Presse
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48 | 201026.03.10
UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte
Der Bundesrat begrüßt in einer heute gefassten Entschließung die beabsichtigte Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass sich die Bundesrepublik Deutschland dem Kinderschutz seit jeher verpflichtet fühlt und ihre Gesetze an diesem ausrichtet. So wurden etwa durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 für eheliche und nichteheliche Kinder weitestgehend gleiche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Seit dem Jahr 2001 gilt auch ein absolutes Gewalt- und Züchtigungsverbot in der Kindererziehung.
Die von der Bundesregierung im Jahr 1992 abgegebene Vorbehaltserklärung habe daher von Anfang an lediglich kleine Teilbereiche der deutschen Rechtsordnung betroffen.
Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
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