Presse
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19 | 200913.02.09
Andere Akzente bei verbesserten Bedingungen für Organtransplantation
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Organaustausches stoßen beim Bundesrat auf Vorbehalte. Zwar begrüßt er in seiner heutigen Stellungnahme die grundsätzliche Absicht, über eine entsprechende Richtlinie Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen zu verbessern und so den Patientenschutz bei der Organtransplantation zu stärken. Zugleich mahnt er jedoch, dass viele Aspekte des Richtlinienvorschlags in die originäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreifen. Insbesondere die Einrichtung und Benennung zuständiger Behörden und Kompetenzzentren falle nicht in die Zuständigkeit der EU. Lediglich die Anwendung von Testverfahren zum Nachweis von Erkrankungen, die Konservierung und Beförderung sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit dürften auf europäischer Ebene geregelt werden.
Darüber hinaus halten die Länder die geplanten Maßnahmen für verfrüht. Wegen des erheblichen bürokratischen Aufwands sei zu befürchten, dass ihre Umsetzung die Leistungsfähigkeit der bestehenden nationalen Einrichtungen beeinträchtigt. Dies könne zu einer weiteren Verknappung der Organspende führen. Vorrangig müsse deshalb die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gestärkt werden, in denen das Transplantationssystem noch nicht ausreichend entwickelt sei. Um den internationalen Organhandel zu bekämpfen, bräuchten gerade die osteuropäischen Staaten Unterstützung beim Aufbau ihrer Gesundheitssysteme.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe
Drucksache 964/08 (Beschluss)
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