Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs Bundesratspräsidentin Malu Dreyer: Stärken des Föderalismus weiter ausbauen

Foto: Malu Dreyer

© Bundesrat | Steffen Kugler

Einstimmig hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 die insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und das Begleitgesetz zur Regelung der Details beschlossen. Der Bundestag hatte beide Gesetze am Tag zuvor verabschiedet. Damit sind mehrjährige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erfolgreich abgeschlossen und eines der größten Reformprojekte dieser Legislatur vollendet.

Bundesratspräsidentin Malu Dreyer begrüßte das Ergebnis der Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. "Bund und Länder haben mit der Einigung Handlungsfähigkeit und Gestaltungskraft im solidarischen Föderalismus unter Beweis gestellt", lobte sie. Die Neuregelung sorge für Planungssicherheit mit Blick auf die Haushalte von Bund und Ländern über das Jahr 2019 hinaus.

Vorteile des Föderalismus weiter ausbauen

Sie lobte die konstruktive Verhandlungsführung beider Seiten, die dazu beigetragen habe, dass nicht nur über Geld, sondern auch über notwendige Strukturreformen Einigung erzielt worden sei.

Bund und Länder trügen eine große Verantwortung für die Ausgestaltung der föderalen Strukturen in Deutschland. "Die Bundesländer werden dieser Verantwortung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nachkommen", betonte Malu Dreyer. "Es gehört zu den Stärken des Föderalismus, die unterschiedlichen Lebensverhältnisse besonders gut abzubilden und eine bürgernahe Politik zu gewährleisten. Diese Vorteile der föderalen Ordnung gilt es nicht nur beizubehalten, sondern auszubauen und weiter zu stärken", erklärte die Bundesratspräsidentin abschließend.

Stand 02.06.2017

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