Die Länder setzen sich mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf für einen verbesserten Mieterschutz ein. Nach Darstellung des Bundesrates ist der Schutz vor überhöhten Mieten nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Wirtschaftsstrafgesetz nicht mehr hinreichend gewährleistet. Der BGH habe den Mietern mit seinen Entscheidungen kaum noch erfüllbare Anforderungen an die Beweisführung vor Gericht übertragen. Der Gesetzentwurf dient daher dazu, das Wirtschaftsstrafgesetz wieder zu einem praxistauglichen Instrument gegen Mietpreisüberhöhung zu machen. Demnach sollen Entgelte grundsätzlich dann als unangemessen hoch gelten, wenn sie - bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen - die üblichen Mieten um mehr als 20 Prozent übersteigen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Drucksache 176/13 (Beschluss)
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