Die Vorlagen könnten dann über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt werden.
Verkürzung der grundgesetzlichen Fristen
Möglich wird die beschleunigte Behandlung dadurch, dass die Ländervertreter auf die Ausschöpfung ihrer eigentlich dreiwöchigen Beratungsfrist verzichten. Dies beschloss der Ständige Beirat des Bundesrates auf Bitten des Bundestages am Abend des 2. Juli 2014 für neun Gesetze.
Sondersitzung und schriftliche Umfragen in den Fachausschüssen
EEG-Novelle und Mindestlohn beriet der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrates in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung am 3. Juli, die anderen Fachausschüsse holten das Votum ihrer Mitglieder durch schriftliche Umfragen ein. So lagen bereits am 4. Juli 2014 die Empfehlungen für das Plenum vor.
Im Normalfall dauert es länger

Nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat normalerweise 3 Wochen Zeit
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Eigentlich sieht das Grundgesetz deutlich längere Fristen für ein "normales" Gesetzgebungsverfahren vor: für ihre Stellungnahme zu Regierungsentwürfen haben die Länder sechs Wochen Beratungszeit, anschließend kann die Bundesregierung innerhalb von weiteren sechs Wochen ihre Gegenäußerung zu den Anregungen des Bundesrates formulieren.
Erst dann befasst sich der Deutsche Bundestag erstmals mit den Texten. Auch hier gibt es üblicherweise längere Zeitabstände zwischen 1. Lesung, Ausschussberatungen und der abschließenden Plenarbefassung in 2. und 3. Lesung. Und nach der endgültigen Verabschiedung durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Ländervertreter noch einmal drei Wochen Zeit für ihre abschließende Beratung im so genannten 2. Durchgang. Aber sämtliche Fristen können im Einvernehmen der Verfassungsorgane verkürzt werden.
Abstimmung über Doppelpass erst im Herbst
Eine deutlich längere Zeitspanne zwischen Verabschiedung in Bundestag und Beratung im Bundesrat gibt es dagegen für Änderungen im Staatsangehörigkeits- und Asylrecht. Die Abgeordneten haben die Neuregelungen zum Doppelpass und zur erweiterten Liste sicherer Herkunftsstaaten zwar bereits Anfang Juli beschlossen. Um den Bundesrat nicht zu einer Sondersitzung Ende Juli zu zwingen, erfolgt die fristauslösende formelle Zuleitung jedoch erst Ende August - genau drei Wochen vor der nächsten Plenarsitzung am 19. September 2014. Dies ist das Ergebnis des traditionell "freundlichen Umgangs der Verfassungsorgane miteinander", wie es im Parlamentsjargon heißt.
Liste der Gesetze mit Fristverkürzungen
- Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
- Haushaltsbegleitgesetz 2014
- Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
- Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
- Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
- Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz - KSAStabG)
- Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
- Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz LVRG)
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr