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94 | 200607.07.06

Entschließung zu Integration und Einbürgerung

In seiner Entschließung hat der Bundesrat ein Integrations- und Einbürgerungskonzept präsentiert, das bundesweit gleiche Standards garantieren soll. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das vorgeschlagene Konzept aufzunehmen und in Zusammenarbeit mit den Ländern einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Der Bundesrat betont, dass Integration ein Prozess sei, der sowohl die Zugewanderten als auch die Einheimischen fordere. Er spricht sich für eine weitere qualitative Verbesserung der Integrationskurse aus und stellt nachdrücklich klar, dass das Grundgesetz auch für Migranten die verbindliche Grundlage des Lebens in der Bundesrepublik sei. Von ihnen müssten Grundwerte wie Glaubens- und Religionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie Gleichberechtigung von Mann und Frau anerkannt werden. Der Bundesrat betont zudem, dass alle, die in Deutschland leben auch Deutsch verstehen und sprechen können müssen. Wo trotz staatlichen Förderangebotes die Bereitschaft zu Integrationskursen nicht bestehe, sollen Sanktionen verstärkt werden.

Für die Einbürgerung sieht der Bundesrat bundesweit einheitliche Standards vor:

  • ein rechtmäßiger Daueraufenthalt von acht Jahren
  • Beherrschen der deutschen Sprache
  • Rechtstreue, das heißt keine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und mehr
  • Besuch von Einbürgerungskursen mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten
  • Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen
  • Die Einbürgerung soll in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden.

Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung

Drucksache 460/06 (Beschluss)

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