Landtagswahl Die nächste Wahl: Zum niedersächsischen Landtag

Foto: Stimmzettel

© dpa | Julian Stratenschulte

Nach der Wahl ist vor der Wahl: In Niedersachsen sind die Wähler am 15. Oktober 2017 erneut zur Wahlurne aufgerufen, um über die Zusammensetzung ihres Landtages zu entscheiden. Dabei geht es nicht nur um die Zusammensetzung von Parlament und Regierung, sondern indirekt auch um die Mitglieder des Landes im Bundesrat.

Aktuellen Umfragen zufolge liegen CDU und SPD mit jeweils 34 Prozent gleich auf: Es gibt also ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Herausforderer Bernd Althusmann von der CDU und dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Wahlforscher sehen die Grünen bei 8,5, die FDP bei 8 und die Linke bei 4,5 Prozent. Der AfD werden 8 Prozent prognostiziert, womit sie in den niedersächsischen Landtag einziehen würde. Nach diesen Zahlen hätte weder die amtierende rot-grüne Koalition noch ein neues Bündnis von schwarz-gelb eine Mehrheit im Landtag (Quelle: infratest dimap vom 05.10.2017).

Auswirkungen auf den Bundesrat

Eines steht schon jetzt fest: Wie auch immer die Wahl ausgeht, ihr Ergebnis hat Auswirkung auf die Zusammensetzung des Bundesrates. Das liegt an einer Regel im Grundgesetz: Artikel 51 sieht vor, dass die Länder im Bundesrat durch ihre Landesregierung vertreten sind. Ändert sich nach einer Landtagwahl die Zusammensetzung einer Landesregierung, wirkt sich dies automatisch auch auf die Zusammensetzung des Bundesrates aus.

Es bleibt in jedem Fall bunt

Die Wahl in Niedersachsen entscheidet somit auch, wer das Land im Bundesrat vertritt. Eine grundlegende Änderung der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer ist allerdings nicht zu erwarten. Grund ist eine nie dagewesene Koalitionsvielfalt in den 16 Landesregierungen, die eine klassische Lagerbildung im Bundesrat nicht zulässt.

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Früher als geplant

Eigentlich sollte die niedersächsische Landtagswahl erst am 14. Januar 2018 stattfinden. Die vorgezogene Wahl war nötig geworden, nachdem eine Landtagsabgeordnete der Grünen ihren Wechsel zur CDU erklärt hatte. Dadurch verlor die rot-grüne Regierungskoalition ihre Einstimmen-Mehrheit. Der Landtag beschloss daraufhin seine Auflösung und ermöglichte damit die Neuwahl am 15. Oktober.

Stand 05.10.2017

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