Bundesratspräsidentin Dreyer wertet die Beschlüsse des Bundesrates als Erfolg für die Länder: "Die Länder hatten das heute im Bundesrat beschlossene Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und die damit einhergehende Grundgesetzänderung initiiert. Wir schützen unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Werte gegen ihre Feinde".
Die Initiative kam von den Ländern
Mit ihren Gesetzentwürfen griffen die Länder im März einen Hinweis des Bundesverfassungrichters Voßkuhle aus dem NPD-Verbotsverfahren auf. Dieser hatte erklärt, dass verfassungsfeindlichen Parteien unter Umständen die staatliche Finanzierung entzogen werden könnte. Nach den Ländern beschloss auch der Bundestag entsprechende Gesetzentwürfe, die er am 22. Juni 2017 verabschiedete. Inhaltlich gehen sie in die gleiche Richtung wie die Länderinitiativen.
Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht
© dpa | Marijan Murat
Damit kann verfassungsfeindlichen Parteien künftig ihr Anspruch auf die staatliche Teilfinanzierung nach dem Parteiengesetz und auf steuerliche Begünstigungen und Zuwendungen gestrichen werden. Über den Finanzierungsausschluss hat das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat könnten mit einem Antrag ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten. Der Finanzierungsausschluss gilt sechs Jahre, kann aber verlängert werden.
Länder planen Antrag auf Finanzierungsstopp
Die Länder wollen keine Zeit verstreichen lassen. Im Zuge ihrer Zustimmung zu den Gesetzen kündigten sie an, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zeitnah zu stellen. So könnten die Richter in dem bevorstehenden Verfahren unmittelbar an ihre Beurteilung der NPD aus dem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren anknüpfen. Es sei deshalb rasches Handeln geboten, unterstreicht der Bundesrat in einer entsprechenden Entschließung aller Länder. Bürgerinnen und Bürger sollten die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD nicht mehr mit ihren Steuern und Abgaben finanzieren müssen.
Wehrhaftigkeit unserer Demokratie beweisen
Ministerpräsidentin Malu Dreyer während ihrer Rede zur Parteienfinanzierung
© Bundesrat | Frank Bräuer
Mit der Entschließung wollen wir sicherstellen, dass der Antrag beim Bundesverfassungsgericht zeitnah gestellt wird, erklärte Bundesratspräsidentin Dreyer. "Nach den leidvollen Erfahrungen in der deutschen Geschichte ist es gut, dass wir so die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen. In Zukunft kann der von der Verfassung gebotene Schutz der Parteien nicht mehr dazu missbraucht werden, unsere Demokratie zu beeinträchtigen und zu zerstören," betonte Dreyer.