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Vor zehn Jahren: Bundesrat stimmt Euro-Einführung zu
1998 wurde die Euro - Einführung beschlossen
In einer Sondersitzung am 24. April 1998 gab der Bundesrat den Weg frei für die Einführung des Euro in Deutschland und weiteren zehn Ländern der Europäischen Union. Nach fast fünfstündiger Debatte stimmten 15 der 16 im Bundesrat versammelten Länder für den Beschluss der Bundesregierung zum Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
In der Plenardebatte, geleitet vom damaligen Bundesratspräsidenten Gerhard Schröder, würdigte Bundeskanzler Helmut Kohl die Wirtschafts- und Währungsunion als "wahrhaft säkularen Schritt auf dem Weg zum geeinten Europa". Durch den Euro werde sich ein neues Gefühl der Zusammengehörigkeit entwickeln, so Kohl. Den geäußerten Bedenken, die Stabilität der neuen Währung sei nur unzureichend gesichert, trat der Bundeskanzler entschieden entgegen. Nur wenige politische Entscheidungen seien so gründlich vorbereitet und diskutiert worden wie die Einführung des Euro.
Stabilität als entscheidendes Kriterium
Der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber äußerten sich besorgt hinsichtlich der Geldwertstabilität des Euro. Sachsen stelle die Wirtschafts- und Währungsunion nicht infrage, habe aber erhebliche Zweifel, ob alle der elf Teilnehmerstaaten mit Blick auf ihren Schuldenstand und die Einhaltung der Konvergenzkriterien reif dafür seien, so Biedenkopf. Konkret ging es dabei um die hoch verschuldeten Länder Belgien und Italien. Auch der bayerische Ministerpräsident forderte zusätzliche Anstrengungen beim Schuldenabbau und hob zugleich die historische Dimension der Euro-Einführung hervor: Sie "ist sicherlich der bisher sichtbarste Ausdruck des Willens, auch überzogenes nationales Denken, das diesen Kontinent so oft geschunden hat, zu überwinden".
Bundeskanzler Helmut Kohl anlässlich der Abstimmung zur Euro-Einführung im Bundesrat
Bayern und Sachsen legten jeweils Anträge vor, in denen insbesondere verbindliche Verpflichtungen zum Schuldenabbau in hoch verschuldeten Staaten gefordert wurden. Die Bundesregierung wurde darin aufgefordert, sich nachdrücklich für die Erfüllung der Konvergenzkriterien und Stabilitätsziele durch die Teilnehmerstaaten einzusetzen.
Oskar Lafontaine, seinerzeit saarländischer Ministerpräsident und SPD-Vorsitzender, verwies in seiner Rede auf die Dimensionen von Stabilität. Dabei ginge es nicht nur um Preisstabilität im Inneren, sondern auch um die Wechselkurse. Der Euro, so hoffe er, werde noch weitaus stabiler als die D-Mark sein. Jedoch sei stabiles Geld nicht alles, dem Arbeitslosen nütze eine stabile Währung wenig. Am wichtigsten sei die Stabilität des sozialen Lebens also letztlich die Stabilität der sozialen Demokratie, hob Lafontaine hervor.
Zur Abstimmung standen am Ende der Sitzung die gemeinsamen Empfehlungen des EU- und des Finanzausschusses, nach denen der Bundesrat den Übergang zur Dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion stabilitätspolitisch für vertretbar hält und damit dem Beschluss der Bundesregierung zustimmt. Gleichzeitig äußert der Bundesrat darin die Erwartung, dass der Konvergenzprozess in den Mitgliedstaaten der EU nachhaltig fortgeführt wird. Bis auf Sachsen stimmten alle Länder diesen Empfehlungen zu. Die Plenaranträge aus Sachsen und Bayern fanden keine Mehrheit.
Bundesrat fordert Mitspracherecht
Bereits mit der Ratifizierung des Vertrages von Maastricht 1992 gab der Bundesrat seine Zustimmung für die Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Damals forderte der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich auf, ihn an der Entscheidung über die Euro-Teilnehmerländer zu beteiligen. Damit unterstrich er seine Auffassung, wonach das Stimmverhalten der Bundesregierung im Rat der EU der vorherigen Zustimmung des Bundesrates bedürfe.
Im März 1998 gab die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Einführung der Gemeinschaftswährung heraus, in der unter anderem die Länder benannt sind, die die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Bundesregierung unterstützte diese Empfehlungen und beschloss, im Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister und im Rat der EU-Staats- und Regierungschefs entsprechend abzustimmen.
Diesen Beschluss legte die Bundesregierung dem Bundesrat im März 1998 mit dem Ersuchen vor, "zustimmend davon Kenntnis zu nehmen". Ein gleich lautendes Ersuchen richtete sie an den Bundestag, der in seiner Sitzung am 23. April 1998 mit weit über 90 Prozent seiner Mitglieder den Regierungsbeschluss unterstützte.
Europäischer Rat beschließt Euro-Einführung
Europäischer Rat in Brüssel 1998
Nach den zustimmenden Voten von Bundestag und Bundesrat stimmte die Bundesregierung auf dem Europäischen Rat am 1. und 2. Mai 1998 in Brüssel für den Übergang in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Zu den Teilnehmern bestimmte der Rat die Länder Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland.
Im Januar 1999 wurde der Euro zunächst als Buchungswährung und drei Jahre später erstmals als Bargeld eingeführt. Heute ist der Euro offizielles Zahlungsmittel in fünfzehn der 27 EU-Mitgliedstaaten.

