Bundesratspräsident Stephan Weil hat den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD durch die prozessbevollmächtigten Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen lassen. Der Antrag wurde dem Gericht per Kurier zugestellt.
"Der Antrag basiert auf intensiven und überzeugenden Vorarbeiten der Innenminister der Länder. Der Bundesrat geht mit Bedacht und Überlegung nach Karlsruhe. Wir sind davon überzeugt, dass die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD nicht weiter hingenommen werden dürfen", sagte Bundesratspräsident Weil am Mittwoch.
In der rund 250 Seiten umfassenden Antragsschrift betonen die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, dass die NPD darauf abzielt, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Ganzen zu beseitigen und ihre Ideologie mit den zentralen Elementen der Verfassung unvereinbar ist. Sie verfolge das Ziel einer Abschaffung der Ordnung im ganzen Bundesgebiet und habe mit Hilfe der Gesamtorganisation auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht.
Die Antragsschrift stützt sich maßgeblich auf allgemein zugängliche Materialien. Zudem sind Erkenntnisse über Aktivitäten der Partei durch offene Ermittlungsmaßnahmen der Polizei gewonnen worden. Zur Vertiefung der Tatsachenbasis wurden auch Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung einbezogen. Damit gibt es - anders als im ersten Verfahren zum Verbot der NPD - kein Problem mit der Einbeziehung sogenannter V-Leute. Die Quellenfreiheit des vorgelegten Materials wird von allen Innenministern bestätigt. Der Antrag geht zurück auf den nahezu einstimmigen Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2012.
Nähere Informationen geben die Innenminister der Länder auf einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2013 um 14 Uhr im Steigenberger Hotel Remarque, Natruper-Tor-Wall 1, 49076 Osnabrück.
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