Presse
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56 | 200931.03.09
Vorschau zur 857. Plenarsitzung des Bundesrates
am Freitag, 3. April 2009, 9.30 Uhr
Redaktionsschluss: Dienstag, 31. März 2009, 12.00 Uhr
| TOP 7 | Bundeswaldgesetz |
| TOP 8 | Stärkung der Aufsichtsräte |
| TOP 57 | Föderalismusreform II |
| TOP 58 | Verbraucherschutz |
| TOP 59 | Strafgesetzbuch |
| TOP 9 | Ärztliche Vergütung |
| TOP 60 | Verkehrssicherheit |
| TOP 61 | Stärkung des Sortenschutzes |
| TOP 2 | Entfernungspauschale |
| TOP 3 | Bankenrettungsgesetz |
| TOP 12 | Heimrecht |
| TOP 13 | Entlastung bei Vorsorge |
| TOP 16 | Arzneimittelrecht |
| TOP 17 | Medizinprodukte |
| TOP 18 | Sprengstoffrecht |
| TOP 19 | Bürgerportale |
| TOP 24 | Opferrechte im Strafprozess |
| TOP 51 a | Verkehrsschilder |
| TOP 34 | Bessere Rechtsetzung |
| TOP 40 | Unterstützungsbüro für Asylfragen |
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
Drucksache 243/09
Nachdem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung einen eigenen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale beschlossen hat, möchte nun auch der Deutsche Bundestag das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Pendlerpauschale umsetzen. Das am 19. März 2009 vom Parlament verabschiedete Gesetz stellt die bis 2006 geltende Rechtslage rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder her. Berufspendler können damit ab dem ersten Entfernungskilometer erneut 0,30 Euro steuerlich geltend machen. Auch höhere Ausgaben für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 243/1/09
Finanz- und Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat die Zustimmung zum Gesetz.
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG)
Drucksache 244/09
Im Hinblick auf die anhaltende Finanzkrise hat der Deutsche Bundestag am 20. März 2009 das so genannte Bankenrettungsgesetz beschlossen. In Ergänzung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Herbst letzten Jahres ermöglicht es weitere Maßnahmen zu Unterstützung des Bankensektors, als ultima ratio sogar eine Enteignung. Mit dem Beschluss des Bundestages wurde der ursprüngliche Regierungsentwurf in einigen Punkten verändert. So stellt der Gesetzesbeschluss nunmehr klar, dass sich die Entschädigung der Aktionäre bei einer Enteignung allein nach dem Börsenkurs bestimmt. Außerdem verpflichtet er die Bundesregierung, Unternehmen unverzüglich wieder zu privatisieren, sobald sie nachhaltig stabilisiert sind. Die Bundesregierung muss den Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestages über Enteignungsmaßnahmen informieren. Neu ist auch, dass staatliche Garantien bis zu fünf Jahren nur in begründeten Ausnahmefällen und nur für ein Drittel der einem Unternehmen gewährten Garantien bewilligt werden.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf am 6. März 2009 Stellung genommen. Darin hatte er betont, dass eine Enteignung nur das allerletzte Mittel und auf den absolut notwendigen Zeitraum beschränkt sein muss. Außerdem kritisierte er die steuerliche Benachteiligung von Landesbanken oder ausländischen Kreditinstituten, die nicht aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) unterstützt werden, sondern Rettungsmittel von den Ländern oder Regierungen anderer Staaten bekommen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 244/1/09
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Zur Begründung führt er an, dass Stabilisierungsmaßnahmen der Länder bei der Verlustverrechnung nicht schlechter behandelt werden dürfen. Außerdem müsse sich der SoFFin nach dem 31. Dezember 2009 auch an solchen Unternehmen beteiligen dürfen, die er zuvor noch nicht rekapitalisiert hat. Ansonsten würden diejenigen Unternehmen schlechter behandelt, bei denen der Rekapitalisierungsbedarf erst später aufgetreten ist.
Wirtschafts- und Rechtsausschuss raten dem Plenum von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab.
Tagesordnungspunkt 7
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
Antrag der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Drucksache 45/09
Angesichts der zunehmenden Marktkonzentration in der Holzindustrie möchten Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die Wettbewerbsposition von forstwirtschaftlichen Vereinigungen stärken. In dem Gesetzesantrag schlagen die Länder vor, das bislang fest umrissene Aufgabenspektrum der Vereinigungen privater Waldbesitzer zu öffnen. Damit erhalten sie weitgehend die gleichen Aufgaben wie Forstbetriebsgemeinschaften. Da der Holzverkauf die wesentliche Einnahmequelle ihrer Mitglieder ist, sollen die Vereinigungen ihn künftig vermarkten dürfen. Der insgesamt flexiblere Handlungsrahmen der Vereinigungen ist nach Meinung der Antragsteller erforderlich, damit diese fortwirtschaftlichen Zusammenschlüsse weiterhin erfolgreich als Dienstleister bestehen können.
Ausschussempfehlung
Drucksache 45/1/09
Der Agrarausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen zu beschließen.
Die geplante Gleichstellung von forstwirtschaftlichen Vereinigungen mit Forstbetriebsgemeinschaften lehnt der Agrarausschuss ab. Der Aufgabenkatalog der Vereinigungen müsse weiterhin abschließend sein. Ansonsten verlören Forstbetriebsgemeinschaften gegenüber den forstwirtschaftlichen Vereinigungen ihren bislang geltenden Status einer Dachorganisation.
Außerdem fordert er, dass Agroforstsysteme und Kurzumtriebsplantagen aus dem Anwendungsbereich des Bundeswaldgesetzes genommen werden. In beiden Fällen gehe es um landwirtschaftliche Bodennutzung. Insbesondere bei der nachhaltigen Nutzung seien landwirtschaftliche Flächen anders zu behandeln als Waldgebiete. Zudem verlangt der Agrarausschuss eine gesetzliche Klarstellung, dass Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren wie umstürzende Bäume oder herabfallendes Totholz haften. Dies entspreche der derzeitigen Rechtsprechung und entlaste die Waldbesitzer angesichts der zunehmenden Zahl von Waldbesuchern.
Darüber hinaus empfiehlt der Agrarausschuss dem Plenum eine Entschließung, in der er den Bundestag bittet, den Gesetzentwurf noch in dieser Legislatur zu beschließen. Sollte dieser ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen, müssten die Vorschläge des Bundesrates darin aufgenommen werden. Angesichts des Klimawandels verweist der Agrarausschuss auf die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes und entsprechend flexible Handlungsmöglichkeiten der Waldbesitzer. Zugleich betont er, dass die Vorgaben des Bundes insoweit durch Landesgesetze ausgefüllt werden. Auch bei der Erstaufforstung sieht der Agrarausschuss keinen Bedarf für weitergehende Vorgaben durch Bundesrecht.
Tagesordnungspunkt 8
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsichts- und Kontrollrechte in Aktiengesellschaften
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 211/09
Nordrhein-Westfalen möchte die Überwachung und Kontrolle der Vorstände von Aktiengesellschaften durch die Aufsichtsräte verbessern. Hierfür müssten vor allem personelle Verflechtungen und Interessenkonflikte zwischen dem Leitungs- und dem Kontrollorgan verhindert werden. Mit seinem Gesetzesantrag schlägt das Land deshalb vor, dass ehemalige Vorstandsmitglieder erst zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmensvorsitz in den Aufsichtsrat wechseln dürfen. Um zu vermeiden, dass Aufsichtsratsmitglieder zeitlich zu sehr in Anspruch genommen sind, sieht der Antrag außerdem eine Reduzierung der gleichzeitig wahrnehmbaren Aufsichtsratsmandate vor. Hierdurch würde gewährleistet, dass Aufsichtsräte ihren Aufgaben sorgfältiger nachkommen können. Außerdem soll die Entscheidung über die Vergütung der Vorstände in die Gesamtverantwortung des Aufsichtsrates fallen.
Der Gesetzesantrag wird nach Vorstellung im Plenum zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Tagesordnungspunkt 9
Entschließung des Bundesrates
Ärztliche Vergütung - für eine leistungsgerechte Bezahlung
Antrag des Freistaates Bayern
Drucksache 158/09
Nach Ansicht Bayerns missachtet die Anfang des Jahres in Kraft getretene Honorarreform für niedergelassene Ärzte die Interessen von Patienten und Medizinern. Mit seiner Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, die Umsetzung des neuen Vergütungssystems sofort zu stoppen. Stattdessen sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen die bis Ende 2008 geltende Vergütung vorübergehend wieder anwenden oder regional notwendige Anpassungen vornehmen dürfen.
Bayern begründet seinen Vorstoß damit, dass eine bundesweit einheitliche Vergütung jeden Wettbewerb unterbindet und deshalb zu Lasten der Qualität geht. Das System sei intransparent, weil es die einzelnen Leistungen verschleiere. Außerdem sei es ungerecht, da es den tatsächlichen Aufwand nicht entlohne. Langfristig drohe mit den Pauschalen ein Abgleiten in die Billigmedizin. Darüber hinaus berücksichtigten die zentralistischen Vorgaben die Interessen kleinerer Arztgruppen nicht ausreichend. Diese seien für die gesundheitliche Versorgung jedoch unverzichtbar.
Ausschussempfehlung
Drucksache 158/1/09
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, die Entschließung nicht zu fassen.
Tagesordnungspunkt 12
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
Drucksache 167/09
Für Verträge über die Pflege und Betreuung älterer Menschen in Heimen soll künftig ein eigenes Gesetz gelten. Der Entwurf des so genannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes löst die bislang geltenden Vorschriften im Heimgesetz ab und enthält zivilrechtliche Sondervorschriften, die sich verstärkt an den Bedürfnissen älterer Menschen und neuen Wohn- und Betreuungsformen orientieren sollen. Durch umfassendere Informationen und mehr Transparenz möchte die Bundesregierung vor allem die Selbstbestimmung älterer Menschen stärken. Dadurch soll das Gesetz den Charakter eines modernen Verbraucherschutzgesetzes erhalten.
Seit der Föderalismusreform I liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht überwiegend bei den Ländern. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes reduziert sich auf die zivilrechtlichen Vorschriften.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 167/1/09
Der Rechtsausschuss hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.
Der federführende Ausschuss für Familie und Senioren, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen empfehlen dem Plenum eine Stellungnahme.
Darin sprechen sie sich unter anderem für noch mehr Selbstbestimmung der älteren Menschen bei geändertem Pflege- und Betreuungsbedarf aus. Diese sollten in einem solchen Fall Vertragsanpassungen einfordern dürfen. Das Recht des Unternehmers, einen Vertrag durch einseitige Erklärung anzupassen, müsse von der Zustimmung des Verbrauchers abhängig gemacht werden. Außerdem schlagen sie eine Regelung vor, die die Gründe der Vertragsanpassung transparenter macht.
Die Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung e.V. bzw. den Landesverbänden der Pflegekassen muss nach Ansicht der Ausschüsse bei der Überprüfung von Pflegeheimen durch entsprechende Bestimmungen verbessert werden.
Darüber hinaus fordern sie, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überlegen, wie die Rechte pflegebedürftiger Menschen besser durchgesetzt werden können.
Zu klären sei auch, in welchem Verhältnis das geplante Gesetz zu den Vorschriften von Bund und Ländern im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der sozialen Wohnraumförderung steht. Durch den weiten Anwendungsbereich des geplanten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gebe es künftig zwangsläufig Überschneidungen. Dies könnte unter Umständen zur Folge haben, dass der Wohnstandard zu Lasten der Bewohner abfällt.
Tagesordnungspunkt 13
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
Drucksache 168/09
Die Bundesregierung plant, die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem kommenden Jahr deutlich auszuweiten. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen alle Beiträge auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau in voller Höhe absetzbar sein. Von den Beiträgen zu privaten Krankenkassen kann der zum 1. Januar 2009 eingeführte Basistarif steuerlich voll geltend gemacht werden - mit Ausnahme der privaten Krankengeldabsicherung. Damit setzt die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um, wonach das Prinzip der Steuerfreiheit auch für existenznotwendige Vorsorgeaufwendungen gilt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass privat Krankenversicherte die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder künftig vollständig absetzen können. Auch Unterhaltspflichtige sollen von dieser Besserstellung profitieren.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 168/1/09
Die beratenden Fachausschüsse empfehlen dem Plenum eine umfangreiche Stellungnahme, die über das konkrete Vorhaben der Bundesregierung hinaus auch andere Bereiche des Steuerrechts betrifft.
Im Allgemeinen begrüßen die Ausschüsse die geplanten Entlastungen bei den Vorsorgeaufwendungen. Sie trügen zur Stärkung der privaten Nachfrage und damit zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung bei. Es dürfe jedoch nicht sein, dass das neue Konzept bei Bürgern mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine geringere Vorsorgepauschale berücksichtigt als nach geltendem Recht. Die derzeitige Regelung konterkariere außerdem das Ziel, die private Konsumnachfrage zu stärken. Um dies zu vermeiden, könnte beispielsweise der Mindestabzugsbetrag angehoben werden.
Auch die Problematik der Beitragsrückerstattungen müsse sachgerecht gelöst werden. Bislang sehe der Gesetzentwurf keine befriedigende Lösung vor. Zudem verlangen die Ausschüsse eine grundlegende Vereinfachung der steuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen. Das Steuerrecht sei in diesem Bereich so kompliziert, dass es für Steuerzahler nicht mehr nachvollziehbar sei. Mitunter könnten selbst Finanzämter die Regelungen nicht mehr erläutern. Darüber hinaus fordert die Stellungnahme eine zielgenauere Förderung der Riester-Rente, um auf diese Weise die Gleichbehandlung aller Betroffenen zu erreichen. Es dürfe nicht sein, dass über den Umweg der Ehegattenförderung der Eigenbetrag für eine ungekürzte Zulagenförderung abgesenkt wird.
Die Bundesregierung müsse ferner dafür sorgen, dass auch diejenigen Bürger von dem verbesserten Abzug profitieren, deren Daten Anfang 2010 in der entsprechenden Datenbank noch nicht zur Verfügung stehen. Sicherzustellen sei außerdem, dass bei der Durchführung des Lohnsteuerabzugs der Datenschutz gewahrt wird. Es müsse verhindert werden, dass der Arbeitgeber aus der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand seines Arbeitnehmers und dessen Familie zieht.
Darüber hinaus kritisiert die Ausschussempfehlung, dass der Gesetzentwurf nicht alle Eltern gleich behandelt. Diejenigen, die kraft Unterhaltsverpflichtung auch die Vorsorgeaufwendungen bezahlen, müssten den erweiterten Abzug ebenfalls geltend machen können.
Eine Verknüpfung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsabzüge mit der ausdrücklichen Einwilligung zur erforderlichen Datenübermittlung halten die Ausschüsse für nicht sachgerecht. Der Sonderausgabenabzug könne so ungewollt scheitern, nur weil aus irgendeinem Grund die Einwilligungserklärung fehle.
Über die geplanten Änderungen bei den Vorsorgeaufwendungen hinaus sprechen sich die Ausschüsse für die Wiedereinführung des 2005 abgeschafften Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten aus. Das ursprüngliche Ziel einer Steuervereinfachung sei nicht erreicht worden. Tatsächlich habe das generelle Abzugsverbot einen erhöhten Verwaltungsaufwand bewirkt. Außerdem sei die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Abzugsverbots nicht abschließend geklärt. Auch an anderer Stelle machen die Ausschüsse Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
Schließlich fordern sie mit Blick auf die jüngst beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer, die Steuerfreiheit des Existenzminimums auch in anderen Bereichen anzuheben. Da das Existenzminimum grundsätzlich gleich hoch sei, müsse es steuerlich einheitlich behandelt werden.
Schließlich möchten die Ausschüsse das gegenwärtige Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise nutzen, um eine Sanierungsklausel in das Körperschaftsteuergesetz aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Verlustvorträge bei allen krisenbedingten Sanierungsfällen erhalten bleiben. Dies würde nicht nur die Suche nach sanierungswilligen Investoren, sondern auch die Sanierungsbemühungen selbst erleichtern.
Tagesordnungspunkt 16
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 171/09
Der Regierungsentwurf dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Vorgaben zu Kinderarzneimitteln und Medikamenten für neuartige Therapien. Mit einem Anwendungsverbot für bedenkliche Arzneimittel möchte die Bundesregierung außerdem die Arzneimittelsicherheit verbessern. Darüber hinaus plant sie Änderungen bei den Krankengeldwahltarifen: Zur Vermeidung ungerechtfertigter Belastungen erhalten bestimmte Berufsgruppen die Möglichkeit, sich auch für das gesetzliche Krankengeld zu entscheiden. Ergänzende Regelungen sollen zudem verhindern, dass es aufgrund von Vertragskündigungen durch Krankenkassen zu Einbrüchen in der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen kommt.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 171/1/09
Der Umweltausschuss hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.
Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt hingegen gemeinsam mit dem Agrar- und dem Finanzausschuss eine umfangreiche Stellungnahme.
Darin fordern sie unter anderem die Abschaffung des verpflichtenden Hausarztmodells. Die Regelung, wonach Patienten grundsätzlich erst einen Hausarzt konsultieren müssen, bevor sie sich an einen Facharzt wenden, führe zu einer unzulässigen Vormachtstellung eines Berufsstandes. Außerdem verhindere sie den Wettbewerb um die bestmögliche Versorgung der Patienten. Stattdessen sollen Krankenkassen darüber entscheiden dürfen, ob sie ihren Versicherten das Hausarztmodell anbieten möchten.
Zur Stärkung des Gesundheitsschutzes halten es die Ausschüsse für erforderlich, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszunehmen. Als Ersatz des Versandhandels schlagen sie ein besonderes Botensystem durch Apotheken vor. Mit Blick auf den zunehmenden Anstieg des Medikamentenhandels im Internet hatten die Länder Bayern und Sachsen bereits im letzten Jahr einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht.
Auf deutliche Kritik stößt die Einführung des gesetzlichen Krankengeldanspruches als Alternative zu den Wahltarifen. Die Maßnahme sei nicht geeignet, um die erheblichen Probleme, die im Zuge der Einführung von Wahltarifen entstanden seien, zu beheben. Indem die Regelung einen zusätzlichen Rückgriff auf staatliche Leistungen biete, trage sie nicht dazu bei, den erforderlichen Wettbewerb unter den Krankenkassen zu stärken. Die Ausschüsse raten stattdessen, von der Einführung der Wahltarif-Krankengelder abzusehen und zur bis 2008 geltenden Gesetzeslage zurückzukehren. Zusätzlich schlagen sie eine Regelung vor, die die Wettbewerbspositionen gesetzlicher Krankenkassen gegenüber den privaten stärkt.
Mit Blick auf die Ost-West-Angleichung der vertragsärztlichen Vergütung setzen sich die Ausschüsse für eine entsprechende Anpassung der vertragszahnärztlichen Vergütung in Ost- und Westdeutschland ein.
Deutlich mahnen sie, im laufenden Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Sozialhilfeempfänger ihre Krankenkassenbeiträge bezahlen können. Außerdem halten sie es für zweifelhaft, dass die Krankenversicherung bei Zahlungsverzug keine Leistungen übernimmt.
Ausdrücklich bittet die Stellungnahme die Bundesregierung darum, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass der praktikable Fortbestand nichtkommerzieller klinischer Prüfungen rechtlich gesichert wird. Diesen Aspekt hatte der Bundesrat bereits mehrfach geltend gemacht und dabei auf die Bedeutung dieser Therapieoptimierungsstudien für die Patienten hingewiesen. Außerdem warnen die Ausschüsse vor dem so genannten "Ethik-Kommissions-Hopping". Über eine entsprechende Regelung müsse verhindert werden, dass bei einer versagten Zustimmung derselbe Antrag solange bei einer anderen Kommission gestellt wird, bis die Bewertung positiv ausfällt. Außerdem verlangen sie, dass auch die Ethik-Kommissionen der Länder über die Einhaltung der Bestimmungen bei klinischen Prüfungen informiert werden.
Weitere Forderungen betreffen das Besitzverbot von Anabolika, Möglichkeiten zur Vermeidung von Infektionen, Verbesserungen im Tierarzneimittelrecht sowie das Wahl- und Mitgliedschaftsrecht zu Krankenkassen.
Tagesordnungspunkt 17
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Drucksache 172/09
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Patientensicherheit bei der Anwendung von Medizinprodukten wie Kathetern oder Herzschrittmachern zu verbessern. Zugleich passt sie mit dem Gesetzentwurf nationale Bestimmungen an europäische Vorgaben an. Dabei stärkt sie insbesondere die klinische Bewertung der Medizinprodukte: Voraussetzung für eine klinische Prüfung soll künftig die Genehmigung einer Bundesbehörde sowie die zustimmende Bewertung der Ethik-Kommission sein.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 172/1/09
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.
Der federführende Gesundheitssausschuss empfiehlt dem Bundesrat gemeinsam mit dem Wirtschafts- und dem Finanzausschuss eine Stellungnahme.
Darin warnen sie vor einer Benachteiligung deutscher Medizinproduktehersteller gegenüber ihren europäischen Kollegen. Mit der geplanten Umsetzung der europäischen Vorgaben würden in Deutschland strengere Anforderungen beim Nachweis der Konformität gelten.
Außerdem mahnen die Ausschüsse die Einbeziehung kommunaler Gesundheitsbehörden bei der Information über die Erkennung von HIV-Infektionen an. Um überflüssigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, schlagen sie Verfahrenserleichterungen bei künftigen Genehmigungsverfahren vor. Darüber hinaus sprechen sie sich für weitergehende Informationspflichten hinsichtlich der Prüfergebnisse und damit mehr Transparenz aus.
Bei einer von einem Medizinprodukt ausgehenden Gefahr soll nach Ansicht der Ausschüsse leichter eine Sachverständigenprüfung durchgeführt werden können. Zudem müssten auch Sponsoren überwacht werden, da sie für die Veranlassung und Organisation klinischer Prüfungen zuständig seien. Um den Patientenschutz zu stärken und die Einhaltung qualitätssichernder Vorgaben bei labormedizinischen Untersuchungen zu sichern, sollen entsprechende Verstöße nach Meinung der Ausschüsse als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Sicherung der Qualitätskontrolle der Überwachung lehnen die Ausschüsse ab. Die Marktüberwachung nach dem Medizinproduktegesetz sei Sache der Länder. Einen unmittelbar geltenden Rechtsrahmen liefere eine entsprechende europäische Verordnung.
Tagesordnungspunkt 18
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Drucksache 173/09
Der Regierungsentwurf passt das nationale Sprengstoffrecht an europäische Vorgaben an. Dabei werden unter anderem die Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Pyrotechnik geändert und ein Verfahren zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke eingeführt. Außerdem sollen künftig erweiterte Informationspflichten gelten. So wird es im Sprengstoffrecht beispielsweise erforderlich sein, dass der Erlaubnisinhaber der zuständigen Behörde eine Kontaktperson nennt, über die der Aufbewahrungsort von Explosivstoffen jederzeit festgestellt werden kann. Darüber hinaus gleicht der Gesetzentwurf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Berechtigten nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht an. Neu ist zudem, dass künftig auch im Bergbau arbeitende Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden, wenn sie einen Lehrgang zum Umgang mit explosiven Stoffen besuchen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 173/1/09
Umwelt- und Verkehrsausschuss haben keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.
Der federführende Innenausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Plenum hingegen eine Stellungnahme.
Zahlreiche Verbesserungsvorschläge betreffen die Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht. Außerdem machen die Ausschüsse eine weitere Anpassung des Sprengstoffgesetzes an das Waffengesetz geltend. Zur Stärkung der allgemeinen Sicherheit müssten auch im Sprengstoffrecht Rücknahme und Widerruf von Befähigungen sofort vollzogen werden können, wenn es an der erforderlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung fehlt. Darüber hinaus setzen sie sich für einen verbesserten Brandschutz von Reet- und Fachwerkhäusern ein. Hierfür solle das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe solcher Häuser verboten werden.
Unabhängig von den geplanten Änderungen im Sprengstoffrecht und angesichts der tragischen Folgen des Amoklaufs in Winnenden bitten die Ausschüsse die Bundesregierung um Prüfung, ob das geltende Waffenrecht noch ausreichend Sicherheit gewährleistet. Kritisch zu hinterfragen sei dabei insbesondere die zahlenmäßig nicht beschränkte Verfügbarkeit von Schusswaffen und Munition sowie deren Aufbewahrung in privaten Haushalten.
Tagesordnungspunkt 19
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 174/09
Angesichts steigender Internetkriminalität und wachsender Datenschutzprobleme möchte die Bundesregierung die Sicherheit und den Datenschutz beim elektronischen Austausch von Wissen, Waren und Dienstleistungen verbessern. Der Gesetzentwurf sieht deshalb die Einführung so genannter Bürgerportale vor. Sie sollen eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur für die Kommunikation im Internet schaffen. Um in den Verbund der Bürgerportale aufgenommen zu werden, müssen privatwirtschaftliche Anbieter beispielsweise im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens nachweisen, dass sie ein hohes Niveau an Datensicherheit und Verbraucherschutz bieten. Da das Projekt Bürgerportale auch die Beweismöglichkeit verbessern soll, verspricht sich die Bundesregierung hiervon mehr Rechtssicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 174/1/09
Kultur- und Wirtschaftsausschuss haben keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.
Der federführende Innenausschuss sowie der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Plenum hingegen eine sehr kritische Stellungnahme.
Zwar befürworten sie das Bestreben, die Sicherheit der elektronischen Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu stärken. Den Gesetzentwurf lehnen sie jedoch ab, da er dieses Ziel mit dem Instrument des Bürgerportals ihrer Ansicht nach nicht erreicht.
Bereits Praktikabilitätsgründe würden gegen diese neue Kommunikationsinfrastruktur sprechen. Es sei zu befürchten, dass eine Vielzahl von Diensteanbietern auf den neu geschaffenen Markt drängt und ihre Überwachung und Kontrolle kaum mehr möglich ist. Hinzu käme die Unübersichtlichkeit des neuen Systems. Der Nutzer könne es weder durchschauen noch davon profitieren. Für problematisch halten die Ausschüsse, dass der Gesetzentwurf Unsicherheiten in der Infrastruktur zulässt. So sei sowohl eine sichere als auch eine unsichere Anmeldung zum Bürgerportalkonto zulässig. Außerdem könnten Bürgerportaldienste auch ohne die nach dem Gesetz erforderliche Akkreditierung angeboten werden. Angesichts der Tatsache, dass bei den Bürgerportalen im Laufe der Zeit eine Vielzahl sensibler Dokumente hinterlegt werde, seien bereits aus Datenschutzgründen klare Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Unzureichend finden die Ausschüsse auch die Vermengung kommerzieller Interessen und hoheitlicher Aufgaben. Verbraucher müssten erkennen können, wer staatlicher Hoheitsträger ist und wer ausschließlich kommerzielle Dienste anbietet.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Zustellung an eine Bürgerportaladresse stößt ebenfalls auf erhebliche Kritik. Dies bedeute eine deutliche Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts zu Lasten der Bürger. Denn die Möglichkeit, E-Mails in einem visuellen Postfach zu hinterlegen, habe zur Folge, dass Verbraucher ununterbrochen funktionsbereite Technik vorhalten und sich regelmäßig in ihrem Bürgerportalkonto anmelden müssen. Ansonsten riskierten sie, für Zustellungen unerreichbar zu sein. Etwaige Widerspruchsbescheide oder Gerichtsurteile könnten dann unanfechtbar werden.
Darüber hinaus vermissen die Ausschüsse eine Auseinandersetzung mit relevanten Online-Projekten, die sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geplant sind. Dies könne eine erschwerte Umsetzung der Projekte zur Folge haben.
Unzulänglich ist nach Meinung der Ausschüsse auch die Behandlung vieler technischer Fragen. Wegen ihrer Bedeutung sei es verfassungsrechtlich fragwürdig, technische Einzelheiten lediglich in Ausführungsverordnungen zu klären.
An den konkreten Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes schlagen sie zahlreiche Änderungen vor. Dabei beanspruchen sie unter anderem die Zuständigkeit der Länderbehörden bei der Gesetzesausführung. Außerdem fordern sie eine Stärkung des Daten-, Jugend- und Verbraucherschutzes bei der Nutzung der Bürgerportale.
Abschließend stellen die Ausschüsse die Zustimmungsbedürftigkeit des geplanten Gesetzes fest.
Tagesordnungspunkt 24
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
Drucksache 178/09
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung der Opferrechte im Strafprozess vorgelegt. Der Entwurf greift dabei einige Vorschläge des Bundesrates aus dessen Initiativen zum Opferschutz (BR-Drs. 656/07 (B)) und zum Schutz vor Zwangsheirat und schwerem Stalking (BR-Drs. 872/07 (B)) auf, die derzeit dem Bundestag vorliegen.
Der Regierungsentwurf ändert die Voraussetzungen, unter denen künftig eine Nebenklage zulässig ist und ein Opferanwalt bestellt werden kann. Betroffene erhalten erweiterte Informationsrechte. Außerdem sieht der Entwurf Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vor, die Opfer einer Straftat geworden sind oder als Zeugen in einem Strafprozess aussagen müssen. Damit sollen die Belastungen eines Strafverfahrens abgemildert werden. Auch die Rechtsstellung von Zeugen soll verbessert werden, unter anderem durch einfachere Beiordnung eines Rechtsanwalts bei besonders schutzbedürftigen Personen. In bestimmten Fällen dürfen sie auf die Nennung ihres Wohnortes verzichten. Dies soll ihnen eine angstfreie Aussage ermöglichen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 178/1/09
Während der Ausschuss für Frauen und Jugend keine Einwände gegen den Regierungsentwurf hat, schlagen Rechts- und Innenausschuss dem Plenum eine umfangreiche Stellungnahme mit vielen detaillierten Verbesserungsempfehlungen vor.
Sie fordern unter anderem Änderungen an dem geplanten Katalog der Straftaten, die zur Nebenklage berechtigen. So sollten nach Ansicht des Rechtsausschusses zum Beispiel Körperverletzungsdelikte immer dann zum Anschluss berechtigen, wenn die Tat zu schweren Folgen geführt hat. Bei Beleidigungsdelikten hingegen - die typischerweise nicht besonders schwerwiegend sind, soll eine Nebenklage nicht möglich sein. Die Aufzählung der sonstigen, zur Nebenklage berechtigenden Straftatbestände müsse zudem abschließend ausgestaltet sein.
Die Ausschüsse regen auch an, die Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen auf polizeiliche Vernehmungen auszuweiten. Der Innenausschuss kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf die Besonderheiten der polizeilichen Aufgabenerfüllung nicht ausreichend berücksichtigt. Die Bestimmungen für die Belehrungspflichten der Polizei müssten angepasst werden. Der Zeugenschutz könne dadurch noch verbessert werden, dass die Anklageschrift auf Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Zeugen gänzlich verzichtet.
Als zu weitgehend kritisiert der Rechtsausschuss die Voraussetzungen für einen kostenlosen Opferanwalt. Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem systematische Verbesserungen, Klarstellungen und Zuständigkeitsregelungen für die Staatsanwaltschaft.
Tagesordnungspunkt 34
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007" (15. Bericht)
Drucksache 719/08
In ihrem Bericht gibt die Kommission einen Überblick über die Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die europäischen Rechtsetzungsorgane. Dabei betont sie, dass die Beachtung der Grundsätzung seit der Einsetzung des Ausschusses für Folgenabschätzungen an Bedeutung gewonnen hat. Außerdem kündigt sie an, dass die Folgenabschätzung anhand eines neuen Leitfadens noch praxisnäher wird. In einem weiteren Abschnitt befasst sie sich mit der Rechtsprechung des EuGH zum Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 719/1/08
In seiner Stellungnahme begrüßt der EU-Ausschuss, dass die Kommission der wiederholten Forderung des Bundesrates nachgekommen ist und den 15. Bericht wieder vollständig in deutscher Sprache verfasst hat. Mangels weiterer Erkenntnisquellen zur Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sei der Bericht sehr wichtig. Zugleich bedauert der Ausschuss ausdrücklich, dass die Vorlage der Bedeutung der Grundsätze weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gerecht wird. Zwar habe die Kommission den Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen und sich in ihrem diesjährigen Rechtsetzungsbericht auf die Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes konzentriert. Die Auseinandersetzung müsse jedoch noch vertieft werden. Dabei regt der Ausschuss die Darstellung konkreter Anwendungsfälle an. Auch die inhaltliche Erörterung der Stellungnahmen nationaler Parlamente könne verbessert werden. Spätestens mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags müssten diese ohnehin systematisch auf ihre Wirkung überprüft werden.
Der Ausschuss begrüßt, dass die Kommission den Grundsätzen durch den neuen Leitfaden zur Folgenabschätzung mehr Bedeutung einräumen möchte. Er zeigt sich jedoch skeptisch, dass eine verbesserte Folgenabschätzung auch zur Beachtung von Subsidiaritätsbedenken im Rechtsetzungsverfahren führt. Bedauerlich sei, dass die Kommission die Forderung des Bundesrates zum Prüfkatalog für eine substantielle Subsidiaritätskontrolle nicht aufgegriffen hat. Deutlich weist der Ausschuss darauf hin, dass die Durchführung der Subsidiaritäts- und Verhältnismaßigkeitsprüfung im Rahmen der Folgenabschätzung nicht die einschlägigen primärrechtlichen Verpflichtungen entfallen lässt. Es sei vielmehr unabdingbar, dass die Kommission das Ergebnis ihrer Prüfung im Rechtsetzungsvorschlag nachvollziehbar und angemessen begründet. Pauschale Ausführungen und abstrakte Rechtserwägungen reichten nicht aus.
Darüber hinaus betont der Ausschuss die Bedeutung des EuGH bei der Auslegung und Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips. Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages würde diese noch zunehmen, da Subsidiaritätsbedenken dann als einziger Klagegrund geltend gemacht werden können. Nach Ansicht des Ausschusses darf sich die Prüfung des EuGH nicht nur auf Evidenz beschränken. Die verfassungsrechtlichen Erfahrungen Deutschlands machten die Notwendigkeit einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle deutlich. Außerdem könne der EuGH wichtige Impulse für den europaweiten Konsens über das Verständnis von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit liefern und damit zum Erfolg des geplanten "Frühwarnsystems" beitragen.
Tagesordnungspunkt 40
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Drucksache 192/09
Im Hinblick auf die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems möchte die Kommission ein Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen einrichten. Nach dem Richtlinienvorschlag soll es in Form einer Regulierungsagentur die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Asylfragen erleichtern und intensivieren. Für besonders belastete Mitgliedstaaten ist die Unterstützung durch ein Fachleuteteam vorgesehen. Auch das Fachwissen von Akteuren außerhalb der EU - insbesondere das des UNHCR - soll in die Arbeit des Unterstützungsbüros einbezogen werden.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 192/1/09
EU- und Innenausschuss empfehlen dem Plenum eine Stellungnahme. Darin erkennen sie die Bemühungen der Kommission um eine intensivere praktische Zusammenarbeit in Asylfragen an. Ein Europäisches Unterstützungsbüro lehnen sie jedoch ab. Durch seine Einrichtung entstünden unnötige und kostenintensive neue bürokratische Strukturen. Damit bekräftigen die Ausschüsse die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber derartigen Agenturen, die dieser bereits in der Vergangenheit geäußert hatte. Zugleich verweisen sie darauf, dass sich die Anzahl der EU-Gemeinschaftsagenturen seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat. Nach Ansicht der Ausschüsse steht der Vorstoß der Kommission zudem im Widerspruch zu den Zielen Bürokratieabbau und die Deregulierung der Lissabon-Strategie. Der Richtlinienvorschlag mache auch nicht deutlich, warum eine derartige Agentur überhaupt notwendig sei.
Weiter erinnern die Ausschüsse daran, dass die europäische Kommission eine Machbarkeitsstudie über die Nutzung der bestehenden Strukturen bei der Zusammenarbeit vorlegen wollte. Die Bundesregierung solle sich deshalb dafür einsetzen, dass die Kommission zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse zu anderen Möglichkeiten der verbesserten Kooperation aufstellt.
Für den Fall, dass die Einrichtung des Unterstützungsbüros nicht verhindert werden kann, müsse die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die nationale Verantwortung für Asylfragen durch die Einflussnahme der Regulierungsagentur nicht ausgehöhlt wird. Schon gar nicht dürfe diese über entsprechende Leitlinien oder Schulungen in die Asylpraxis der Länder eingreifen. Wegen der erforderlichen Unabhängigkeit der Einrichtung sei auch die enge Zusammenarbeit mit Externen wie dem UNHCR kritisch. Deutlich mahnen die Ausschüsse, dass das Unterstützungsbüro nicht den Auftrag erhalten dürfe, eine Ausweitung des Aufgabenbereichs zu prüfen. Die Entscheidung über die Befugnisse des Büros liege bei den Mitgliedstaaten.
Tagesordnungspunkt 51a
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 153/09
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Abbau des Verkehrsschilderwaldes zu erleichtern. Die vielen Verkehrsschilder würden die Verkehrsteilnehmer überfordern und die Bedeutung grundlegender Verkehrsregeln relativieren. Durch die Beschränkung auf die objektiv erforderlichen Verkehrsschilder möchte sie die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer stärken. Auch im Radverkehr sollen vereinfachte und vor allem radverkehrsfreundlichere Regeln gelten. So darf es Radfahrer leichter erlaubt werden, entgegen der Fahrtrichtung durch Einbahnstraßen zu fahren. Darüber hinaus schafft die Änderungsverordnung eine rechtliche Grundlage für die Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr. Die Zuweisung bestimmter Verkehrsflächen und das Festlegen von Sorgfaltspflichten soll ein gefahrloses Miteinander von Inlinern und anderen Verkehrsteilnehmern ermöglichen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 153/1/09
Die beratenden Fachausschüsse empfehlen dem Plenum, seine Zustimmung zur Verordnung von einigen Änderungen abhängig zu machen.
Sie möchten, dass es für zulässig erklärt wird, Autobahnen bei stockendem Verkehr auf dem Standstreifen unter mäßiger Geschwindigkeit zu verlassen. Außerdem sprechen sich die Ausschüsse für eine einheitliche Handhabung des Sonntagsfahrverbots aus, damit es rechtsicherer und transparenter angewendet werden kann. Dies diene gleichzeitig dem Bürokratieabbau und entlaste die Wirtschaft. Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen halten die Ausschüsse es für erforderlich, dass die Anordnung von Tempo-30-Zonen vereinfacht wird. Bislang ist dies nur bei einer Gefahrenlage zulässig.
Darüber hinaus empfehlen sie dem Bundesrat eine Entschließung. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Ausweisung von Car-Sharing-Stationen zügig zu regeln. Das Potential dieser umweltfreundlichen Autovermietung würde deutlich erhöht, wenn entsprechende Stationen ähnlich wie Taxi-Stände einheitlich angeordnet werden könnten. Auch der Parkraumbedarf in den Innenstädten ließe sich so deutlich reduzieren.
Tagesordnungspunkt 57
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen
Drucksache 262/09
b) Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen
Drucksache 263/09
Baden-Württemberg und Bremen haben dem Bundesrat zwei Gesetzentwürfe zugeleitet, die die Vorschläge der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen umsetzen. Es handelt sich um eine Grundgesetzänderung im Bereich der Finanzverfassung und ein Begleitgesetz für sämtliche weiteren einfach-gesetzlichen Änderungen.
Ziel der Grundgesetzänderung ist es, im Einklang mit den Vorgaben des reformierten europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes die institutionellen Voraussetzungen für die Sicherung einer langfristigen Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu verbessern. Kernpunkt ist die Einführung der so genannten Schuldenbremse: die Kreditaufnahme des Bundes darf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten. Für die Länder ist künftig gar keine strukturelle Verschuldung zulässig. Die Neuregelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme sollen erstmals mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 Anwendung finden, Abweichungsmöglichkeiten sind jedoch vorgesehen. Vollständig müssen die neuen Schuldenregeln erst ab 2016 vom Bund und ab 2020 von den Ländern eingehalten werden. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten angesichts ihrer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen für den Zeitraum 2011 bis 2019. Für die vorgesehenen Änderungen des Grundgesetzes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Bundesrat erforderlich.
Das Begleitgesetz enthält die notwendigen Folgeregelungen im einfachen Recht und Maßnahmen zur effizienteren Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Bereich der Steuerverwaltung.
Beide Vorlagen werden in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend den Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen. Zeitgleich berät der Deutsche Bundestag über zwei entsprechende Gesetzentwürfe der Regierungskoalitions-Fraktionen. Für den 4. Mai 2009 ist eine gemeinsame Sachverständigenanhörung von Bundestag und Bundesrat geplant. Bis zur Sommerpause soll das parlamentarische Verfahren dazu abgeschlossen sein.
c) Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen
Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen
Drucksache 264/09
In Ergänzung der beiden Gesetzentwürfe stellen Baden-Württemberg und Bremen noch einen Entschließungstext vor. Darin betonen sie die herausragende Bedeutung der Straßeninfrastruktur für Raumplanung, Wirtschaftsentwicklung und Gestaltung der Lebensräume in Deutschland. Bund und Länder sollten sich daher nach Abschluss der Arbeiten an der Föderalismusreform alsbald darum bemühen, die Frage der Fernverkehrsrelevanz einzelner Bundesfernstraßen einvernehmlich zu lösen.
Es herrsche Einigkeit darüber, dass ein erheblicher Anteil von Strecken die ursprüngliche überregionale Bedeutung wegen veränderter Verkehrsströme, neuer Infrastrukturen oder Verkehrsbeziehungen verloren hat und die Einstufung als Bundesstraße nicht mehr zu rechtfertigen ist. Einige Länder hätten Interesse an der Übernahme solcher Straßen in eigener Trägerschaft. Daher sollten zeitnah die konkreten Streckenabschnitte, der geplante Abstufungszeitpunkt und sonstige Modalitäten geklärt werden.
Der Entschließungstext wird ebenfalls in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.
Tagesordnungspunkt 58
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Antrag des Saarlandes
Drucksache 273/09
Saarland möchte die Verbraucher umfassender über schwerwiegende Hygieneverstöße in der Lebensmittelindustrie informieren lassen. Nach dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf sollen Behörden in einem solchen Fall den Namen des verantwortlichen Betriebes veröffentlichen dürfen. Es könne nicht sein, dass dies nur bei einer konkreten Gefahr oder groben Täuschung zulässig ist. Die Verbraucher hätten ein berechtigtes Interesse, zu wissen, wer "unsaubere" Lebensmittel herstellt. Zumal sie über die Medien ohnehin erführen, dass Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Das wirtschaftliche Interesse der Unternehmen sei bei derartigen Verstößen nicht schutzwürdig.
Nach Vorstellung im Plenum wird die Vorlage zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 59
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
Antrag des Freistaates Sachsen
Drucksache 271/09
Sachsen möchte Polizeibeamte besser vor gewalttätigen Übergriffen schützen und ihnen bei gewalttätigen Ausschreitungen mehr Handlungsspielraum einräumen. Mit dem Gesetzesantrag schlägt das Land deshalb eine Erweiterung der Straftatbestände "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und "Landfriedensbruch" vor.
Danach soll der Widerstand gegen sämtliche Diensthandlungen des allgemeinen Streifendienstes unter Strafe gestellt werden. Die Erweiterung der strafrechtlich relevanten Handlungen gilt auch dann, wenn der Beamte zwar außerhalb der Dienstzeit, aber in seiner Eigenschaft als Polizist auftritt. Außerdem soll es bereits als Widerstand gewertet werden, wenn eine Diensthandlung erschwert oder verhindert wird. Zur Begründung der Strafschärfung verweist Sachsen auf die deutliche Zunahme von Widerstandshandlungen gegen sächsische Polizeibeamte. Allein im Vergleich zum Vorjahr sei ihre Zahl um 23 Prozent gestiegen. Mit einer Erhöhung des Strafrahmens möchte das Land Wertungswidersprüche zu anderen Straftatbeständen beheben.
Von einer Ausweitung des Landfriedensbruchs verspricht sich Sachsen effektivere Polizeieinsätze bei gewalttätigen Auseinandersetzungen von Fußballfans. Beamte sollen auch solche Personen festnehmen dürfen, die sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus der Menschenmenge entfernen. Dies ermögliche ein wirksames Durchgreifen der Polizeibeamten, da verhindert werde, dass sich Gewalttäter hinter dem Schutz der Menschenmenge verstecken. Nach Ansicht Sachsens machen personelle und finanzielle Überlegungen die Ausweitung des Straftatbestandes erforderlich. Ansonsten müssten beispielsweise Spiele der 4. und 5. Oberliga weiterhin mit einem massiven Polizeiaufgebot abgesichert werden. Da für den Steuerzahler hierdurch Kosten in Millionenhöhe entstünden, sei dies nicht länger hinnehmbar.
Nach Vorstellung im Plenum wird die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 60
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei schweren Nutzfahrzeugen durch automatische Reifendrucküberwachung und Umfeldüberwachung
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Drucksache 265/09
Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass die Verkehrssicherheit schwerer Nutzfahrzeuge wie Busse und Lkws erhöht werden muss. Das Land schlägt deshalb eine Entschließung vor, in der die Bundesregierung gebeten wird, sich auf EU-Ebene für eine möglichst rasche Verbesserung der Sicherheitsausstattung einzusetzen. Sie solle insbesondere darauf hinwirken, dass automatische Reifendrucküberwachungssysteme EU-weit zur Pflicht werden. Außerdem müsste eine aktive Umfeldüberwachung obligatorisch sein, damit Objekte im toten Winkel des Fahrers leichter zu erfassen sind.
Nach Vorstellung im Plenum wird die Entschließung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 61
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
Antrag des Landes Hessen
Drucksache 266/09
Hessen sieht die Gefahr, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Landwirte und Züchter durch die derzeitige Patentierpraxis verschlechtern. Hintergrund sei eine zunehmende Umgehung des Sortenschutzrechts durch das Patentieren von gezüchteten Pflanzen und Tieren. Mit seinem Entschließungsvorschlag möchte das Land deshalb erreichen, dass Kreuzungen und Selektionen von Tieren und Pflanzen nicht mehr patentiert werden dürfen. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Änderung der Biopatentrichtlinie einsetzen. Andernfalls sei die gartenbauliche und landwirtschaftliche Zuchttätigkeit zunehmend beeinträchtigt. Zudem würden die notwendigen Züchtungsfortschritte behindert, die erforderlich seien, um Nutzpflanzen und -tiere an den Klimawandel anzupassen. Auch die Sicherung der Ernährungsgrundlage wäre andernfalls beeinträchtigt.
Nach Vorstellung im Plenum wird die Entschließung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
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