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130 | 200907.07.09

Vorschau zur 860. Plenarsitzung des Bundesrates

am Freitag, 10. Juli 2009, 9.30 Uhr

Redaktionsschluss: Dienstag, 7. Juli 2009, 12.00 Uhr

Gesetzentwurf der Länder
TOP 92Erweiterte Krankenkassenleistung

Verordnungsentwurf der Länder
TOP 44Verkehrssicherheit für Rettungshelfer

Entschließung des Bundesrates
TOP 45Unterstützung der Landwirtschaft

Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
TOP 2Parlamentarisches Kontrollgremium
TOP 4Schulobst
TOP 9Entlastung bei Vorsorge
TOP 11Arzneimittelrecht
TOP 13Assistenzpflegebedarf
TOP 14Diamorphingestützte Behandlung
TOP 15Waffenrecht
TOP 16Informationstechnik des Bundes
TOP 20Deals im Strafverfahren
TOP 22Haftentschädigung
TOP 23Untersuchungshaft
TOP 27Zwangsvollstreckung
TOP 29Vorstandsvergütung
TOP 30Patientenverfügung
TOP 36Bekämpfung Kinderpornographie
TOP 80Finanzmarktaufsicht
TOP 82Bad Banks
TOP 85Internationale Verbrechensbekämpfung
TOP 89Ausnahmeregelungen für Fahrerlaubnisse

Vorlage aus dem Europäischen Bereich
TOP 52Luftsicherheit

Tagesordnungspunkt 2

b) Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Drucksache 576/09

Zur Stärkung des parlamentarischen Rechts auf Kontrolle der Nachrichtendienste soll das parlamentarische Kontrollgremium in der Verfassung verankert werden. Das vom Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 beschlossene Gesetz setzt diese Grundgesetzänderung um. Die Neuregelungen sollen die Informationsbefugnisse des Kontrollgremiums stärken und seine Arbeitsfähigkeit sowie Kontinuität verbessern.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 576/1/09

Der Rechtsausschuss empfiehlt, von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen.

Der federführende Innenausschuss rät dem Plenum hingegen zur Anrufung. Er ist der Ansicht, dass das Umsetzungsgesetz grundlegend überarbeitet oder ganz aufgehoben werden muss. Wegen der Vielzahl der Personen, die nach dem Gesetz Einblick in geheime Vorgänge erhalten, sei zu befürchten, dass der Geheimschutz und damit die Arbeit der Nachrichtendienste beeinträchtigt wird.

Für den Fall, dass die Forderung nach einer generellen Überarbeitung keine Mehrheit findet, schlägt der Innenausschuss vor, den Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses auf die Überarbeitung der Datenübermittlung zu reduzieren. Die für Behörden und Gerichte vorgesehene Pflicht, dem Kontrollgremium Daten zu übermitteln, sei zu weitgehend und deshalb unter Vorbehalt zu stellen. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass die unbegrenzte Datenübermittlung unter Umständen mit den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nicht vereinbar ist. Auch zwingende Gründe des Nachrichtenzugangs und der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung der Länder könnten der uneingeschränkten Datenübermittlung entgegen stehen.

Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)

Drucksache 562/09

Das vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 beschlossene Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, mit der die Länder die Umsetzung des von der EU entwickelten Schulobstprogramms auf den Weg bringen wollten. Das Programm sieht vor, Schüler in den Pausen kostenlos mit Ost und Gemüse zu versorgen. Hierdurch soll eine gesündere Ernährung von Kindern ermöglicht und die Landwirtschaft gestärkt werden. Die finanzielle Beteiligung von Seiten der EU beläuft sich auf 12,5 Millionen Euro. Die erforderliche Kofinanzierung muss von den Mitgliedstaaten aufgebracht werden.

Der Bundestag hat den Entwurf des Bundesrates dahingehend geändert, dass die Kofinanzierung nicht mehr dem Bund, sondern den Ländern obliegen soll.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 562/1/09

Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er ist der Ansicht, dass der Bund die anteilige Finanzierung des Programms übernehmen muss. Die geplanten Maßnahmen würden den Absatz landwirtschaftlicher Produkte fördern. Deshalb sei die Vollzugs- und Finanzierungszuständigkeit der Länder nicht mit ihrer Kulturhoheit zu begründen.

Außerdem fordert der Agrarausschuss eine möglichst flexible und einfache Ausgestaltung des Schulobstprogramms. Es sei verfehlt, dabei alle regionalen Strategien zu vereinen. Mangels einer entsprechenden Koordinierung führe dies bei den Ländern zu Doppelarbeit und bürokratischem Mehraufwand.

Tagesordnungspunkt 9

a) Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Drucksache 567/09

Bürger und Unternehmen sollen in Höhe mehrerer Milliarden entlastet werden. Hierzu hat der Deutsche Bundestag am 19. Juni 2009 das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Danach können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus künftig vollständig von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf umfangreich Stellung genommen. In dem Gesetzesbeschluss des Bundestages wurden einige seiner Forderungen umgesetzt. Hierzu gehört unter anderem die Verringerung von Mehrbelastungen beim Lohnsteuerabzug. Außerdem hat der Bundestag die Freigrenze beim Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen befristet angehoben, um kleine und mittlere Unternehmen in Zeiten der Konjunkturkrise zu entlasten. Auch damit wurde eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, der auf die krisenbedingten negativen Auswirkungen der Zinsschranke hingewiesen hatte.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 567/1/09

Die vier mitberatenden Ausschüsse empfehlen dem Plenum die Zustimmung zum Gesetz.

Der Wirtschaftsausschuss rät dem Plenum zudem zu einer begleitenden Entschließung. Darin begrüßt er die vom Bundestag beschlossenen verbesserten Rahmenbedingungen für Unternehmen. Zugleich macht er jedoch deutlich, dass weitergehende Maßnahmen zu ihrer Entlastung erforderlich sind. Die Zinsschranke und Mantelkaufregelung sollten nach Ansicht des Wirtschaftsausschusses generell überarbeitet werden. Außerdem mahnt er, dass bei der Gewerbesteuer das grundlegende Prinzip der Gewinnbesteuerung erhalten bleiben muss und fordert, die Einschränkungen bei der Verlustverrechnung aufzuheben.

Tagesordnungspunkt 11

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Drucksache 571/09

Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2009 passt das Arzneimittelgesetz an europäische Vorgaben an und setzt zahlreiche Neuregelungen in diesem Bereich um. So soll die Einführung eines Anwendungsverbots für bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitslücken schließen. Daneben sieht das Gesetz ergänzende Bestimmungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vor. Der Informationsaustausch mit Drittstaaten zur Abwehr und Verhütung von Arzneimittelrisiken wird erleichtert.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf Anfang April dieses Jahres umfangreich Stellung genommen. Einige seiner Anregungen wurden vom Bundestag umgesetzt. Hierzu gehört die Ausdehnung des Besitzverbotes auf Anabolika. Auch die strengeren Anforderungen zum Erhalt einer Herstellererlaubnis gehen auf den Bundesrat zurück. Ebenso eine Ausnahmevorschrift, die es Behörden ermöglicht, bei einem Versorgungsnotstand mit lebenswichtigen Arzneimitteln schneller Medikamente aus dem Ausland in den Verkehr zu bringen.

Darüber hinaus hat der Bundestag eine Vielzahl weiterer Änderungen beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Transparenz der Vergütungssituationen von Ärzten, die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Pflichtversicherte nach dem SGB V und die Regelungen zum Krankengeldwahltarif.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 571/1/09

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Plenum, von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen.

Außerdem rät er zu einer begleitenden Entschließung. Darin soll der Bundesrat seine Bedenken gegenüber dem zunehmenden Aufbau zentralistischer Strukturen im Bereich der Sozialversicherung zum Ausdruck bringen. Diese Tendenz würde durch einzelne Bestimmungen des geänderten Arzneimittelrechts bestätigt. Hiernach unterliegen landesunmittelbare Krankenkassen künftig nicht nur der Kontrolle der Landesprüfungsämter und des Bundesrechnungshofes, sondern auch der des Bundesversicherungsamtes. Nach Ansicht des Gesundheitsausschusses sind die geplanten Vor-Ort-Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt nicht erforderlich und mit dem föderalen Staatsaufbau Deutschlands nicht vereinbar.

Tagesordnungspunkt 13

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus

Drucksache 573/09

Pflegebedürftige Behinderte dürfen ihre Pflegekräfte künftig in die Klinik mitnehmen und sich von ihnen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes betreuen lassen. Der Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht außerdem vor, dass das Pflegegeld für die gesamte Dauer des stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthaltes sowie der "krankenhausersetzenden häuslichen Krankenpflege" weiter ausbezahlt wird. Zur Verbesserung der Versorgung schwerkranker Menschen ist zudem geplant, Palliativmedizin als Lehrfach in das Medizinstudium aufzunehmen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 573/1/09

Der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen die Zustimmung zum Gesetz.

Nach Ansicht des Finanzausschusses sollte das Plenum hingegen den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Finanzminister sehen keine Notwendigkeit für den gesetzlich geregelten Anspruch auf Mitnahme einer Begleitperson. Soweit im Einzelfall erforderlich, sei diese Form der Betreuung schon jetzt möglich. Auch die verlängerte Auszahlung des Pflegegeldes lehnt der Finanzausschuss ab. Dies führe zu einer Kostenverschiebung von der an sich zuständigen Krankenversicherung hin zur Pflegeversicherung und Sozialhilfe.

Tagesordnungspunkt 14

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung

Drucksache 574/09

Nach langer Debatte hat der Deutsche Bundestag am 28. Mai 2009 die kontrollierte Abgabe von synthetischem Heroin an schwerst Drogenabhängige beschlossen. Das Gesetz entspricht einer Gesetzesinitiative des Bundesrates, die dieser bereits im September 2007 in den Bundestag eingebracht hatte. Danach gilt Diamorphin künftig nicht mehr als illegale Droge, sondern wird als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel zugelassen. Die Behandlung mit dem Ersatzstoff fällt dann unter die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ausschussempfehlungen

Der federführende Gesundheits- und der Innenausschuss empfehlen dem Plenum, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.

Tagesordnungspunkt 15

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Drucksache 577/09

Gut drei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 Verschärfungen des Waffenrechts beschlossen und damit zum Teil auch Forderungen des Bundesrates umgesetzt, die dieser im Zuge der Änderung des Sprengstoffgesetzes geltend gemacht hatte.

Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten elektronischen Waffenregisters, die 2012 abgeschlossen sein soll. Außerdem enthält der Gesetzesbeschluss eine Amnestieregelung für den illegalen Besitz von Waffen, wonach diese bis Ende dieses Jahres straffrei abgegeben werden können. Vorgesehen ist auch, dass Behörden künftig verdachtsunabhängig die Einhaltung von Aufbewahrungsvorschriften in den Räumlichkeiten von Schusswaffenbesitzern überprüfen dürfen. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben werden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 577/1/09

Der Innenausschuss rät dem Plenum, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Zudem empfiehlt er eine Entschließung, in der er weitere Schritte zur Überprüfung des Waffenrechts anregt. Im Dialog mit den Schießsportverbänden müsse insbesondere überlegt werden, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden kann. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass die Genehmigung von Sportordnungen der Schießsportverbände nur noch im Einvernehmen mit den Ländern erfolgt. Sportordnungen, die so genanntes IPCS Schießen enthalten, müssten widerrufen werden, da es sich hierbei um Schießübungen mit kampfmäßigem Charakter handelt. Darüber hinaus verlangt er, das Spiel Paintball zu verbieten.

Tagesordnungspunkt 16

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Drucksache 578/09

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien soll die IT-Sicherheit weiter gestärkt werden. Das vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2008 beschlossene Gesetz erteilt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) erstmals die Befugnis, IT-Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung durch Sicherheitsauflagen zu gestalten.

Soweit hiervon die IT-Sicherheit der Länder betroffen ist, hatte der Bundesrat eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Umsetzung der geplanten Maßnahmen gefordert. In seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf äußerte er zudem Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz. Darüber hinaus hatte er darauf gedrängt, Produkthersteller noch vor der Öffentlichkeit über Sicherheitslücken zu informieren. Nur dann könnten Hersteller zum Schutz ihrer Geschäftsmodelle Gegenmaßnahmen ergreifen.

Mit seinem Gesetzesbeschluss hat der Bundestag insbesondere den Datenschutz verbessert. Dabei hat er unter anderem die Verwendung personenbezogener Daten konkretisiert und Informationspflichten des BSI gegenüber dem Datenschutzbeauftragten aufgenommen. Ebenfalls umgesetzt wurde die Anregung des Bundesrates, Produkthersteller rechtzeitig über Sicherheitslücken zu unterrichten. Darüber hinaus hat der Bundestag eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung bittet, die Länder in Entscheidungen mit einzubeziehen, wenn von den angestrebten Verbesserungsmaßnahmen auch die Informationstechnik der Länder betroffen ist.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 578/1/09

Der Innenausschuss rät dem Plenum, von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen.

Zugleich empfiehlt er eine Entschließung mit der sich der Bundesrat der Entschließung des Bundestages anschließen soll. Dabei unterstreicht der Innenausschuss die Notwendigkeit, die Länder rechtzeitig zu informieren und an der Erarbeitung einschlägiger Regelungen zu beteiligen.

Tagesordnungspunkt 20

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Drucksache 582/09

Absprachen zwischen den Beteiligten eines Strafverfahrens kommen in der Praxis häufig vor, sind bislang jedoch nicht gesetzlich geregelt. Der Deutsche Bundestag hat nunmehr ein Gesetz verabschiedet, das konkrete Vorgaben zu den Voraussetzungen, zum zulässigen Inhalt, zum Zustandekommen und zu den Folgen so genannter Deals im Strafprozess enthält.

Der Bundesrat hatte zu dem Regierungsentwurf vor einigen Monaten Stellung genommen und dabei einige Änderungswünsche geäußert. Diese sind vom Bundestag ebenso wenig berücksichtigt worden, wie der eigene Bundesratsentwurf zu der Thematik, den die Länder bereits 2006 in den Bundestag eingebracht hatten.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 582/1/09

Der Rechtsausschuss empfiehlt, in einem Vermittlungsverfahren zwei Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Zum einen fordert er ein qualifiziertes Geständnis als Voraussetzung jeder Verständigung. Die Einlassung des Angeklagten soll so konkret sein, dass keine Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen: Das Gericht müsse sich vom Wahrheitsgehalt überzeugt haben. Der Ausschuss argumentiert, das Gebot der Sachaufklärung dürfe durch Deals nicht aufgegeben werden. Hierfür hatte sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme ausgesprochen.

Zum anderen wendet sich der Rechtsausschuss gegen eine Neuregelung, die erst im Bundestagsverfahren in den Gesetzestext aufgenommen worden ist: Dass der Verzicht auf Rechtsmittel stets dann ausgeschlossen wird, wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist, kritisiert der Ausschuss als nicht sachgerecht. Die Passage sei daher zu streichen. Statt dessen soll der Betroffene wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen bei einer Absprache darüber belehrt werden, dass er in jedem Fall frei darüber entscheiden kann, Rechtsmittel einzulegen.

Tagesordnungspunkt 22

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Drucksache 586/09

Das Gesetz beruht auf einer Bundesratsinitiative vom März dieses Jahres, die der Deutsche Bundestag im Mai übernommen hat. Es erhöht die Entschädigungspauschale für zu Unrecht erlittene Haft von derzeit 11 auf 25 Euro pro Tag. Die Haftentschädigung ist seit 1988 nahezu unverändert geblieben. Der Bundesrat hatte mit seinem Gesetzentwurf darauf aufmerksam gemacht, dass die bisherige Summe weder der beträchtlichen Preissteigerung seit zwanzig Jahren noch dem Genugtuungs- und Anerkennungsinteresse eines zu Unrecht Inhaftierten Rechnung trage.

Ausschussempfehlungen

Da der Bundestag den Bundesratsentwurf unverändert verabschiedet hat, empfiehlt der Rechtsausschuss, dem Gesetz nun zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 23

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Drucksache 587/09

Das Gesetz regelt Beschränkungen für Inhaftierte, die der Zweck der Untersuchungshaft erforderlich macht. Es enthält detaillierte Vorschriften für Besuchsmöglichkeiten, Telefon-, Schrift- und Paketverkehr sowie zur gemeinsamen Unterbringung mehrerer Untersuchungshäftlinge. In einer neuen Vorschrift werden die Rechtsbehelfe gegen Vollzugsentscheidungen gebündelt. Bislang waren viele dieser Regelungen in verschiedenen untergesetzlichen Verwaltungsanordnungen normiert. Außerdem setzt die Vorlage europäische Vorgaben zu Belehrungspflichten bei Inhaftierung und zur Akteneinsicht um.

Bei seiner Beschlussfassung im Mai 2009 hat der Bundestag den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verändert und dabei vereinzelt Anregungen des Bundesrates aus dessen umfangreicher Stellungnahme vom Ende letzten Jahres aufgegriffen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 587/1/09

Der Rechtsausschuss möchte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überweisen, um es dort in drei Punkten ändern zu lassen.

Die Regelungen zur Vollstreckung der Untersuchungshaft müssten gestrichen werden, hierfür fehle dem Bund nach der Föderalismusreform schlicht die Gesetzgebungskompetenz. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme deutlich hingewiesen. Außerdem verlangt der Ausschuss eine präzisere Zuständigkeitsaufteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Auch dies entspricht einer nicht berücksichtigten Forderung aus dem ersten Durchgang.

Entschieden wendet sich der Rechtsausschuss gegen die Verpflichtung, unverzüglich nach Beginn der Untersuchungshaft einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Diese Regelung ist erst im Bundestagsverfahren in das Gesetz gekommen. Sie sei weder verfassungs- noch europarechtlich geboten. Der Ausschuss warnt vor finanziellen Mehrbelastungen der Länder, die angesichts der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht vertretbar seien.

Tagesordnungspunkt 27

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Drucksache 568/09

Das Gesetz geht auf einen Bundesratsentwurf vom letzten Jahr zurück. Mit diesem hatten sich die Länder dafür eingesetzt, Gläubiger besser über die finanziellen Verhältnisse ihrer Schuldner zu informieren und diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung zu modernisieren, zu effektivieren und zu beschleunigen. Modernisiert wird auch das Verfahren zur Abgabe der "eidesstattlichen Versicherung" und die Führung des Schuldnerverzeichnisses in einem landesweiten Internetregister. Durch frühzeitige Informationen über solche Schuldner, bei denen die Vollstreckung erfolglos geblieben ist, können Gläubiger sich zukünftig unnötige Kosten für aussichtslose Vollstreckungsaufträge ersparen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Länder in neuer Fassung verabschiedet und dabei einige Änderungen an einzelnen Vorschriften vorgenommen. So soll das Recht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und der Anspruch des Gläubigers auf effektive Durchsetzung seiner Forderungen andererseits, in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.

Ausschussempfehlungen

Der Rechtsausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 29

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Drucksache 592/09

Bei der Festsetzung von Managergehältern gelten künftig strengere Regeln. Um zu vermeiden, dass von kurzfristig ausgerichteten Vergütungssystemen fehlerhafte Verhaltensanreize ausgehen, hat der Bundestag am 18. Juni 2009 beschlossen, die Festlegung der Gesamtbezüge von Vorstandsmitgliedern gesetzlich genauer zu regeln. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die leistungsorientierte Vergütung von Managern. Außerdem müssen sie in Schadensfällen unter Umständen selbst haften.

Der Aufsichtsrat wird als Kontrollorgan in Fragen der Vorstandsvergütung stärker zur Verantwortung gezogen. Er erhält darüber hinaus die Möglichkeit, die Bezüge der Manager leichter herabzusetzen. Damit Entscheidungen der Unternehmensspitze möglichst nachhaltig ausfallen, können Aktienoptionen künftig erst nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden. Neu ist auch die Einführung einer Karenzzeit für Vorstandsmitglieder. Hiernach dürfen sie drei Jahre nach ihrem Ausscheiden nicht als Mitglied eines Prüfungs- oder ähnlichen Ausschusses tätig sein.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 592/1/09

Der federführende Rechts- und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Plenum, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Tagesordnungspunkt 30

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Drucksache 593/09

Nach sechs Jahren intensiver Diskussion hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung auf den Weg gebracht. Von den drei frakionsübergreifenden Gesetzentwürfen setzte sich der Vorschlag einer Parlamentariergruppe um den SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker durch. Für den Entwurf votierten nach abschließender Lesung 317 Abgeordnete.

Die gesetzlich geregelte Patientenverfügung soll für mehr Rechtsklarheit bei der medizinischen Behandlung von Menschen sorgen, die infolge eines Unfalls oder Krankheit ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben. Es ist nunmehr gesetzlich geregelt, dass der Wille eines Patienten bei der Anordnung lebenserhaltender Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Bislang war umstritten, unter welchen Umständen Ärzte oder Betreuer an den vorab formulierten Patientenwillen gebunden sind.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 593/1/09

Rechts- und Gesundheitssausschuss empfehlen, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.

Tagesordnungspunkt 36

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Drucksache 604/09

Die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet soll erschwert werden. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2009 ermächtigt das Bundeskriminalamt, das Sperren von Seiten mit pornographischen Inhalten zu veranlassen. Bei Aufruf des gesperrten Internetauftritts soll stattdessen eine Stoppmeldung erscheinen.

In seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Insbesondere in datenschutzrechtlicher Hinsicht hatte er allerdings Nachbesserungen gefordert.

Zur Überprüfung der Sperrlisten und Stärkung des Datenschutzes sieht das Gesetz nunmehr die Einbeziehung des Bundesdatenschutzbeauftragten vor. Entsprechend der Forderung des Bundesrates hat der Bundestag außerdem eine Regelung gestrichen, wonach sämtliche personenbezogenen Daten, die bei der Umleitung auf Stoppmeldungen anfallen, zur Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen sind. Die Länder hatten diese Maßnahme als unverhältnismäßig abgelehnt.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 604/1/09

Der Wirtschaftsausschuss rät dem Plenum von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab.

Tagesordnungspunkt 44

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Antrag des Freistaates Sachsen

Drucksache 624/09

Sachsen möchte die Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr und Rettungskräften erhöhen.

Mit einem Verordnungsantrag schlägt das Land vor, an den Einsatzwagen gelbe Warnleuchten anzubringen, um die Rettungskräfte vor Gefahren im fließenden Verkehr zu schützen. Zur Begründung verweist Sachsen auf die zunehmende Gefahr durch Auffahrunfälle, bei denen Fahrzeuge der Feuerwehr an der Einsatzstelle von hinten erfasst werden und ihre Besatzung zum Teil tödliche Verletzungen erleidet.

Nach Vorstellung im Plenum wird der Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Tagesordnungspunkt 45

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise

Antrag des Landes Brandenburg

Drucksache 534/09

Brandenburg hat einen Entschließungsantrag zur Unterstützung der Landwirtschaft formuliert. Hierüber möchte das Land die Bundesregierung auffordern, ihre angekündigten Maßnahmen für eine Wettbewerbsverbesserung der deutschen Landwirtschaft zügig umzusetzen. Dabei begrüßt Brandenburg die Absicht, die Reduzierung der Steuerrückerstattung für Agrardiesel und ihre mengenmäßige Begrenzung wieder rückgängig zu machen. Der Antrag enthält zudem die Erwartung an die Bundesregierung, dass sie sich auf EU-Ebene für eine Erhöhung der so genannten De-minimis Grenze im Agrarbereich auf 30.000 Euro einsetzt.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 534/1/09

Abweichend von dem Antrag Brandenburgs schlägt der Agrarausschuss dem Plenum eine detailliertere und umfassendere Entschließung vor. Ergänzend zu den bereits aufgestellten Forderungen bittet er die Bundesregierung, die Export- und Verarbeitungsbeihilfen aufrecht zu halten und den Ausbau von Exportkreditsicherungssystemen voranzutreiben. Hierzu solle das Konjunkturpaket II genutzt werden.

Weitere Forderungen betreffen die Lage am Milchmarkt, die der Agrarausschuss mit großer Sorge beobachtet. Erforderlich sei die Entwicklung von Maßnahmen, die ein zügiges und wirksames Reagieren auf Marktschwankungen ermöglichen. Außerdem solle die Bundesregierung die Förderung von Butter- und Milchpulver verlängern und die Schulmilchbeihilfe anheben. Zudem müssten Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Hersteller landwirtschaftlicher Produkte ihre Marktstellung verbessern und attraktive Märkte leichter erschlossen werden können.

Tagesordnungspunkt 52

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftsicherheitsentgelte

Drucksache 481/09

Die europäische Kommission möchte einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Festlegung von Luftsicherheitsgebühren schaffen. Hiervon verspricht sie sich unter anderem verbesserte Beziehungen zwischen den Luftfahrtunternehmen und der jeweiligen Flughafenleitung. Dementsprechend verpflichtet der Richtlinienvorschlag beide Seiten zum Austausch bestimmter Informationen. So sollen Luftfahrtunternehmen die Flughafenleitung künftig über Verkehrsprognosen und den beabsichtigten Flotteneinsatz unterrichten, damit die Flughafenleitung optimal planen kann.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 481/1/09

Der federführende EU-Ausschuss sowie der Finanzausschuss sehen in dem Richtlinienvorschlag eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips und empfehlen dem Plenum deshalb eine ablehnende Stellungnahme.

Darin bemängeln sie, dass der Richtlinienvorschlag nicht ausreichend deutlich macht, warum eine europäische Regelung überhaupt erforderlich ist. Er enthalte insbesondere keine Angaben zu bestehenden Wettbewerbsverzerrungen oder Problemen im grenzüberschreitenden Verkehr, die sich durch die unterschiedlichen Luftsicherheitsentgelte ergeben. Vor diesem Hintergrund sehen die Ausschüsse keinen Bedarf für eine europäische Regelung. Darüber hinaus halten sie es für zweifelhaft, dass der Richtlinienvorschlag Wettbewerbsverzerrungen überhaupt beseitigen kann. Auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit lehnen sie den Vorschlag ab. Die zu erwartende Preisreduzierung führe nicht zu einer entsprechend gesteigerten Nachfrage von Flugreisen, die erforderlich wäre, um die entstehenden Mehrbelastungen für die Mitgliedstaaten auszugleichen.

Der Verkehrsausschuss lehnt den Richtlinienvorschlag ebenfalls ab.

Der Innenausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme der Vorlage.

Tagesordnungspunkt 80

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht

Drucksache 632/09

Als Reaktion auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2009 die Ausweitung der staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute und Versicherungen beschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält danach unter anderem das Recht, Finanzinstituten höhere Eigenmittel vorzuschreiben.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf Korrekturen an der geplanten Erhöhung der Qualitätsanforderungen für Mitglieder in Kontrollorganen gefordert. Außerdem hatte er sich dagegen ausgesprochen, dass diese Verschärfungen auch bei nicht systemrelevanten Instituten wie Sparkassen Anwendung finden sollen.

Der Bundestag hat die Anforderungen an die Aufsichtsräte von Banken daraufhin etwas reduziert. Damit soll es Sparkassen und Genossenschaftsbanken ermöglicht werden, weiterhin ohne größere Schwierigkeiten geeignetes Personal für die Besetzung ihrer Aufsichtsräte zu finden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 632/1/09

Der federführende Finanz- und der Wirtschaftsausschuss empfehlen die Zustimmung zum Gesetz.

Tagesordnungspunkt 82

Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Drucksache 634/09

Mit dem vom Bundestag am 3. Juli 2009 beschlossenen so genannten Bad Bank Modell ist es neben den Privatbanken nun auch den Landesbanken erlaubt, ihre "toxischen" Wertpapiere aus den Bilanzen herauszunehmen und auszulagern. Durch die Bilanzbereinigung über Zweckgesellschaften soll das Eigenkapital der Banken gestärkt und ihre Möglichkeiten zur Kreditvergabe erweitert werden.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf kritisiert, dass sich die beabsichtigte Konsolidierung auf Privatbanken konzentriert. Zur Stabilisierung des Bankenwesens sei vielmehr ein umfassendes Rettungsmodell erforderlich, das auch die Landesbanken einbezieht.

Der Bundestag hat daraufhin am 3. Juli 2009 eine Ergänzung des Gesetzentwurfes beschlossen und die Landesbanken in das Rettungsvorhaben aufgenommen.

Ausschussempfehlungen

Der federführende Finanz- und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Plenum die Zustimmung zum Gesetz.

Tagesordnungspunkt 85

a) Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Drucksache 637/09

Die Bundesregierung hat sich im Oktober 2008 mit den USA auf eine Vertiefung ihrer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität geeinigt. Zum Inkrafttreten des damals unterzeichneten Abkommens ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Das Abkommen enthält Regelungen für den automatisierten Abruf von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie den Austausch von Daten terrorverdächtiger Personen.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Der Deutsche Bundestag hat das Abkommen am 3. Juli 2009 jedoch unverändert beschlossen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 637/1/09

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er kritisiert den Datenschutz des Abkommens in mehrfacher Hinsicht als unzureichend.

So hält er es zum einen für problematisch, dass die erhobenen personenbezogenen Daten ohne weiteres im Strafverfahren verwendet werden dürfen. Auch die im Übrigen vorgesehene weitere Verwendung stößt auf Kritik des Rechtsauschusses. Sie widerspreche dem datenschutzrechtlichen Zweckbindungsgrundsatz. Außerdem fehlen nach Ansicht des Ausschusses verbindliche Lösch- und Prüffristen sowie Datenschutzrechte für die Betroffenen. Für zu weitreichend hält er außerdem die vorgesehenen Datenkategorien. Ausdrücklich wendet er sich gegen die Bekanntgabe der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Auch das Bereitstellen von Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben sieht er skeptisch. Alle diese Bedenken würden umso schwerer wiegen, als dass es in den Vereinigten Staaten keine unabhängige Datenschutzkontrolle gibt.

Darüber hinaus hält es der Rechtsausschuss für inakzeptabel, dass über eine zweckändernde Verwendung der erhobenen Daten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Bundeskriminalamt entscheidet. Dies widerspreche der bisherigen Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Rechtshilfe.

Der Innenausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, sondern stattdessen eine begleitende Entschließung zu fassen. Damit solle der Bundesrat seine Erwartung zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Abkommens auf die Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus achtet.

b) Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Drucksache 638/09

Das vom Bundestag am 3. Juli beschlossene Gesetz setzt das zwischen der BRD und den USA geschlossene Abkommen zur Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität in deutsches Recht um. Danach erhält das Bundeskriminalamt die überwiegende Verantwortung bei der Übermittlung personenbezogenen Daten und dem automatisierten Datenabruf. Auf Antrag von Betroffenen soll es gegenüber den USA außerdem Auskunfts-, Berichtungs-, Sperrungs- und Löschungsansprüche hinsichtlich übermittelter Daten geltend machen.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf die Aufnahme einer Regelung vorgeschlagen, die der erhöhten Schutzbedürftigkeit besonders sensibler Daten Rechnung trägt. Der Bundestag hat das Gesetz jedoch unverändert beschlossen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 638/1/09

Der federführende Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen.

Der Rechtsausschuss spricht sich hingegen dafür aus, in einem Vermittlungsverfahren die Übermittlung und Verwendung personenbezogener Informationen in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu überarbeiten. Die Begründung deckt sich mit seinen kritischen Ausführungen zur Ausgestaltung des eigentlichen Abkommens (siehe Ausschussempfehlung zu TOP 85 a).

Tagesordnungspunkt 89

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Drucksache 642/09

Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t fahren, wenn sie eine entsprechende Zusatzausbildung absolvieren.

Mit dem Gesetzesbeschluss greift der Bundestag eine Anregung des Bundesrates auf, der eine Ausnahmeregelung bei Fahrerlaubnissen für die freiwilligen Hilfskräfte gefordert hatte (vgl. BR-Drs. 602/08). Hintergrund für die Neuregelung sind die geänderten Fahrerlaubnisklassen, deren Einführung aufgrund europäischer Vorgaben notwendig war. Seitdem reicht der Führerschein der Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis zu 3,5 t.

Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, dass die zusätzliche Fahrausbildung erst für das Fahren von Einsatzfahrzeugen ab 4,75 t erforderlich ist. Außerdem hatte er darum gebeten, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung der Zusatzausbildung klarer zu fassen. Letztere Anregung hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss aufgenommen. Danach können nun unter bestimmten Bedingungen auch die Landesregierungen per Rechtsverordnung die Zusatzausbildung regeln.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 642/1/09

Der Verkehrsausschuss empfiehlt die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Hierüber möchte er das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes dahin gehend ändern, dass sämtliche Berufskraftfahrer bei Verlust ihrer Fahrerlaubnis zum Wiedererhalt der Bescheinigung den üblichen Weiterbildungspflichten unterliegen. Nach den geltenden Bestimmungen müssen sie sich unter Umständen einer sehr zeitintensiven Prüfung der IHK unterziehen. Da Arbeitgeber den Ausfall ihrer Fahrer mitunter nicht akzeptieren, wird ihnen nach den Ausführungen des Verkehrsausschusses bisweilen sogar gekündigt.

Der Innenausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Gesetz. Außerdem rät er dem Plenum zu einer begleitenden Entschließung. Darin bedauert er, dass das Gesetz hinter der von den Ländern befürworteten Lösung zurückbleibt. Die Bundesregierung solle sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass Fahrzeuge bis zu 4,75 t ohne Zusatzausbildung gefahren werden dürfen. Bei Einsatzfahrzeugen bis 7,5 t solle lediglich eine praktische Unterweisung erforderlich sein, sofern der Fahrer seit zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.

Tagesordnungspunkt 92

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 646/09

Rheinland-Pfalz hat einen Gesetzesantrag vorgelegt, nach dem Personen in stationären Einrichtungen, die zugleich Sozialhilfeempfänger sind oder Arbeitslosengeld II erhalten, nichtverschreibungspflichtige Medikamente oder Sehhilfen von der Krankenkasse erstatten bekommen. Zur Begründung verweist das Land auf die Höhe des Barbetrages, der diesen Personen während des stationären Aufenthaltes zur Verfügung steht. Er reiche nicht aus, um nichtverschreibungspflichtige Medikamente oder Sehhilfen zu finanzieren.

Rheinland-Pfalz hat sofortige Sachentscheidung beantragt.

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