Presse
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107 | 200721.09.07
Entschließung zum Urheberrecht
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, den so genannten "Korb II", gebilligt. In einer begleitenden Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die mit dem Gesetz neu eingeführten Regelungen für Schulbücher sorgfältig zu beobachten. Sollte es zu einer unangemessenen Verschlechterung der Bedingungen für den Kultusbereich der Länder kommen, müsse die Bundesregierung kurzfristig eine Anpassung des Gesetzes vornehmen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass das Gesetz Schulbücher aus der zulässigen Vervielfältigung für den Unterrichtsgebrauch herausnimmt. Kopien aus Schulbüchern sind nunmehr nur noch mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Dies dürfe nicht zu Unzuträglichkeiten im Schulbetrieb oder zu unangemessenen Kosten führen, warnen die Länder.
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Arbeit an dem "Dritten Korb" für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft rasch aufzunehmen. Dabei sei insbesondere zu prüfen, wie den Besonderheiten von Open Acess- und Open Source-Verwertungsmodellen Rechnung getragen werden kann.
Die Länder fordern, dass über das geltende Urheberrecht hinaus die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen auch in Bildungseinrichtungen ermöglicht wird. Die elektronische Versendung von Fachartikeln durch Bibliotheken dürfe nicht mehr begrenzt werden. Vielmehr müsse der offene Zugang zu Informationen gewahrt bleiben. Die Kernaufgaben der Bibliotheken als Orte der Informationsversorgung sollten nach Ansicht der Länder nicht zu Gunsten des Marktes beschränkt werden.
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Drucksache 582/07 (Beschluss)
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