Presse
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111 | 200912.06.09
Einspruch gegen Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit Zwei-Drittel-Mehrheit Einspruch gegen das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts eingelegt.
Die Forderungen der Länder nach weitergehenden Verfahrenserleichterungen und mehr Informationen für die Rechtsanwaltskammern konnten sich in dem am 15. Mai 2009 vorangegangenen Vermittlungsverfahren nicht durchsetzen. Ebenso wenig die von den Ländern verlangte Streichung unnötiger finanzieller Anreize in Kindschaftssachen. Stattdessen hatte der Vermittlungsausschuss das Gesetz unverändert bestätigt.
Das Gesetz kann nunmehr nur dann in Kraft treten, wenn der Deutsche Bundestag den Einspruch mit zwei Dritteln seiner Stimmen zurückweist.
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Drucksache 509/09 (Beschluss)
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