Dieser hatte in der letzten Woche deutlich gemacht, dass er alles in die Waagschale werfen will, damit ein neues Verfahren zu Stande kommt. Ein Verzicht auf einen entsprechenden Antrag würde die rechtsextreme Szene stärken.
Unterstützung aus mehreren Ländern
Unterstützung erhielt Seehofer unter anderem durch die Länderchefs von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen, Erwin Sellering (SPD), Torsten Albig (SPD) und Christine Lieberknecht (CDU). Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), begrüßte, dass sich mehrere Ministerpräsidenten im Bundesrat für ein NPD -Verbot stark machen wollen. Zunächst müsse aber noch weiteres Material gesammelt und ausgewertet werden.
Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) mahnte dagegen zur Vorsicht. Ein Anlauf mache nur Sinn, wenn er auch erfolgreich sei und tatsächlich zu einem Verbot führe. Daher bedürfe es einer sehr gründlichen vorherigen Prüfung.
Ein Verbot kann nur das Verfassungsgericht aussprechen
Über das Verbot der NPD kann nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Den Antrag zur Entscheidung können der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung stellen. Einzelne Landesregierungen sind hierzu nicht berechtigt.
Abstimmung im Bundesrat
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2012
Beim letzten Anlauf zu einem NPD-Verbot, der im Jahre 2003 aufgrund der ungeklärten Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes gescheitert war, hatten sowohl Bundesrat als auch Bundestag und Bundesregierung Verbotsanträge gestellt.
Ob der Bundesrat einen erneuten Versuch unternimmt, könnte sich noch in diesem Jahr entscheiden.