Der Bundesrat hat heute eine Subsidiaritätsrüge gegen den Verordnungsvorschlag erhoben, mit dem die europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten schaffen möchte.
Der Vorschlag lege nicht ausreichend dar, warum eine verbindliche Vollregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene erforderlich sein soll. Zudem führe er mit seinem umfassenden verbindlichen Geltungsanspruch zur nahezu vollständigen Verdrängung mitgliedstaatlichen Datenschutzes und gehe weit über die Kompetenzzuweisung der EU hinaus. Er widerspreche damit den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, so der Bundesrat.
Ziel des Vorschlags der Kommission ist ein unionsweit einheitlich hohes Datenschutzniveau. Er enthält daher unter anderem neue Regeln, mit denen insbesondere den Herausforderungen des Datenschutzes durch den globalen Datenaustausch - vor allem über das Internet - entsprochen werden sollen.
Drucksache 52/12 (Beschluss)
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