Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherungs- und Auskunftspflicht für Telekommunikationsunternehmen um, das insbesondere Auswirkungen auf die Bestandsdatenauskunft (unter anderem über Name und Anschrift des Anschlussinhabers und zugeteilte Rufnummern) hat. Das Gericht hatte unter anderem festgestellt, dass es für den Abruf der Daten qualifizierter Rechtsgrundlagen bedarf, die eine Auskunftspflicht der Telekommunikationsunternehmen normenklar begründen. Das Gesetz schafft daher entsprechende bereichsspezifische Befugnisnormen.
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Drucksache 251/13 (Beschluss)
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