Das Gesetz kann nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Hierfür sind mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen der Länderkammer notwendig.
Was zuvor geschah
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Vor knapp einem Jahr - am 18. März 2016 - hatte der Bundesrat zu dem zugrundeliegenden Kabinettsentwurf Stellung genommen. Offene Fragen formulierte er insbesondere zur Bewertung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten. Der Bundestag verabschiedete den Regierungsentwurf am 13. Mai 2016 nach kontroverser Debatte in unveränderter Fassung und leitete ihn dem Bundesrat zu. Bislang kam es nicht zu einer Entscheidung.
Enthaltungen zählen wie Nein-Stimmen
Wie sich die Länder am 10. März 2017 positionieren, bleibt abzuwarten. Bei der Abstimmung im Bundesrat kann ein Land seine Stimmen nur einheitlich abgeben. In den Koalitionsverträgen der Landesregierungen ist üblicherweise vereinbart, dass man sich bei koalitionsinternen Meinungsunterschieden im Bundesrat enthält. Da die Abstimmungsfrage im Bundesrat immer positiv gestellt wird, zählen Enthaltungen bei Zustimmungsfragen wie Nein-Stimmen. Es kommt also darauf an, wie viele Länder ausdrücklich mit Ja stimmen.