Parteienfinanzierung Dreyer: Wir müssen unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Werte gegen ihre Feinde schützen

Foto: 500-Euro-Geldscheine

© dpa | Patrick Seeger

Nachdem der Bundesrat Anfang März Gesetzentwürfe zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung beschlossen hat, greift nun auch die Bundesregierung das Thema auf. Am 7. April 2017 übersandte sie Formulierungshilfen für entsprechende Gesetzentwürfe an die Regierungsfraktionen im Bundestag.

„Auf der Grundlage der Gesetzentwürfe des Bundesrates und der Formulierungshilfen kann der Deutsche Bundestag zügig noch in dieser Wahlperiode über den Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung entscheiden“, erklärte Bundesratspräsidentin Malu Dreyer zur aktuellen Entwicklung.

Vorstoß der Bundesregierung entspricht Forderungen der Länder

Mit ihrem Vorstoß entspricht die Bundesregierung den Forderungen der Länder, extremistische Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Einstimmig hatten sie diese am 10. März 2017 eine Grundgesetzänderung und ein Begleitgesetz beschlossen, wonach verfassungsfeindliche Parteien von finanziellen staatlichen Zuwendungen ausgeschlossen werden können (BR-Drs. 153/17 (B) und 154/17 (B)).

Bislang hat die Bundesregierung die Gesetzentwürfe der Länder noch nicht an den Bundestag weitergeleitet.

Formulierungshilfen gehen in die gleiche Richtung wie Bundesratsinitiativen

Die Formulierungshilfen greifen das Thema jedoch in ähnlicher Weise auf. So soll auch hiernach das Bundesverfassungsgericht auf Antrag darüber entscheiden, ob eine Partei von der Finanzierung ausgeschlossen wird. Den Antrag sollen - ebenfalls entsprechend der Länderinitiativen - Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen können. Mit dem Entzug der Gelder entfallen auch steuerliche Begünstigungen für die Partei selbst und die Begünstigungen von Zuwendungen an die Partei.

Hinweis aus Karlsruhe

Damit folgt nun auch die Bundesregierung einem Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes aus seiner mündlichen Urteilsverkündung im NPD-Verbotsverfahren, wonach der Gesetzgeber die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einschränken kann.

Foto: Blick auf die Roben der Richter des Ersten Senats sowie ein Richterbarett beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

© dpa | Uli Deck

"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil Spielräume eröffnet, um Parteien, deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde, möglichst umfassend von öffentlichen Leistungen ausschließen zu können. Neben dem Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung umfasst das auch den Ausschluss von steuerlichen Privilegien für die Parteien und die Zuwendungen an diese Parteien. Diese Spielräume müssen und wollen wir nutzen", erklärte dazu Bundesratspräsidentin Malu Dreyer. "Wir müssen unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Werte gegen ihre Feinde schützen".

Wie es weitergeht

Der Bundestag wird die Formulierungshilfen der Bundesregierung als Fraktionsinitiative voraussichtlich gemeinsam mit den Gesetzentwürfen des Bundesrates in einer der letzten Sitzungswochen dieser Legislaturperiode abschließend beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag die Vorlagen verabschiedet hat, wird der Bundesrat abschließend über die Zustimmung entscheiden.

Stand 10.04.2017

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