Klonverbot in der EU

Foto: Rinderstall

© PantherMedia / Dieter Hawlan

Der Bundesrat berät in seiner nächsten Plenarsitzung am 14. Februar 2014 auch zwei Vorschläge der Europäischen Kommission zum Klonverbot von Tieren. Nach den Empfehlungen der Ausschüsse ist zu erwarten, dass die Länder die Vorschläge aus Brüssel grundsätzlich unterstützen werden.

Mit ihren beiden Richtlinienvorschlägen möchte die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, die für die landwirtschaftliche Tierhaltung gezüchtet und gehalten werden, zu untersagen. Gleiches gilt für das Inverkehrbringen von Klontieren und Klonembryonen. Zudem haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass keine Lebensmittel von Klontieren in den Handel kommen. Hierzu ist auch die Einfuhr entsprechender Produkte in die europäische Union zu verbieten. Die Nationalstaaten sollen wirksame und abschreckende Sanktionen einführen, um die Verbote effektiv durchsetzen zu können.

Verbote gelten vorläufig und nicht für die Forschung

Petrischale

Für wissenschaftliche Zwecke bleibt das Klonen weiter erlaubt

© panthermedia / Waltraud Grubitzsch

Die Verbote gelten vorläufig und sind unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen fortwährend zu überprüfen. Nach fünf Jahren sollen die Mitgliedstaaten der Kommission daher einen Bericht über die von ihnen gesammelten Erfahrungen vorlegen.

Die Initiative betrifft ausdrücklich nicht das Klonen in der Forschung, zur Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten und zur Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Ausschüsse stehen den Vorschlägen positiv gegenüber

Foto: Ausschusssitzung

Ausschüsse bewerten die Vorschläge positiv

© Bundesrat

Die Fachausschüsse des Bundesrates begrüßen die vorläufigen Verbote. Aus Sicht des EU- und des Gesundheitsausschusses ist jedoch zusätzlich auch das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren zu verbieten. Der Agrarausschuss spricht sich in Übereinstimmung mit dem EU-Ausschuss unter anderem dafür aus, auch den Import von Klontieren sowie der Nachkommen geklonter Tiere für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten. Die Verbote seien zudem auf den Geflügelbereich auszuweiten.

Die Entscheidung über die abschließende Stellungnahme trifft das Plenum in der Sitzung am 14. Februar 2014. Das Votum wird dann der Bundesregierung übermittelt, die die Stellungnahme bei den weiteren Verhandlungen in den EU-Gremien zu berücksichtigen hat.

Stand 07.02.2014

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