Gedenken der Opfer des Völkermordes Bundesratspräsidentin Dreyer: "Wir haben die Verpflichtung, dass das Verbrechen nicht vergessen wird."



- Es gilt das gesprochene Wort -

Liebe Kollegen und liebe Kolleginnen,
sehr verehrte Gäste!

Zunächst ein paar Worte aus besonderem Anlass:

Johannes, Selma, Rosa und Luzia waren Geschwister. Sie wurden 1931, 1933, 1935 und 1937 geboren. Die drei Ältesten besuchten die Volksschule im rheinland-pfälzischen Nisterberg, bis sie in den Weihnachtsferien 1942 der Schule verwiesen wurden. Ihr Lehrer hatte die - ich zitiere - "Ausschulung von Zigeunerkindern wegen Gefährdung der Gesundheit und Schulzucht der übrigen Schulkinder" angeregt.

Auf den Schulverweis folgte im März 1943 die Deportation: Walburga Lind und ihre vier Kinder wurden nach Auschwitz gebracht. Dort starb Luzia im Alter von fünf Jahren am 22. Juli 1943, Rosa starb am 9. November, Selma am 25. November, Johannes am 2. Dezember, und Walburga Lind - nach dem Tod ihrer vier Kinder - am 18. Dezember 1943.

Das ist die Geschichte einer rheinland-pfälzischen Familie. Doch es ist kein Einzelschicksal. Es ist eine von vielen Geschichten, wie sie Sinti und Roma im Nationalsozialismus erlebt haben. Viele dieser Lebensgeschichten wurden noch nie erzählt.

Als Deutsche tragen wir eine Verantwortung, die aus unserer Geschichte erwächst. Es ist unsere Pflicht, an die Gräueltaten der Nationalsozialisten zu erinnern, damit kein Opfer jemals vergessen wird.

Wir gedenken heute der Sinti und Roma und der Gruppe der Jenischen, die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes geworden sind.

Wir gedenken der Frauen, der Männer und der Kinder, die von den Nationalsozialisten deportiert, gefoltert und ermordet wurden, weil sie einer Ideologie, einem übersteigerten Nationalismus, einer perversen Rassenlehre nicht entsprachen.

Wir gedenken ihrer heute, weil Heinrich Himmler auf den Tag genau vor 74 Jahren den sogenannten Auschwitz-Erlass unterschrieb. Dieses Dokument bildete die Grundlage für die Deportation von 23.000 Sinti und Roma aus elf europäischen Ländern in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Himmlers Erlass vom 16. Dezember 1942 war der grausame Tiefpunkt einer über Jahre andauernden Diskriminierung, Entrechtung und Verfolgung.

Bereits im Jahre 1931 hatte eine Stelle der SS in München mit der Erfassung der Juden und der Sinti und Roma, der beiden - im Nazideutsch so genannten - "außereuropäischen Fremdrassen", begonnen. 1933 erfolgten die ersten Einweisungen in Konzentrationslager. Ab 1934 wurden Sinti und Roma zu Opfern von Zwangssterilisationen.

Die Nürnberger Gesetze des Jahres 1935 stellten Sinti und Roma in der gesetzlichen Verfolgung mit den Juden gleich. Sie wurden zu Bürgern und Bürgerinnen mit eingeschränkten Rechten herabgestuft. Verbindungen zwischen Sinti und Roma und den sogenannten Deutschblütigen wurden verboten. Im Mai 1940 begannen die ersten großen Massendeportationen in die Gettos, Arbeits- und Konzentrationslager in den besetzen polnischen Gebieten.

Insgesamt fielen nach Schätzungen etwa 500 000 Sinti und Roma dem Völkermord und den Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus zum Opfer. Von den 35.000 bis 40.000 erfassten deutschen und österreichischen Sinti und Roma wurden etwa 25.000 ermordet. Die Zahl der getöteten Jenischen ist nicht bekannt.

Die Geschichte der Sinti und Roma, der Jenischen und anderer Fahrender ist von Stigmatisierung, Vorurteilen und Ausgrenzung geprägt. Die Diskriminierung endete auch nicht mit der NS-Diktatur und dem Zweiten Weltkrieg. Während die Täter oft wieder im Staatsdienst arbeiteten und manche sogar Karriere machten, fühlten sich Sinti und Roma weiterhin unerwünscht, ausgeschlossen und stigmatisiert. Ihrer Rechte und ihres Besitzes beraubt, standen sie nach dem Krieg vor dem Nichts.

Die öffentlichen Stellen erkannten den Völkermord nicht als solchen an. Sie erkannten nicht an, dass Sinti und Roma aus rassistischen Gründen Opfer des NS-Regimes geworden waren. Für die Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer bedeutete das den Ausschluss von jeder moralischen, rechtlichen und politischen Entschädigung.

Erst 1982 - 37 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs - erkannte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt den Völkermord an den Sinti und Roma an. Weitere 30 Jahre mussten vergehen, bis im Oktober 2012 die Gedenkstätte eingeweiht und den Opfern ein würdiger Erinnerungsort geschaffen wurde.

Wir, die Länderchefs und Länderchefinnen, waren uns einig, dass wir uns darüber hinaus zur gemeinsamen Verantwortung für die Grabstätten, die auch allgemeine Erinnerungsorte sind, bekennen müssen. Während unseres Treffens letzte Woche haben wir dies auch der Bundeskanzlerin empfohlen.

Meine sehr verehrten Herren und Damen, in der Mitte des kreisrunden Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in Berlin liegt eine Blume. Sie muss immer dann erneuert werden, wenn sie nicht mehr frisch ist, wenn sie nicht mehr blüht. Diese Blume symbolisiert unseren Auftrag, die Erinnerung an die Opfer lebendig zu halten. Und sie symbolisiert unseren Auftrag, dafür zu sorgen, dass so etwas in Deutschland nie wieder passieren kann. Sie ermahnt dazu, Diskriminierung, Ausgrenzung und Vorurteile nicht hinzunehmen.

Auch heute sind Sinti und Roma leider noch immer Opfer von Diffamierung und Rassismus. Oft werden sie nicht als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft wahrgenommen. Sie erfahren Benachteiligung in der Bildung, am Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche.

Sinti und Roma sind wie die Dänen, die Friesen und die Sorben als nationale Minderheit in Deutschland anerkannt. Als Angehörige der nationalen Minderheiten genießen sie selbstverständlich wie alle deutschen Staatsangehörigen alle Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes - ohne Einschränkung.

Doch es ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot zu respektieren; es ist in erster Linie eine moralische, eine humanitäre Verpflichtung. Sorgen wir dafür, dass sich Sinti und Roma auch als vollwertiger Teil der Gesellschaft fühlen!

An dieser Stelle möchte ich allen danken, die Sinti und Roma eine starke Stimme geben. Ich danke dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, dem Bundesrat der Jenischen, den Verbänden und Vereinen und den Zeitzeugen, die mit ihrer Erinnerungsarbeit dazu beitragen, dass das Unrecht nicht vergessen wird. Ich bin sehr froh, dass heute Repräsentanten und Repräsentantinnen der Verbände unter uns. Blicken Sie einfach kurz auf unsere Besuchertribüne und begrüßen Sie damit unsere Gäste!

Unser Auftrag war, ist und bleibt es, hinzuschauen und zu handeln - überall dort, wo Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Aussehens oder ihres Lebensentwurfs beschimpft und bedroht werden. Wir müssen einstehen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antiziganismus und Antisemitismus. Das ist unsere Aufgabe als Demokraten: Wir dürfen in unserer Wachsamkeit gegenüber extremistischen Bestrebungen niemals nachlassen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar - dafür müssen wir tagtäglich einstehen. Denn der erste Artikel des Grundgesetzes ist mehr als die Basis unserer Verfassung. Er ist die Basis des guten Miteinanders in unserer bunten und vielfältigen Gesellschaft.

Meine sehr verehrten Herren und meine sehr verehrten Damen, wir haben die Verpflichtung, dass das Verbrechen nicht vergessen wird.

Und denjenigen, die sich nicht mehr erinnern wollen, möchte ich die folgenden Worte mitgeben. Sie stammen vom Zeitzeugen Josef Reinhardt:

Ich will's ja selbst gern vergessen. Aber die KZ-Nummer hab ich doch immer noch auf dem Arm, die man mir eintätowiert hat. Die geht nicht mehr weg, die erinnert mich immer und ewig dran. Sogar den Säuglingen hat man's ja eintätowiert, auf die Oberschenkel, weil die Arme zu klein waren.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, bitte erheben Sie sich nun von Ihren Plätzen, um der Opfer nationalsozialistischer Gewalt unter den Sinti und Roma, den Angehörigen der Gruppe der Jenischen und anderer Fahrender zu gedenken.

(Die Anwesenden erheben sich)

Ich danke Ihnen.

Stand 16.12.2016

Glossary

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