Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit Auflagen zugestimmt. Sie fordern, zukünftig das Mitführen von Warnwesten zwingend vorzuschreiben, weil dies die Verkehrssicherheit bei Pannen oder Unfällen deutlich erhöhen kann. Zudem legt der Bundesrat fest, dass für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlussleuchten an Fahrrädern zukünftig auch wiederaufladbare Energiespeicher oder Batterien als Energiequelle verwendet werden dürfen.
Die Regierungsvorlage führt für die Polizeiwagen in Deutschland neben dem bekannten Blaulicht auch ein rotes Blinklicht und einen zusätzlichen Sirenenton nach US-Vorbild ein. Die neuen Signale machen das Anhalten von Fahrzeugen für Polizeibeamte sicherer, da Streifenwagen Autos nicht mehr überholen müssen, die sie stoppen wollen.
Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt.
48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 445/13 (Beschluss)
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