19.05.2015

NPD-Verbotsverfahren Bundesrat reicht Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht ein

Gebäude des Bundesverfassungsgerichts

© Bundesverfassungsgericht

Im NPD-Verbotsverfahren haben die Verfahrensbevollmächtigten des Bundesrates, Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Christian Waldhoff, am Freitag, 15. Mai 2015, einen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit reagiert der Bundesrat als Antragsteller auf den Hinweisbeschluss des Gerichts vom 19. März 2015.

In dem Schriftsatz beantwortet der Bundesrat die Fragen des Bundesverfassungsgerichts und übermittelt die vom Gericht erbetenen Belege.

Dazu werden mit dem Schriftsatz in beispielloser Weise interne Vermerke, Erlasse, Gesprächsprotokolle, E-Mails und andere Inhalte von Akten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder offengelegt, die bisher der Geheimhaltung unterlagen. Zugleich werden nicht nur interne Arbeitsabläufe der Sicherheitsbehörden in Bezug auf V-Personen dargestellt, sondern auch die jeweilige Anzahl der V-Personen in Bund und in den Ländern genannt, die im Hinblick auf das NPD-Verbotsverfahren auf der Führungsebene der NPD und ihrer Teilorganisationen abgeschaltet wurden.

Belegt werden die Abschaltung, also die Beendigung jeglicher Informationsbeziehungen, und deren Zeitpunkt unter anderem durch die Vorlage von – bisher geheimen – Abschalterklärungen und Abschaltvermerken sowie von interner Kommunikation der Sicherheitsbehörden. Aus zwingenden rechtlichen Gründen mussten in den Dokumenten teilweise Schwärzungen vorgenommen werden. Das Grundgesetz verpflichtet die Sicherheitsbehörden, die Identität von ehemaligen V-Personen zu schützen, da ansonsten Leib und Leben dieser Personen, ihre soziale Existenz und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gefährdet würden.

Der Schriftsatz und seine Anlagen dokumentieren, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern die Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens beachtet haben. Mehr noch: Bund und Länder haben – als Lehre aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren des Jahres 2003 – seit mehreren Jahren mit erheblichen Aufwand umfangreiche Maßnahmen getroffen, um ein rechtsstaatliches Verbotsverfahren sicherzustellen.

Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird dadurch Rechnung getragen, dass der Text des Schriftsatzes – in datenschutzrechtlich bearbeiteter Form – auf www.Bundesrat.de eingestellt wird, sobald gewährleistet ist, dass die Antragsgegnerin den Schriftsatz und seine Anlagen erhalten hat.

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