Presse
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172 | 200727.11.07
Vorschau zur 839. Plenarsitzung des Bundesrates
am Freitag, 30. November 2007, 9.30 Uhr
Redaktionsschluss: Dienstag, 27. November 2007, 12.00 Uhr
| TOP 23 | Bekämpfung des Aufenthalts in Terrorcamps |
| TOP 24 | Milchquotenausstieg 2014/15 |
| TOP 51 | Einspeisung von Biogas |
| TOP 4 | Zirkuszentralregister |
| TOP 7 | Landwirtschaftliche Sozialversicherung |
| TOP 9 | SGB IV |
| TOP 10 | Jahressteuergesetz 2008 |
| TOP 17 | Vorratsdatenspeicherung |
| TOP 27 | Weiterentwicklung der Pflegeversicherung |
| TOP 33 | Europäischer Energiebinnenmarkt |
Tagesordnungspunkt 4
Erstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 741/07
Das Gesetz greift die Anregung des Bundesrates auf, durch zentrale Register die Einhaltung des Tierschutzes auch bei Zirkusbetrieben und mobilen Tierschauen besser überwachen zu können. Eine Verordnungsermächtigung erlaubt es, bestimmte Daten der Betriebe zu erheben und zu verwenden. Bisher war dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße möglich.
Für einen schnelleren Datenaustausch steht ein automatisiertes Verfahren zur Verfügung. Es soll zum Beispiel verhindern, dass ein Zirkus eine verweigerte Betriebserlaubnis umgeht, indem er sich in einem anderen Landkreis um eine Erlaubnis bemüht.
Ausschussempfehlung
Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 7
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 744/07
Ziele des Gesetzes sind die Stabilisierung der agrarsozialen Sicherungssysteme, Modernisierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und mehr Beitragsgerechtigkeit.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom Oktober dieses Jahres eine Vielzahl technischer Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt und sich unter anderem gegen die Halbierung der Bundesmittel von 200 auf 100 Million Euro ausgesprochen. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar umfangreich verändert, die Anregungen des Bundesrates jedoch weitgehend unberücksichtigt gelassen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 744/1/07
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. Der Agrarausschuss plädiert zudem dafür, in einer kritischen Entschließung Bedauern über die ablehnende Haltung des Bundestages gegenüber den Verbesserungsvorschlägen des Bundesrates zu äußern. Nur um das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern, werde auf ein Vermittlungsverfahren verzichtet. Die Entschließung fordert die Bundesregierung auf, baldmöglichst die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkasse an den Bundeszuschüssen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auch ab dem Jahr 2009 zu regeln - so wie dies der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hatte. Der Ausschuss befürchtet Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und warnt davor, dass der - an sich begrüßenswerte - Lastenausgleich in seiner konkret beschlossenen Ausgestaltung zu finanziellen Mehrbelastungen vieler landwirtschaftlicher Unternehmen führen werde.
Tagesordnungspunkt 9
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 746/07
Das Gesetz enthält insbesondere verfahrensrechtliche Änderungen der Sozialversicherung, um diese an die Erfordernisse der betrieblichen Praxis der Unternehmen und bei den Sozialversicherungsträgern anzupassen.
Der Deutsche Bundestag hat aus der Stellungnahme des Bundesrates vom September dieses Jahres einige Vorschläge übernommen, allerdings die Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner nicht verändert.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 746/1/07
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten, jedoch eine Entschließung zu dem Gesetz zu fassen. Darin wird darum gebeten, schnellstmöglich die Hinzuverdienstgrenze für Rentner auf 400 Euro anzuheben. Dies sei zur Vermeidung von Missverständnissen und unverhältnismäßigen Rückforderungen bzw. Rentenkürzungen notwendig. Viele Rentner nähmen an, dass die Mini-Job-Grenze von 400 Euro auch als Zuverdienstgrenze gelte. Die entsprechende Anhebung diene sowohl dem Schutz der Betroffenen als auch erheblicher Verwaltungsvereinfachung. Die Entschließung bedauert, dass die wiederholte Forderung des Bundesrates - auf die auch Rentenkassen und Arbeitgeber drängten - wiederum nicht berücksichtigt worden sei.
Tagesordnungspunkt 10
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
Drucksache 747/07
Das vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 beschlossene Gesetz dient der Umsetzung einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die verschiedene Bereiche des Steuerrechts betreffen. Dabei stehen neben fachlich gebotenen Einzelregelungen Bürokratieabbau und Steuerrechtsvereinfachungen im Vordergrund. Eine zentrale Neuregelung ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2011.
In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat erheblichen Verbesserungsbedarf an dem Gesetz aufgezeigt. Die nunmehr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen gehen in weiten Teilen auf Anregungen des Bundesrates zurück.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 747/1/07
Der Rechtsausschuss empfiehlt die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, einen Steuerfreibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer durchzusetzen - so wie dies der Bundesrat bereits im so genannten ersten Durchgang gefordert hatte. Zur Begründung verweist der Rechtsausschuss auf die überragende Bedeutung dieser Betreuer und auf deren derzeitige steuerliche Benachteiligung. Ein Steuerfreibetrag in Höhe der Übungsleiterpauschale von 2100 Euro könnte dieses Ehrenamt fördern. Das wäre auch im Interesse der Länderhaushalte, die andernfalls auf die sinkende Bereitschaft der Ehrenamtlichen mit dem Einsatz von Berufsbetreuern reagieren müssten - so die Begründung des Ausschusses.
Die Forderung nach einem Steuerfreibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer hatte der Bundesrat auch bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gestellt. Dieser ist jedoch der Deutsche Bundestag bei Verabschiedung des Gesetzes im Juli 2007 nicht gefolgt. Seinerzeit hatte der Bundesrat von einem Vermittlungsverfahren abgesehen, um das Gesetz möglichst schnell in Kraft treten zu lassen.
Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen
dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 17
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
Drucksache 798/07
Das Gesetz reformiert Voraussetzung, Durchführung und Rechtsschutz bei so genannten verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen. Anlass sind Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und europäische Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz ordnet unter anderem den Katalog der Anlasstaten für eine Telefonüberwachung neu und regelt den Schutz bestimmter Berufsgeheimnisträger - zum Beispiel Strafverteidiger - vor Ermittlungsmaßnahmen. Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen dazu, die Verkehrsdaten ihrer Kunden mindestens sechs Monate lang zu speichern.
Der Deutsche Bundestag hat bei seiner Beschlussfassung zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme berücksichtigt.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 798/1/07
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten und eine Entschließung zu fassen. Darin wird festgestellt, dass durch die beschlossene Neuregelung der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern leer läuft. Ein solcher Anspruch ist jedoch gerade im Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz des geistigen Eigentums vorgesehen. Der Ausschuss bittet daher, zukünftig eine Regelung zu schaffen, um diesen Widerspruch aufzulösen und den Auskunftsanspruch auch erfüllbar zu machen. Dies könne im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht geschehen.
Tagesordnungspunkt 23
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (... StrÄndG)
Antrag des Landes Hessen
Drucksache 827/07
Wer sich in "Terror-Camps" ausbilden lässt, soll nach dem Willen von Hessen zukünftig mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft werden. In einem Gesetzesantrag schlägt das Land vor, bereits den Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager zu ahnden und damit eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Dies werde frühes und effektives Eingreifen strafrechtlicher Maßnahmen ermöglichen, um die unmittelbar drohende Terrorgefahr zu bekämpfen.
Auch die seit 2002 straffreie so genannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen soll wieder unter Strafe gestellt werden. Das Land erhofft sich davon, die Verbreitung terroristischen Gedankenguts, das den Nährboden von Gewalttaten schafft, besser unterbinden zu können. Außerdem soll es zukünftig möglich sein, auch im Ausland begangene Taten zu verfolgen, die die innere Sicherheit und staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Zur Begründung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verweist Hessen auf die unmittelbare Bedrohung durch den internationalen Terrorismus auch in Deutschland.
Der Entwurf wird in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Fachausschüssen überwiesen.
Tagesordnungspunkt 24
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des Milchquotenausstiegs 2014/15
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Drucksache 738/07
Schleswig-Holstein setzt sich mit einem Entschließungsantrag dafür ein, das System der europäischen Milchquotenregelung zu flexibilisieren, um leistungsfähigen Milchviehbetrieben Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen. Die derzeit geltende Regelung legt für alle EU-Mitgliedstaaten feste Produktionsquoten fest. Sie wurde wegen der Überproduktion von Milch 1984 eingeführt und läuft 2014/15 aus. Darauf und auf die steigende Nachfrage nach Milch und Milchprodukten müssten die landwirtschaftlichen Betriebe vorbereitet werden. Schleswig-Holstein schlägt daher vor, die Sanktionszahlung für die Mehrproduktion - die so genannte Superabgabe - zu senken und eine EU-weite Saldierung von Unter- und Überlieferungen des Milchkontingents einzuführen. Diese Maßnahmen seien der von der Kommission geplanten linearen Milchquotenerhöhung vorzuziehen.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 27
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
Drucksache 718/07
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will die 1995 eingeführte Pflegeversicherung weiterentwickeln. Einer der Schwerpunkte des über 250 Seiten starken Entwurfs liegt im Ausbau der ambulanten Pflege. Er sieht vor, zu diesem Zweck Pflegestützpunkte in Wohnortnähe zu schaffen, die eine häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen ermöglichen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Betroffenen und Angehörige in der Pflege umfassend zu beraten. Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen werden stufenweise angehoben. Im Gegenzug erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent.
Für Beschäftigte ist eine Pflegezeit eingeplant: Zukünftig haben sie einen Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlter Freistellung von der Arbeit, um ihre Angehörigen zu pflegen.
Das Gesetz soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 718/1/07
Die sechs beteiligten Fachausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme mit mehr als fünfzig Änderungsvorschlägen und Prüfbitten. Darin begrüßen sie grundsätzlich die Konzeption des Gesetzentwurfs und zeigen auf, wie das Gewollte noch besser erreicht werden kann. Mehrfach schlagen sie Erleichterungen vor, so zum Beispiel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege. Diese dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Die geplante Erhöhung der Fördermittel geht den Ausschüssen nicht weit genug, weshalb sie eine weitere Aufstockung vorschlagen.
Einige Änderungsanträge dienen dem Schutz der Arbeitgeber. So wird gefordert, die Frist zu verlängern, nach welcher der Arbeitnehmer die Pflegezeit ankündigen muss. Die Inanspruchnahme der Pflegezeit soll erst möglich sein, wenn der Pflegende bereits länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist.
Soweit der Gesetzentwurf Änderungen der Berufszulassungsgesetze vorsieht, lehnen dies die Ausschüsse ab. Vor einem solchen Schritt bedürfe es einer umfassenden Bestandsaufnahme der geltenden Regelungen. Kritisch wird auch die Finanzierung der Pflegeversicherung betrachtet. Nachdem die grundlegende Finanzreform mit dem geplanten Gesetz ausgeblieben sei, müssten nach Ansicht der Ausschüsse die Weichen für einen generationsgerechten Umbau der Pflegeversicherung sowie für eine umfassende Finanzreform gestellt werden. Dazu seien verschiedene Optionen zu prüfen.
Die vorgeschlagene Stellungnahme bemängelt zudem die zentralistische Ausrichtung des Gesetzentwurfs, die der Zielsetzung der Föderalismusreform widerspricht, die Exekutivrechte der Länder zu stärken. Insbesondere die detaillierten Regelungen zur Einrichtung der Pflegestützpunkte und die umfassende Kompetenzübertragung auf den Spitzenverband Bund der Pflegekassen werden kritisiert.
Tagesordnungspunkt 33 a
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt
Drucksache 673/07
Tagesordnungspunkt 33 b
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt
Drucksache 674/07
Tagesordnungspunkt 33 c
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel
Drucksache 675/07
Tagesordnungspunkt 33 d
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
Drucksache 678/07
Tagesordnungspunkt 33 e
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen
Drucksache 679/07
In fünf verschiedenen Vorschlägen beschäftigt sich die Kommission mit einem wichtigen Vorhaben der Europäischen Union - dem so genannten Dritten Binnenmarktpaket zur Fortentwicklung des Erdgas- und Elektrizitätsmarktes. Dabei geht es im Schwerpunkt um die eigentumsrechtliche Entflechtung der "integrierten" Energieversorgungskonzerne, insbesondere hinsichtlich der Übertragungs- und Fernleitungsnetze, Regelungen zu den nationalen Regulierungsbehörden und die Einführung einer europäischen Regulierungsinstanz.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 673/1/07
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu allen Vorlagen eine gemeinsame - kritische - Stellungnahme abzugeben und diese der Kommission direkt zu übermitteln.
Die Ausschüsse betonen die Notwendigkeit, kurzfristig Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Energiesektor zu ergreifen. Sie bezweifeln jedoch, dass die von der Kommission konkret vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ziel entsprechen. Sie warnen davor, dass die Kommission zunehmend Kompetenzen der Mitgliedstaaten in der Energiepolitik an sich ziehen könnte. Daher wird auch die vorgeschlagene Einführung einer europäischen Regulierungsinstanz äußerst kritisch gesehen. Der Bundesrat müsse auf dem Erhalt des nationalen Gestaltungsspielraumes bestehen.
Die Stellungnahme zeigt einige besonders wichtige Punkte auf, auf die die Bundesregierung bei der weiteren Behandlung des Binnenmarktpaketes hinwirken soll: Eigentumsrechtliche Entflechtungen dürften erst dann erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsverzerrung vorlägen. Dabei sei auf die Gleichbehandlung privater und öffentlicher Betreiber von Übertragungsnetzen zu achten. Die Verlagerung von Regulierungsaufgaben auf die europäische Ebene sei auf das erforderliche Maß zu beschränken. Die zukünftigen Regelungen für die nationalen Regulierungsbehörden sollten gewährleisten, dass diese von den Energieunternehmen vollständig unabhängig sind.
Die Ausschüsse für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Innere Angelegenheiten empfehlen, von den Vorlagen Kenntnis zu nehmen.
Tagesordnungspunkt 51
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz
Antrag des Landes Niedersachsen
Drucksache 731/07
Niedersachsen hat dem Bundesrat einen Entschließungstext vorgelegt, der verbesserte rechtliche Rahmenbedingen für den Einsatz von Biogas fordert. Die Bundesregierung solle für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Erdgasnetz, eine Vorranglösung für Biogas und Instrumente zur Förderung der Einspeisung dieses Kraftstoffes in die allgemeinen Gasnetze sorgen. Niedersachsen schlägt vor, dafür die anstehende Novellierung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) zu nutzen. Dabei könne man auch das Ausschließlichkeitsprinzip bei der Verstromung von Biogas aufheben, da durch den kombinierten Einsatz von Bio- und Erdgas in größeren Blockheizkraftwerken der Wirkungsgrad der Biogasnutzung deutlich verbessert werde. Die Entschließung weist zur Begründung auf die guten praktischen Erfahrungen, die man in Schweden, Österreich, der Schweiz und nicht zuletzt in Deutschland gemacht habe.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 731/1/07
Der Agrarausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit einigen Änderungen zu fassen. So schlägt der Wirtschaftsausschuss eine erheblich verkürzte Fassung vor, die auf die Passagen zum Netzzugang, den Förderinstrumenten und zur Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips verzichtet. Die Empfehlung des Agrarausschusses befasst sich unter anderem mit der verstärkten Anreizförderung.
Die Beratungen des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Wunsch von Niedersachsen wird der Entschließungsantrag dennoch bereits im nächsten Plenum behandelt.
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