen mit Behinderungen mehr Rechte. So besteht künftig ein verbindlicher Anspruch auf Hilfeleistung bei allen Verkehrsdiensten sowie auf volle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen. Eisenbahnmitarbeiter müssen zudem Schulungen zum Umgang mit behinderten Menschen erhalten. Klare Fristen und Verfahren für die Behandlungen von Beschwerden sollen weitere Erleichterungen für Fahrgäste bringen.

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.11.2017

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