Einstufung der Maghreb-Staaten Sichere Herkunftsstaaten Thema im Bundesrat

Foto: Polizisten begleiten abgelehnte Asylbewerber zu ihrem Abflug

© dpa | Sebastian Willnow

Am 10. März 2017 befasst sich der Bundesrat mit der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten im Asylrecht. Bayern hat beantragt, in der nächsten Sitzung über das Gesetz abzustimmen, das im Juni letzten Jahres kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden war.

Das Gesetz kann nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Hierfür sind mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen der Länderkammer notwendig.

Was zuvor geschah

Foto: Reiter für Ordner mit Aufschrift Asylanträge

© panthermedia | breitformat

Vor knapp einem Jahr - am 18. März 2016 - hatte der Bundesrat zu dem zugrundeliegenden Kabinettsentwurf Stellung genommen. Offene Fragen formulierte er insbesondere zur Bewertung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten. Der Bundestag verabschiedete den Regierungsentwurf am 13. Mai 2016 nach kontroverser Debatte in unveränderter Fassung und leitete ihn dem Bundesrat zu. Bislang kam es nicht zu einer Entscheidung.

Enthaltungen zählen wie Nein-Stimmen

Wie sich die Länder am 10. März 2017 positionieren, bleibt abzuwarten. Bei der Abstimmung im Bundesrat kann ein Land seine Stimmen nur einheitlich abgeben. In den Koalitionsverträgen der Landesregierungen ist üblicherweise vereinbart, dass man sich bei koalitionsinternen Meinungsunterschieden im Bundesrat enthält. Da die Abstimmungsfrage im Bundesrat immer positiv gestellt wird, zählen Enthaltungen bei Zustimmungsfragen wie Nein-Stimmen. Es kommt also darauf an, wie viele Länder ausdrücklich mit Ja stimmen.

Aktuelle Stimmenverteilung im Bundesrat

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Stimmenverteilung:

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