Bundesratspräsident Winfried Kretschmann wird auf Vorschlag der Innenministerkonferenz die Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff (Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin) als Prozessbevollmächtigte des Bundesrates für das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bestellen. Zur Begleitung des Verfahrens wird zudem eine länderoffene Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz gebildet, die sich im weiteren Verfahren eng mit den Prozessbevollmächtigten abstimmen soll.
Der Bundesrat hatte am 14. Dezember 2012 beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. Zugleich hatte er Präsident Kretschmann gebeten, einen Verfahrensbevollmächtigten mit der Antragstellung, Begründung und Prozessführung zu beauftragen.
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