Lange und intensiv war in den letzten Monaten über die Aufhebung der Optionsregelung diskutiert worden. Der Bundesrat hatte dazu mehrere Anregungen formuliert. Anfang Juli beschloss der Bundestag schließlich, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sich künftig nicht mehr zwischen beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen.
Bedingungen für den Doppelpass
Nach dem Bundestagsbeschluss gilt der Wegfall der Optionspflicht für junge Menschen, die sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben. Gleiches gilt für Personen mit einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder einer in Deutschland abgeschlossenen Berufsausbildung.
Erweiterte Liste sicherer Herkunftsstaaten

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Ein weiteres vom Bundestag verabschiedetes Gesetz enthält Änderungen im Asylverfahren: Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten. Damit soll sich die Dauer der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Staaten verringern. Für Asylbewerber und geduldete Ausländer wird die Wartefrist für eine Beschäftigungserlaubnis von neun Monaten auf drei Monate verkürzt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Zuleitung zum Ende der Sommerpause
Beide Gesetze werden dem Bundesrat Ende August zugestellt, damit er sie am 19. September 2014 beraten kann. Kurz nach der Zuleitung stehen die zugehörigen Dokumente in der Rubrik "Neueingänge" zum Download bereit.