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Ratifikation des Lissabonner Vertrags rückt näher

Foto: Beine eines Marathonläufers mit SchattenEndspurt für Lissabon-Vertrag

Endspurt im europäischen Marathon: Binnen zwei Wochen eilten die neuen Begleitgesetze zum Lissabonner Vertrag durch den Bundestag. Am 18. September 2009 stimmte auch der Bundesrat den Regelwerken zu. Damit steht der Ratifizierung des EU-Reformvertrages durch Deutschland nichts mehr im Weg.

Gut zwei Monate ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht den europäischen Einigungsprozess vor neue Herausforderungen stellte: In seinem so genannten Lissabon-Urteil erklärte es die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Einigungsprozess als nicht ausreichend und das entsprechende Begleitgesetz für verfassungswidrig.

Dabei betonten die Richter, dass die politischen Gestaltungsspielräume souveräner Staaten auch bei einer Übertragung von Zuständigkeiten auf die Europäische Union gewahrt bleiben müssen. (Mehr…)

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause sorgte Karlsruhe damit bei Bundestag und Bundesrat für eine arbeitsreiche "Ferienzeit". Denn bei der deutschen Ratifizierung des Vertrags vor dem irischen Referendum am 2. Oktober 2009 sollte es bleiben.

Positive Voten für neue Begleitgesetze im Parlament

Die Folge waren intensive Verhandlungen zwischen großer Koalition, Oppositionsparteien und den Ländern. Die erforderliche Einflussnahme des nationalen Gesetzgebers auf den europäischen Einigungsprozess unter dem Lissabonner Vertrag wurde nochmals ausgelotet und in vier Gesetzentwürfen neu geregelt. Das Echo der Sachverständigen in einer gemeinsamen Anhörung der EU-Ausschüsse von Bundesrat und Bundestag fiel überwiegend positiv aus. (Mehr…)

Zur Großansicht in neuem Fenster: Foto: Blick auf die Mitglieder des Bundesrates während der AnhörungAnhörung der Europa-Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat

Breite Zustimmung erhielten die Begleitgesetze auch vom Deutschen Bundestag, der sie am 8. September 2009 mit 446 Stimmen in zweiter und dritter Lesung verabschiedete. Angesichts der deutlich gestärkten Mitwirkung des Parlaments mag dies kaum überraschen: Anstelle einer bisher nur losen Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in europäischen Fragen greifen nun gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten.

Bundesrat erhält echte Mitspracherechte…

Gleiches gilt für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in europäischen Angelegenheiten. Danach ist die Exekutive künftig verpflichtet, den Bundesrat so früh und umfassend wie möglich über europäische Vorhaben zu informieren, die für die Länder von Interesse sein könnten. Auch bei den vorbereitenden Beratungen haben die Ländervertreter nun echte Mitspracherechte. Sobald der Bundesrat an der innerstaatlichen Umsetzung einer Maßnahme mitzuwirken hat oder die Länder hierfür zuständig sind, muss die Bundesregierung ihre Brüsseler Verhandlungsposition mit Vertretern der Länder abstimmen. Gegebenfalls können Ländervertreter auch zu den Verhandlungen selbst hinzugezogen werden. Dann ist es Aufgabe des Bundesrates, der Bundesregierung die entsprechenden Vertreter zu benennen.

Auch die Berücksichtigung von Stellungnahmen des Bundesrates zu europäischen Vorhaben ist nun gesetzlich geregelt: Betrifft ein Regelungsvorstoß aus Brüssel einen Bereich, für den die Länder abweichend vom geltenden Bundesgesetz eigene Bestimmungen erlassen haben, dann muss die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates bei ihren Beratungen berücksichtigen. Um dem Bundesrat die rechtzeitige Abgabe einer Stellungnahme zu ermöglichen, gelten für die Bundesregierung klare Informationspflichten.
Neu ist auch das Mitspracherecht des Bundesrates bei der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen.

… und mehr Integrationsverantwortung bei europäischer Einigung

Deutlich aufgewertet werden die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates zudem in Subsidiaritätsfragen. Ist er der Ansicht, dass ein europäisches Vorhaben wichtige Aspekte der ländereigenen Rechtsordnungen beeinträchtigt, darf er die so genannte Notbremse ziehen. In einem solchen Fall wird das Verfahren ausgesetzt und versucht, eine einvernehmliche Lösung unter den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat zu erzielen. Auch der Bundestag kann sich nach dem Integrationsverantwortungsgesetz dieses Vetos bedienen. Bislang stand das Notbremserecht nur der Bundesregierung zu.

Zur Großansicht in neuem Fenster: Foto: Eine Hand betätigt den Bremshebel am Lenker eines FahrradesNotbremsrecht bei Subsidaritätsfragen

Vermehrte Einflussnahmemöglichkeiten auf die Politik Brüssels erhalten Bundesrat und Bundestag auch durch ihre stärkere Einbeziehung in Verfahrensfragen. Für die Anwendung der Brückenklausel, wonach die EU abweichend vom Einstimmigkeitserfordernis mit Mehrheitsvotum entscheiden darf, ist künftig entweder ein zustimmungsbedürftiges Gesetz oder ein Beschluss erforderlich.

Darüber hinaus räumt das Intergrationsverantwortungsgesetz Bundesrat und Bundestag ein Mitentscheidungsrecht ein, soweit es um zusätzliche Kompetenzen für die Europäische Union geht. Auch hier ist ein zustimmungsbedürftiges Gesetz Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung die Ausweitung der europäischen Politikbereiche im Rat billigen darf.

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