Der Bundesrat möchte den Gesundheits- und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Tätowiermitteln erhöhen. In einer heute gefassten Entschließung weist er darauf hin, dass die aktuell geltenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet unzureichend sind.
Aus diesem Grund bitten die Länder die Bundesregierung, die Tätowiermittel-Verordnung an die erweiterten Empfehlungen des Europarates anzupassen. Zudem sei nunmehr zeitnah die vom Bundesrat bereits im September 2008 gefasste Entschließung umzusetzen, nach der die Hersteller entsprechender Erzeugnisse den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ihrer Produkte erbringen sollten. Zur weiteren Verbesserung des Gesundheitsschutzes seien auch Positivlisten mit zugelassenen Inhaltsstoffen zu erarbeiten.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass Analysen derzeit eingesetzter Tätowierfarben zum Teil erhebliche gesundheitliche Risiken ergeben haben. In den untersuchten Stichproben seien zum Beispiel krebserregende Abbauprodukte organischer Farbmittel und andere problematische Inhaltsstoffe festgestellt worden. So konnte beispielsweise in fast jeder zehnten Stichprobe das "Pigment Red 254" nachgewiesen werden, das einer Autolackfarbe - Ferrari Rot - entspreche.
Entschließung des Bundesrates zum besseren Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln
Drucksache 13/12 (Beschluss)
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