Top 1Ausländische Direktinvestitionen

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  1. Beschluss

Beschluss

Kommission will Ausverkauf europäischer Unternehmen verhindern

Der Bundesrat hat am 24. November 2017 Kenntnis von den Plänen der Kommission genommen, ausländische Direktinvestitionen besser zu überprüfen. Ein Verordnungsvorschlag sieht einen gemeinsamen Rahmen für entsprechende Überprüfungsmaßnahmen vor. Damit möchte die Kommission verhindern, dass ausländische Übernahmen europäischen Sicherheitsinteressen zuwiderlaufen.

Gefährdung der europäischen Sicherheit und Ordnung

Der gemeinsame Kontrollmechanismus soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, geschlossen zu reagieren, wenn ausländische Investoren europäische Unternehmen aufkaufen, die im Bereich kritischer Technologien oder Infrastrukturen tätig sind. Bislang gebe es in gut der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten keine derartigen Überprüfungsmechanismen, heißt es zur Begründung des Vorschlags. Die bereits existierenden Mechanismen unterschieden sich in zahlreichen Aspekten.

Kooperationsmechanismus zur Information

Darüber hinaus zielt die Verordnung darauf ab, einen Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zur frühzeitigen Information über eventuell gefährdende Investitionen einzurichten. Hierfür werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission und andere EU-Länder über alle ausländischen Direktinvestitionen zu benachrichtigen, die sie auf nationaler Ebene überprüfen.

Stand: 24.11.2017

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