Drittes Gesetz zur Änderung des AsylbewerberleistungsgesetzesAsylbewerberleistungsgesetz

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang

Inhalt

Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16. Dezember 2016 nicht zugestimmt. Das vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedete Gesetz sieht eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Bundesregierung hatte am 21. Dezember 2016 den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Er traf sich erstmals am 26. April 2017, vertagte jedoch seine Beratung unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Sie soll zunächst mögliche Kompromisslinien ausloten.

Das Gesetz gilt nach dem Grundsatz der Diskontinuität mit dem Ende der 18. Wahlperiode als erledigt.

19.10.2017

Beratungsgang

26.04.2017 - Dritte Sitzung des Vermittlungsausschusses: Vertagung unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe

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