Presse
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105 | 200909.06.09
Vorschau zur 859. Plenarsitzung des Bundesrates
am Freitag, 12. Juni 2009, 9.30 Uhr
Redaktionsschluss: Dienstag, 9. Juni 2009, 12.00 Uhr
| TOP 3 c | Föderalismusreform |
| TOP 28 | Klarstellung für Praktika |
| TOP 52 | Biopatente |
| TOP 53 | Unterstützung der Landwirtschaft |
| TOP 1 | Verbraucherinformation |
| TOP 3 | Föderalismusreform |
| TOP 11 | Digitalfunk für Sicherheitsbehörden |
| TOP 12 | Befugnisse für das THW |
| TOP 17 | Erweitertes Führungszeugnis |
| TOP 29 | Bad-Banks |
| TOP 30 | 2. Nachtragshaushalt |
| TOP 32 | Bekämpfung der Kinderpornographie |
| TOP 33 | Änderungen beim Baugeld |
| TOP 48 | HOAI-Novelle |
| TOP 54 | Internet-Breitband-Versorgung |
| TOP 38 | Liste der FFH-Gebiete |
Tagesordnungspunkt 1
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
Drucksache 508/09
Als Konsequenz aus den Gammelfleischskandalen verpflichtet das Gesetz Lebensmittelunternehmer wie Restaurantbesitzer oder Metzgereien, künftig die Behörden zu informieren, wenn ihnen nicht sichere Lebensmittel angeboten werden. Dies soll den Handel mit verdorbenen Produkten eindämmen. Der Bundesrat hatte bereits 2007 die Einführung einer solchen Meldepflicht gefordert (BR-Drs. 59/07 (B)).
Zu dem Gesetz hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 12. Juni 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen, um weitere Verbesserungen in der Verbraucherinformation durchzusetzen und die Länderbehörden vor unnötigem Bürokratieaufwand zu schützen. Am 27. Mai 2009 hat sich der Vermittlungsausschuss mit den Wünschen des Bundesrates befasst und einen Kompromiss erzielt. Dieser ermöglicht es den Behörden, die Öffentlichkeit schneller über Lebensmittelskandale zu informieren und leichter die Namen von Unternehmen zu nennen, die verdorbene Waren anbieten. Außerdem wurde die Datenweitergabe von Länderbehörden an den Bund als Grundlage für das so genannte Lagebild bei landesübergreifenden Lebensmittelskandalen vereinfacht.
Der Deutsche Bundestag hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 28. Mai 2009 angenommen. Der Bundesrat entscheidet nun über die Zustimmung zu dem entsprechend geänderten Gesetz.
Tagesordnungspunkt 3
a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
Drucksache 510/09
b) Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
Drucksache 511/09
Die beiden Gesetze zur Föderalismusreform II enthalten die Vorschläge der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Es handelt sich um eine Grundgesetzänderung im Bereich der Finanzverfassung und ein Begleitgesetz für sämtliche weiteren einfach-gesetzlichen Änderungen, vor allem Maßnahmen zur effizienteren Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Bereich der Steuerverwaltung. Inhaltlich entsprechen sie den Länderinitiativen von Baden-Württemberg und Bremen, die im März 2009 im Bundesratsplenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen worden waren.
Ziel der Grundgesetzänderung ist es, im Einklang mit den Vorgaben des reformierten europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes die institutionellen Voraussetzungen für die Sicherung einer langfristigen Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu verbessern. Kernpunkt ist die Einführung der so genannten Schuldenbremse: die Kreditaufnahme des Bundes darf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten. Für die Länder ist künftig gar keine strukturelle Verschuldung zulässig. Die Neuregelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme sollen erstmals mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 Anwendung finden, Abweichungsmöglichkeiten sind jedoch vorgesehen. Vollständig müssen die neuen Schuldenregeln erst ab 2016 vom Bund und ab 2020 von den Ländern eingehalten werden. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten angesichts ihrer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen für den Zeitraum 2011 bis 2019.
Für diese Änderungen des Grundgesetzes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Bundesrat erforderlich.
Zu den Vorschlägen der Föderalismuskommission fand Anfang Mai 2009 eine gemeinsame Anhörung von Bundestag und Bundesrat statt. Der Bundestag hat die Gesetze am 29. Mai 2009 mit geringfügigen redaktionellen Änderungen beschlossen. Der Bundesrat verzichtet auf Ausschöpfung seiner dreiwöchigen Beratungszeit und behandelt die Vorlagen bereits am 12. Juni 2009.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Finanzausschuss, der Innen- und der Rechts- bzw. der Gesundheitsausschuss empfehlen, den Gesetzen zuzustimmen.
c) Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen
Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen
Drucksache 264/09
Die Entschließung betont die herausragende Bedeutung der Straßeninfrastruktur für Raumplanung, Wirtschaftsentwicklung und Gestaltung der Lebensräume in Deutschland. Bund und Länder sollten sich daher nach Abschluss der Arbeiten an der Föderalismusreform alsbald darum bemühen, die Frage der Fernverkehrsrelevanz einzelner Bundesfernstraßen einvernehmlich zu lösen.
Es herrsche Einigkeit darüber, dass ein erheblicher Anteil von Strecken die ursprüngliche überregionale Bedeutung wegen veränderter Verkehrsströme, neuer Infrastrukturen oder Verkehrsbeziehungen verloren hat und die Einstufung als Bundesstraße nicht mehr zu rechtfertigen ist. Einige Länder hätten Interesse an der Übernahme solcher Straßen in eigener Trägerschaft. Daher sollten zeitnah die konkreten Streckenabschnitte, der geplante Abstufungszeitpunkt und sonstige Modalitäten geklärt werden.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 264/1/09
Der Verkehrsausschuss schlägt vor, in den Entschließungstext unter anderem eine Passage zur finanziellen Kompensation der Länder aufzunehmen: der Bund soll Mittel für Betrieb, Erhaltung, Um- und Ausbau sowie Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Der federführende Finanzausschuss will die Entschließung unverändert fassen.
Tagesordnungspunkt 11
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
Drucksache 452/09
Das Gesetz dient dem störungsfreien bundesweit einheitlichen Digitalfunk der deutschen Sicherheitsbehörden. Es soll verhindern, dass durch Störungen im Kommunikationsbetrieb unabsehbare Folgen für die Öffentliche Sicherheit und speziell für die vor Ort im Einsatz befindlichen Sicherheitskräfte entstehen. Dazu wird die Bundesanstalt ermächtigt, solche Geräte vom Gebrauch auszuschließen, die Störungen im Digitalfunk hervorrufen können. Sie soll gleichzeitig sicherstellen, dass die verwendeten Geräte die gewünschten Leistungsmerkmale erfüllen. Künftig dürfen Endgeräte nur nach Zertifizierung der Bundesanstalt eingesetzt werden.
Der Bundesrat hatte im April 2009 zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Für solche Engeräte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits im Digitalfunk verwendet werden, sei eine erweiterte Übergangsregelung erforderlich, um Wettbewerbsnachteile für die Hersteller zu vermeiden. Außerdem solle die Rechtsverordnung, die das Zertifizierungsverfahren der Bundesanstalt konkretisiert, von der Zustimmung des Bundesrates abhängen. Da auch die Länder künftig diese zertifizierten Endgeräte einsetzen, sei ihr Sachverstand für das Verfahren von Bedeutung. Der Bundestag hat diese Änderungswünsche nicht berücksichtigt.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 452/1/09
Aus diesem Grund will der Innenausschuss den Vermittlungsausschuss anrufen, um die beiden im April geäußerten Forderungen des Bundesrates noch umsetzen zu lassen.
Tagesordnungspunkt 12
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Drucksache 453/09
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Koalitionsfraktionen zurückgeht, passt die bisherigen gesetzlichen Regelungen für den THW an die geänderten Einsatzerfordernisse an. Ziel ist es, dem THW durch erweiterte Befugnisse einen effektiven Schutz der Bevölkerung zu ermöglichen. Diese sollen sich in bestimmten Fällen - vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelungen nach dem Recht der öffentlichen Feuerwehren bestimmen. Außerdem enthält das Gesetz neue Gebührenregelungen und die Möglichkeit, einen Erstattungsanspruch gegenüber dem begünstigten Bürger durchsetzen zu können.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 453/1/09
Der Innenausschuss spricht sich für ein Vermittlungsverfahren aus, um das Gesetz in zwei Punkten zu verändern. Die geplante originäre Befugnis zur Gefahrenabwehr für THW-Einsatzkräfte müsse gestrichen werden. Der Bund habe hierfür keine Gesetzgebungskompetenz, außerdem sei sie verfassungsrechtlich bedenklich. Mit der Übertragung der Befugnisse seien Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechte der Bürger verbunden. Dem werde das vorliegende Gesetz nicht gerecht, heißt es in der Empfehlung. Außerdem fordert der Innenausschuss eine klarstellende Vorschrift zur Amtshilfe für die Kostenregelung.
Tagesordnungspunkt 17
Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Drucksache 458/09
Kinder sollen besser vor solchen Straftaten geschützt werden, die unter Ausnutzung beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit geschehen. Für Personen, die kinder- oder jugendnah tätig sind oder sich um solche Einsätze bewerben, führt das Gesetz ein erweitertes Führungszeugnis ein. Dieses enthält in weiterem Umfang als bisher Eintragungen zu einschlägigen Vorstrafen - auch bei geringerer Schuld.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem zugrundeliegenden Regierungsentwurf gefordert, anstelle der gesonderten Registerauszüge ausschließlich für bestimmte Personen lieber sämtliche Führungszeugnisse generell zu erweitern. Dies sieht eine Länderinitiative (BR-Drs. 72/08(B)) vor, die der Bundesrat bereits im März 2008 beim Bundestag eingebracht hatte.
Der Bundestag hat diese Anregung nicht aufgegriffen, sondern den Regierungsentwurf unverändert beschlossen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 458/1/09
Der Rechtsausschuss spricht sich dafür aus, das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren zu billigen. In einer vorgeschlagenen Entschließung weist er nochmals darauf hin, dass die generelle Ausdehnung aller Führungszeugnisse vorzugswürdig sei. Damit könnten Kinder und Jugendliche noch besser geschützt werden, zudem verringere sich der Bürokratieaufwand.
Tagesordnungspunkt 28
Entschließung des Bundesrates für eine gesetzliche Klarstellung der Bedingungen von Praktika
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Drucksache 388/09
Bremen setzt sich dafür ein, den Missbrauch von Praktika einzudämmen. Es hat dem Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgelegt, der verschiedene Vorschläge für die Bundesregierung enthält, wie die gesetzliche als auch die tatsächliche Situation von Praktikanten zu verbessern wäre. Durch Änderung im Zivilgesetzbuch müsse klargestellt werden, dass Praktikanten die übliche Vergütung beanspruchen können, wenn wie tatsächlich mit sittenwidrig niedriger Bezahlung oder sogar unentgeltlich beschäftigt sind. Im Streitfall solle dem Arbeitgeber die Beweislast obliegen, dass gerade keine Arbeits-, sondern ein Praktikantenverhältnis bestehe.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 388/1/09
Rechts- und Wirtschaftsausschuss sprechen sich gegen die Entschließung aus. Der Kulturausschuss empfiehlt, die Entschließung neu zu fassen: die Bundesregierung möge zunächst Regelungen unterhalb der Ebene von Gesetzesänderungen prüfen, sofern die Sozialpartner hierzu - unter Wahrung der Tarifautonomie - eine Notwendigkeit sehen. Im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zu Stande gekommen.
Tagesordnungspunkt 29
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Drucksache 442/09
Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen, um Kreditinstitute zu entlasten. Der Finanzsektor soll wieder in die Lage versetzt werden, seine Finanzierungsfunktion für die Realwirtschaft wahrzunehmen. Ein neues Modell ermöglicht es, Bankbilanzen zu entlasten und gleichzeitig die Eigentümer der übertragenden Unternehmen in der Verantwortung zu belassen. Hierzu dürfen Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute kurzfristig ihre Bilanzen von strukturierten Wertpapieren entlasten und gleichzeitig Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen schaffen.
Die Unternehmen können die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften übertragen. Diese sind im eigenen Unternehmen oder bei Dritten angesiedelt. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die damit verbundenen Kosten sollen jedoch letztlich die Eigentümer der abgebenden Unternehmen tragen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 442/1/09
Der federführende Finanz- und der Wirtschaftsausschuss schlagen vor, zu dem Regierungsentwurf Stellung zu nehmen. Sie begrüßen das Ziel der Finanzmarktstabilisierung und Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft. Sicherzustellen sei jedoch, dass die Bilanzen der Kreditinstitute auch tatsächlich entlastet werden. Dazu formulieren die Ausschüsse einige rechtliche Anregungen. So sei die Methodik zur Ermittlung des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes zu konkretisieren. Bestehende Absicherungsmaßnahmen bei der Ermittlung des Fundamentalwertes müssten berücksichtigt werden und dürften nicht zum Nachteil der Anteilseigner gereichen. Die Bundesregierung müsse darlegen, welche Gesellschaftsstruktur die Zweckgesellschaft hat und wie sie ohne Folgen steuerlicher Nachteile zu behandeln ist. Weitere Anregungen betreffen die derzeit diskutierten Auslagerungsmodelle, zum Beispiel die angedachte Konsolidierungsbank.
Rechts- und Innenausschuss haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.
Tagesordnungspunkt 30
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
Drucksache 500/09
Die Bundesregierung plant, im laufenden Jahr die Nettokreditaufnahme auf insgesamt über 47 Milliarden Euro zu erhöhen. Dies wäre die höchste Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik. Sie dient vor allem dazu, Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise zu finanzieren. Die geplante Nettokreditaufnahme übersteigt die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen um 14,8 Milliarden Euro. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit einer ernsthaften und nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Gesamtvolumen des Bundeshaushaltes würde sich um 5,6 Milliarden auf insgesamt 303,217 Milliarden Euro erhöhen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 500/1/09
Der Finanzausschuss betont in einer Stellungnahme die enormen Herausforderungen, vor denen die Finanzpolitik angesichts der Wirtschaftskrise steht. Ziel müsse es sein, die wirtschaftliche Krise auch durch angemessene finanzpolitische Maßnahmen so schnell wie möglich zu überwinden. Andererseits gelte es, die Struktur der öffentlichen Haushalte dauerhaft im Blick zu behalten und verantwortungsvolle Weichenstellungen für künftige Generationen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund erkennen die Finanzminister an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Krise eine höhere Nettokreditaufnahme erfordern. Die vorübergehenden Finanzierungsdefizite änderten jedoch nichts an dem Erfordernis, bei konjunktureller Normallage im Grundsatz einen strukturellen Haushaltsausgleich ohne die Aufnahme neuer Schulden sicherzustellen, heißt es in der Stellungnahme.
Der in den vergangenen Jahren begonnene Konsolidierungskurs müsse konsequent fortgeführt werden, sobald die Konjunktur sich wieder bessere. Der Finanzausschuss verweist auf die Vorschläge der Föderalismuskommission II und geht davon aus, dass auch der Bund das Ziel eines Haushaltsausgleichs ohne neue Kredite verfolgt und seine dauerhaft zulässige Möglichkeit struktureller Verschuldung so wenig wie möglich in Anspruch nimmt.
Tagesordnungspunkt 32
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Drucksache 394/09
Die Bundesregierung will den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt erschweren. Dazu sollen Provider verpflichtet werden, geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen. Statt der gesperrten Seiten sollen Internetnutzer eine Stoppmeldung sehen, die über Sperrung und Gründe informiert. Das Bundeskriminalamt stellt den betroffenen Anbietern eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zur Verfügung. Der Gesetzentwurf ermächtigt zudem zur Erhebung und Verwendung personenbezogener Kommunikationsdaten, um diejenigen Personen ermitteln zu können, die einen Zugriffsversuch auf die gesperrten Seiten unternommen haben. Da die Sperrmaßnahmen mit einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis verbunden sein können, enthält der Entwurf die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise das Zitiergebot.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 394/1/09
Während der Ausschuss für Frauen und Jugend keine Einwände gegen den Regierungsentwurf hat, äußert der federführende Wirtschaftsausschuss erhebliche Bedenken. Diese beziehen sich auf die ausschließliche Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes für die Erstellung der geheimen Sperrliste und auf die Befugnis zur Weitergabe personenbezogener Daten. Auch der Kulturausschuss spricht sich dafür aus, datenschutzrechtliche Belange besser zu schützen. Der Innenausschuss schlägt vor, nicht nur kinder-, sondern auch jugendpornographische Darstellungen einzubeziehen. Außerdem sei die Sperrliste regelmäßig zu überprüfen und effektiver Rechtsschutz gegen erfolgte Sperrmaßnahmen zu ermöglichen.
Tagesordnungspunkt 33
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Drucksache 443/09
Der Regierungsentwurf sieht vor, die Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk aufzuheben. Dadurch soll sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduzieren und die Liquiditätsgefährdung von Unternehmen entschärfen.
Der Baugeldbegriff war erst durch das Forderungssicherungsgesetz zum Anfang des Jahres erweitert worden, um Nachunternehmer vor Forderungsausfällen bei Insolvenz des Auftraggebers zu schützen. Seither erfasst der Baugeldbegriff die gesamte Kette von Bauherrn, Generalunternehmer und alle Nachunternehmer und enthält neben kreditfinanzierten Geldern auch Eigenmittel des Bauherrn, die dieser an einen Baugeldempfänger für die Baumaßnahme zahlt. Der Bauträger ist verpflichtet, das Geld zweckentsprechend zu verwenden. Die zweckwidrige Verwendung des Baugelds führt zu strafrechtlichen Konsequenzen und ermöglicht Schadenersatzansprüche. Nach Angaben der Bundesregierung verursachte die Erweiterung des Baugeldbegriffs jedoch vor allem für Unternehmen, die mehrere Bauvorhaben betreuen, erhebliche Umsetzungsprobleme.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 443/1/09
Der federführende Wohnungsbau- und der Wirtschaftsausschuss haben keine Einwände gegen den Regierungsentwurf. Der Rechtsausschuss allerdings lehnt das Vorhaben gänzlich ab. Die vorgebrachten Liquiditätsengpässe beträfen in erster Linie unseriös handelnde Bauträgergesellschaften und Generalunternehmen, die unterfinanzierte Bauvorhaben durchführten. Durch den Gesetzentwurf werde lediglich das Risiko auf den Subunternehmer verlagert, kritisiert die Stellungnahme. Die geplante Änderung gefährde den Zweck des Forderungssicherungsgesetzes. Wichtig sei, dass das Baugeld auch in der Baustelle verbleibe, für die es zur Verfügung gestellt wurde, damit die am Bau beteiligten Personen ihre berechtigten Werklohnforderungen besser durchsetzen könnten. Die erst seit Anfang dieses Jahres geltende Regelung solle zunächst einmal evaluiert, nicht aber gleich aufgehoben werden.
Tagesordnungspunkt 38
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine, atlantische und kontinentale Region
Drucksache 396/09
Die europäische Kommission hat eine dritte aktualisierte Liste der so genannten FFH-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine, atlantische und kontinentale Region vorgelegt und das Bundesumweltministerium gebeten, für die deutschen Gebiete das Einvernehmen zu erteilen. Die Liste ist nicht abschließend, soll für künftige Änderungen offen bleiben und im Bedarfsfall um weitere von deutscher Seite vorzuschlagende Gebiete ergänzt werden können. Das Umweltministerium hat nun den Bundesrat um Stellungnahme gebeten.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 396/1/09
Der Agrar- und der Wirtschaftsausschuss sehen von einer Stellungnahme ab. Der federführende EU-, der Umwelt- und der Verkehrsausschuss schlagen vor, das Einvernehmen zu den deutschen Teilen der Liste zu erteilen.
Da für die konkrete Auswahl der Gebiete national ausschließlich die Länder zuständig sind, soll die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates bei den Beratungen auf europäischer Ebene maßgeblich berücksichtigen.
Tagesordnungspunkt 48
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Drucksache 395/09
Die HOAI-Novelle will Anreize für kostensparendes Bauen schaffen, Bürokratie abbauen und mehr Freiraum für Vertragsgestaltung ermöglichen, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse zu entsprechen. Die HOAI wird in einen verbindlichen Bereich für Planungsleistungen und eine Anlage mit unverbindlichen Empfehlungen für Beratungsleistungen aufgeteilt. Die verbindlichen Vorgaben dienen vor allem dem Verbraucherschutz.
Durch ein so genanntes Baukostenberechnungsmodell sind die Honorare zukünftig von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage sind dann die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten. Alle Tabellenwerte werden um zehn Prozent erhöht. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf Büros mit Sitz im Inland.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 395/1/09
Alle Ausschüsse wollen der Verordnung uneingeschränkt zustimmen. Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss empfehlen dem Bundesrat zusätzlich eine begleitende Entschließung. Darin begrüßen sie die Anhebung der Honorarsätze, fordern jedoch zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Die Beschränkung der verbindlichen Honorarsätze allein auf die Planungsleistungen sehen sie als problematisch an. Die Entschließung bittet die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen zu berichten. Der Wohnungsbauausschuss betont zudem das Allgemeininteresse an verbindlicher Honorarregelung für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
Tagesordnungspunkt 52
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
Antrag des Landes Hessen
Drucksache 266/09
Hessen sieht die Gefahr, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Landwirte und Züchter durch die derzeitige Patentierpraxis verschlechtern. Hintergrund sei eine zunehmende Umgehung des Sortenschutzrechts durch das Patentieren von gezüchteten Pflanzen und Tieren. Mit seinem Entschließungsvorschlag möchte das Land deshalb erreichen, dass Kreuzungen und Selektionen von Tieren und Pflanzen nicht mehr patentiert werden dürfen. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene für eine entsprechende Änderung der Biopatentrichtlinie einsetzen. Andernfalls sei die gartenbauliche und landwirtschaftliche Zuchttätigkeit zunehmend beeinträchtigt. Zudem würden die notwendigen Züchtungsfortschritte behindert, die erforderlich seien, um Nutzpflanzen und -tiere an den Klimawandel anzupassen. Auch die Sicherung der Ernährungsgrundlage wäre andernfalls beeinträchtigt.
Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Land Hessen hat die Aufsetzung der Vorlage auf die Tagesordnung beantragt, um eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Tagesordnungspunkt 53
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
Antrag des Landes Brandenburg
Drucksache 534/09
Brandenburg hat einen Entschließungsantrag zur Lage der Landwirtschaft formuliert. Es fordert die Bundesregierung auf, die angekündigten Maßnahmen für eine Wettbewerbsverbesserung der deutschen Landwirtschaft zügig umzusetzen. Brandenburg begrüßt die Absicht, die Reduzierung der Steuerrückerstattung für Agrardiesel und ihre mengenmäßige Begrenzung wieder rückgängig zu machen. Der Entschließungsantrag enthält zudem die Erwartung an die Bundesregierung, dass diese sich auf EU-Ebene für eine Erhöhung der so genannten De-minimis-Grenze im Agrarbereich auf 30.000 Euro einsetzt.
Der Entschließungstext wird in der Plenarsitzung vorgestellt. Brandenburg beantragt, auf Ausschussberatungen zur Vorlage zu verzichten und direkt im Anschluss an die Vorstellung über die Frage zu entscheiden, ob der Bundesrat die Entschließung fassen will.
Tagesordnungspunkt 54
Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Drucksache 204/09
Die Verordnung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, Sendefrequenzen des Rundfunks zu versteigern, die unter anderem durch Umstellung der analogen auf die digitale Technik frei werden. Diese könnten dann für eine flächendeckende Breitbandversorgung verwendet werden und im bisher unterversorgten ländlichen Raum für einen schnelleren Zugang zum Internet sorgen. An dem Vergabeverfahren der Netzagentur sollen die Länder angemessen beteiligt werden.
Kurz vor der letzten Plenarsitzung am 15. Mai 2009 war die Verordnung von der Tagesordnung abgesetzt worden. Nach weiteren Gesprächen zwischen Bund und Ländern haben nunmehr Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gebeten, den Punkt wieder aufzunehmen und am 12. Juni 2009 über die Zustimmung zur Verordnung abzustimmen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 204/1/09
Wirtschafts- und Kulturausschuss wollen der Verordnung zustimmen, Innen- und Verkehrsausschuss stellen die Zustimmung unter Bedingung einiger Änderungen. So sei der Schutz des digitalen Mobilfunknetzes der Sicherheitsbehörden sicherzustellen. So genannte Sekundärnutzer müssten eine Übergangszeit für technische Umstellungen erhalten, parallel sendende Anbieter alternative Funkfrequenzen. In einer zusätzlich empfohlenen Entschließung wird die Erwartung geäußert, dass der Bund den Kultur- und Bildungseinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen der Länder, die die Frequenzen bisher nutzen, ihre Umstellungskosten in geeigneter Form erstattet.
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