Expertengespräch zum Freihandelsabkommen CETA Vorsitzender des EU-Ausschusses geht von Zustimmungserfordernis aus

Foto: Blick in den Sitzungssaal

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Der EU-Ausschuss des Bundesrates kam am 5. Februar 2015 zu einer nichtöffentlichen Expertenanhörung zum CETA-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada zusammen. Der Ausschussvorsitzende, Bundesrats-Minister Peter Friedrich (BW), zeigte sich mit dem Ergebnis der Anhörung sehr zufrieden.

"Ich gehe davon aus, dass es zur Ratifikation des Abkommens auch einer Zustimmung des Bundesrates bedarf. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass wir CETA auch ganz speziell mit der Länderbrille auf Herz und Nieren prüfen. Ich bin davon überzeugt, mit dem heutigen Expertengespräch haben wir hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet", so der Minister.

Dringende Fragen aus Ländersicht

Friedrich hatte zu der Sondersitzung eingeladen, um Antworten auf dringende Fragen zu bekommen, die sich bei dem Abkommen aus Ländersicht stellen.

Die Europaminister der Länder diskutierten mit den eingeladenen Fachleuten aus der Europäischen Kommission, der Universität von Amsterdam, des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und des Vereins Powershift daher unter anderem über Verfahrensstand und Zeitplan sowie die Möglichkeit von Änderungen des Abkommens.

Foto: v.l.n.r. Thomas Fritz, Philipp Dupuis und Peter Friedrich (BW)

v.l.n.r. Thomas Fritz, Philipp Dupuis und Peter Friedrich

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Weitere Themen der Anhörung waren die Chancen für die deutschen Länder, der Investoren- und Verbraucherschutz sowie die Frage, ob es sich um ein sogenanntes Gemischtes Abkommen - was unter Umständen die Zustimmung des Bundesrates notwendig machen könnte - handelt.

Im Vorfeld der Diskussion zu CETA hatte Generaldirektor Christian Danielsson (Europäische Kommission) dem Ausschuss zu den Themen Nachbarschaftspolitik und Erweiterung berichtet.

Erleichterungen beim gegenseitigen Marktzugang

Ziel des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu intensivieren und das Handels- und Investitionsaufkommen zwischen den Vertragspartnern zu steigern.

Hierzu soll der gegenseitige Marktzugang, insbesondere für Industriegüter, Agrarprodukte und Dienstleistungen erleichtert und Regulierungsmaßnahmen harmonisiert werden. Nach 5-jährigen Verhandlungen liegt seit September 2014 ein ausverhandelter Vertragsentwurf vor. Dieser wird derzeit rechtsförmlich geprüft und übersetzt.

Die Experten:

  • Philipp Dupuis - seit August 2009 stellvertretender Leiter des Referates für Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten und Kanada in der Generaldirektion Handel der Kommission
  • Thomas Fritz - Freier Autor und Mitarbeiter der Nichtregierungsorganisation "Power Shift"
  • Freya Lemcke - Leiterin des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen und Transatlantische Beziehungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages in Brüssel
  • Prof. Dr. Stephan W. Schill - seit Januar 2015 Professor für Internationales und Wirtschaftsrecht an der Universität von Amsterdam

Stand 05.02.2015

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