30.03.2001

Bundesratspräsident Beck: Bundesrat reicht NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Bundesrat hat heute seinen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD Deutschlands beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Bundesratspräsident Kurt Beck hält es für besonders wichtig, dass von allen drei Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) ein solcher Antrag gestellt wird. Die Bundesregierung hatte ihren Antrag bereits Ende Januar in Karlsruhe eingereicht; der Bundestag tut dies zeitgleich mit dem Bundesrat am heutigen Tage.

Nach Einschätzung des Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, des Berliner Rechtsanwaltes Dr. Dieter Sellner von der Sozietät Redeker/Sellner/Dahs & Widmaier, nimmt der Bundesrat mit dem Antrag die Verantwortung wahr, die den Ländern und ihren Vollzugsbehörden in der Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen obliegt. Die Länder haben durch ihre Polizeibehörden besondere Kenntnisse und Erfahrungen mit verfassungsfeindlichen Gefährdungspotentialen. Diese Kenntnisse und Erfahrungen haben Eingang in die Antragsbegründung gefunden. Damit trägt der Bundesrat, so Sellner, dem spezifischen Interesse der Länder an der Bekämpfung des Rechtsextremismus vor Ort Rechnung.

Die Begründung des Antrages des Bundesrates umfasst über 200 Seiten. Mit dem Antragsschriftsatz sind weit über 400 Beweisdokumente (aktualisierter Stand: März 2001), viele davon zusammengestellt von den Verfassungsschutzämtern der Länder, eingereicht worden.

Der Antrag belegt anhand zahlreicher NPD-Publikationen deren verfassungsfeindliche Ziele: Demokratie- und Rechtsstaatsfeindlichkeit, rassistisch motivierte Ablehnung von Menschenwürde, Friedensfeindlichkeit. Darüber hinaus wird besonders die enge Verbindung der gewaltbereiten Neonazi- und Skinheadszene in die NPD nachgewiesen: Diese Gruppen gehören zu den Anhängern der NPD. Die Öffnung der NPD für diese Gruppierungen hat zu einem symbiotischen Verhältnis geführt. Aus diesem Grund verfolgt die NPD ihre verfassungsfeindlichen Zielsetzungen in besonders aggressiver Weise. Das gesamte Vorgehen der NPD und ihres Umfeldes wird von dem Ziel beherrscht, die freiheitliche demokratische Grundordnung einschließlich der Gewährleistung der Menschenrechte zu beeinträchtigen und zu zerstören. Die NPD bietet einen ideologischen Nährboden, auf dem rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten gedeihen und Fremdenhass, Antisemitismus sowie die Feindschaft gegenüber dem politischen Gegner geschürt werden.

Nach Auffassung von Bundesratspräsident Beck ist es unerträglich, dass diese Aktivitäten auch mit Steuergeldern finanziert werden.

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