Maßnahmen zur "Geräuschoptimierung", unangepasste Fahrweise und vorsätzliche Bauartveränderungen können zu gesundheitsgefährdenden Lärmbelästigungen durch Motorräder führen. Häufig fühlen sich die Bürger hierdurch massiv belästigt.
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für weitergehende Vorschriften zur Lärmbegrenzung einzusetzen. Insbesondere sei dafür zu sorgen, dass die Messverfahren zur Bewertung des Geräuschs die gesamte Nutzungspraxis abdecken. Die bisher bestehende Diskrepanz zwischen Lärmemissionen bei der Typ- oder Einzelprüfung und dem Alltagsbetrieb sei zu minimieren.
Bisherige Vorschriften reichen nicht aus
Aus Sicht des Bundesrates ist die aktuelle Rechtslage in der EU nicht ausreichend, um dem Problem des Motorradlärms wirksam begegnen zu können. Auch eine von der EU beabsichtigte Reform würde hieran nichts ändern. Die bestehenden und zukünftig geplanten Geräuschmessverfahren bildeten das Spektrum des möglichen und üblichen Fahrbetriebs nicht ausreichend ab. Hierzu sei die Gangwahl zu hoch, die Messstrecke zu kurz und nur eine Messposition unzureichend. Zudem wiesen Motorräder bauartbedingt das größte Lärmpotenzial bei missbräuchlicher Bedienung auf.
Nationale Verschärfungen sind nicht möglich
Wirksame Minderung des Motorradlärms angemahnt
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Der gemeinsame EU-Markt mit seinen europaweit harmonisierten Vorschriften verbietet nationale Alleingänge, so dass Verschärfungen des deutschen Rechts in diesem Bereich nicht zulässig wären. Aus diesem Grund fordern die Länder die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene tätig zu werden. Der Bundesrat macht auch deutlich, dass die Zeit drängt, da sich neue Generationen von Krafträdern wieder sehr lange im Verkehr befinden und somit das Lärmszenario auf Deutschlands Straßen für geraume Zeit bestimmen. Mangels rechtlicher Vorgaben stagniere die Entwicklung leiser Krafträder jedenfalls seit Jahren.
Die Länderkammer hat ihre Entschließung an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese muss nun entscheiden, ob und wie sie die Aufforderung des Bundesrates umsetzt.