Presse
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16 | 200913.02.09
Zahlreiche Korrekturen am Zensus 2011
Nach Ansicht des Bundesrates muss die für das Jahr 2011 vorgesehene Volkszählung durch Registerauswertungen in vielen Punkten überarbeitet werden.
Besonders kritisch bewertet der Bundesrat in seiner heute zum Regierungsentwurf beschlossenen Stellungnahme, dass die Bundesregierung einen Referenzdatenbestand einrichten möchte. Dieser soll sämtliche Daten aller Länderbehörden enthalten. Nach Meinung der Länder steht ein solcher Datenbestand auf Bundesebene im Widerspruch zur ursprünglichen Bund-Länder-Verständigung. Danach sollten die IT-Aufgaben auf vier statistische Ämter verteilt werden. Dies sei nicht nur wesentlich weniger kostenintensiv, sondern bringe auch ein geringeres Ausfallrisiko und weniger Datenschutzprobleme mit sich. Zudem widerspreche die enorme Datenmenge eines Referenzdatenbestandes dem datenschutzrechtlichen Gebot der Datensparsamkeit. Angesichts der verbleibenden Zeit von knapp zwei Jahren zweifelt der Bundesrat auch an der Realisierbarkeit eines solchen, bislang noch nie angewandten Datenbanksystems.
Neben zahlreichen Verbesserungen der Praktikabilität der Datensammlung fordern die Länder, im Rahmen der stichprobenartigen Haushaltsbefragungen die Religionszugehörigkeit als Erhebungsmerkmal aufzunehmen. Gerade für die Integrationspolitik seien genaue Erkenntnisse über die Bevölkerungszusammensetzung Deutschlands von entscheidender Bedeutung.
Mit Blick auf die Durchführung der Volkszählung betont der Bundesrat, dass sie nur dann gelingen kann, wenn Bund, Länder und Gemeinden einheitlich vorgingen. Dies gelte vor allem für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Die Bundesregierung müsse deshalb über allgemeine Verwaltungsvorschriften ein einheitliches Verfahren sicherstellen. Bereits jetzt weist der Bundesrat darauf hin, dass das geplante Gesetz dann zustimmungsbedürftig wird.
Darüber hinaus fordern die Länder, dass sich der Bund zur Hälfte an den Kosten der rund 528 Millionen teuren Erhebung beteiligt. Dies entspreche der bisherigen Staatspraxis. Außerdem habe der Zensus 2011 sowohl national als auch international eine entscheidende Bedeutung. Es sei deshalb nicht gerechtfertigt, dass die Länder die Kosten mit derzeit 90 Prozent so gut wie allein tragen.
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
Drucksache 3/09 (Beschluss)
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