In ihnen war unter anderem die de facto Bestätigung der Oder-Neiße-Linie als deutsche Ostgrenze und ein gegenseitiger Gewaltverzicht geregelt. Die Verträge waren Ergebnis der Bemühungen der damaligen SPD/FDP Bundesregierung um Gewaltverzichtserklärungen mit Polen und der Sowjetunion.

40 Jahre Ostverträge
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Im Vorfeld der Ratifizierung hatte es heftigste innenpolitische Auseinandersetzungen um die Verträge gegeben. Nach Auffassung der damaligen Bundesregierung waren die Vereinbarungen Voraussetzung und Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit und den dauerhaften Frieden in Europa. Die Opposition sprach hingegen vom Ausverkauf deutscher Interessen.
Marathonsitzung im Bundesrat
Zu Beginn der ersten Beratung der Vorlagen im Bundesrat am 9. Februar 1972 sah sich der damalige Präsident Heinz Kühn (Nordrhein-Westfalen) daher auch zu mahnenden Worten veranlasst. Er wies darauf hin, dass er eine Diskussion in Stil und Geist erwarte, die dem Selbstverständnis des Bundesrates, der großen Bedeutung der Sache und dem gegenseitigen Respekt entspreche.

Ministerpräsident Helmut Kohl bei seiner Rede im Bundesrat am 09.02.1972, daneben Außenminister Walter Scheel (l) und Kanzler Willy Brandt (r)
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Es folgte eine emotionale Debatte, die zu den längsten in der Geschichte der Länderkammer zählt. Zum Abschluss verständigte sich der Bundesrat mit nur einer Stimme Mehrheit auf eine Stellungnahme, in der er politische und rechtliche Bedenken zum Ausdruck brachte, die sich unter anderem aus Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten einzelner Vertragsteile ergaben. Er befürchtete zukünftige Auslegungs- und Interpretationsschwierigkeiten. Zudem sah er hierdurch bedingt die Gefahr, dass die Verträge zu einem Instrument sowjetischer Einmischung in die deutsche Innenpolitik werden könnten.
Bundesrat billigt Verträge im zweiten Durchgang
Der Deutsche Bundestag verabschiedete die Ratifizierungsgesetze am 17. Mai 1972. Gleichzeitig fasste er mit großer Mehrheit eine Entschließung, die völkerrechtlich als zusätzliches Mittel der Auslegung der Verträge dienen sollte. Dieser Entschließung schloss sich der Bundesrat in seiner entscheidenden Sitzung am 19. Mai 1972 einstimmig an, nachdem er zuvor die Gesetze gebilligt hatte. Hiermit war das Ratifizierungsverfahren endgültig abgeschlossen und eine lange und leidenschaftliche Auseinandersetzung in den Parlamenten sowie der Gesellschaft beendet. Die Verträge traten zwei Wochen später in Kraft.