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10 | 200815.02.08

Bundesrat verlangt Vermittlungsverfahren zum Beamtenstatusgesetz

Der Bundesrat hat heute den Vermittlungsausschuss zum Beamtenstatusgesetz angerufen. Es regelt einheitlich das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte und ersetzt das Beamtenrechtsrahmengesetz, das im Wege der Föderalismusreform entfallen ist. Ziel des Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere um die Mobilität der Beamten zu gewährleisten. Dabei regelt es vor allem die Kernbereiche des Statusrechts wie Begründung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses.

Der Bundesrat fordert in seinem Anrufungsbeschluss, die Regelungen hinsichtlich der landesinternen Umbildung von Körperschaften zu streichen. Er spricht dem Bund die entsprechende Kompetenz zur Normierung des landesinternen Personalwechsels ab. Seine Befugnis beziehe sich lediglich auf länderübergreifende Maßnahmen.

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

Drucksache 59/08 (Beschluss)

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