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Organe und Mitglieder

Bereichsmotiv "Organe und Mitglieder"

Mitglieder nach Ländern

Mitglieder des Bundesrates können nur die Ministerpräsidenten/Ministerpräsidentinnen und Minister/Ministerinnen der Länder sein.

Bei den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind es die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Senatoren/Senatorinnen. Auch Staatssekretäre/Staatssekretärinnen können Mitglieder sein, soweit sie Kabinettsrang genießen.

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