Presse
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110 | 200622.09.06
Entlastung für die Justiz
Länderinitiative beim Bundestag eingebracht
Der Bundesrat möchte pensionierte Justizmitarbeiter reaktivieren, um die hohe Arbeitsbelastung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu reduzieren. Auf Initiative Bayerns hat er heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und des Rechtspflegergesetzes (RPflG) beim Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel ist es, den Erfahrungsschatz von Ruhestandsbeamten zu nutzen und gleichzeitig die aktiven Gerichtsmitarbeiter zu entlasten. Bei Vorliegen eines dringenden dienstlichen Bedürfnisses könnten - auf ausschließlich freiwilliger Basis - ehemalige Staats- oder Amtsanwälte Verhandlungstermine am Amtsgericht in einfach gelagerten Fällen wahrnehmen und pensionierte Rechtspfleger zum Beispiel bei systematischen Registerumschreibungen oder Zwangsversteigerungsverfahren aushelfen.
Der Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weitergibt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und des Rechtspflegergesetzes (RPflG)
Drucksache 438/06 (Beschluss)
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