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90 | 200706.07.07

Modernisierung des GmbH-Rechts

Der Bundesrat hat heute eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen, mit der die Bundesregierung die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung stärken will. In über 30 Einzeländerungsanträgen und Prüfbitten weisen die Länder auf Verbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen hin.

Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit der vereinfachten Gesellschaftsgründung - einem der Kernpunkte des Entwurfs. Die Verwendung von Mustersatzungen wird vom Bundesrat abgelehnt: Eine merkliche Beschleunigung sei nicht erkennbar, die fehlende Flexibilität der Mustersatzung und die geringere Gründungsberatung führten dagegen zu erheblichen Nachteilen. Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft schlagen die Länder stattdessen ein zu beurkundendes Gründungsprotokoll vor.

Änderungswünsche formuliert die Stellungnahme auch hinsichtlich der geplanten Zustellungserleichterungen und der Vorkehrungen gegen die Ausplünderung geschäftsführerloser und insolvenzreifer GmbHs. Weitere Anregungen der Länder betreffen unter anderem das Verbot der Selbstkontrahierung, die Einzelvertretung durch den Geschäftsführer, die Intransparenz- und die Ausfallhaftung.

Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, Existenzgründungen zukünftig einfacher, schneller und billiger zu ermöglichen, missbräuchliche Abwicklungen angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften dagegen zu bekämpfen.

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Drucksache 354/07 (Beschluss)

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