Bundesrat / Bundestag

Föderalismusreform
Am 1. September 2006 trat mit der umfangreichsten Grundgesetzänderung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die erste Stufe der Föderalismusreform in Kraft. Durch die Reform sollen die Handlungs- und die Entscheidungsfreiheit von Bund und Ländern verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zugeordnet sowie die Effizienz und die Zweckmäßigkeit bei der Aufgabenerfüllung gesteigert werden.
Grundlegende Vorarbeiten zur Reform gehen auf die Bundesstaatskommission von Bundestag und Bundesrat zurück, die zwischen Dezember 2003 und Dezember 2004 tagte.
Mehr: Föderalismusreform I …
Die Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Föderalismusreform II
Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
In der zweiten Stufe der Föderalismusreform geht es um die Modernisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, um diese an die veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Zwischen März 2007 und März 2009 hat die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Föderalismuskommission II ein Maßnahmebündel erarbeitet, in dessen Mittelpunkt die Einführung einer neuen gemeinsamen Schuldenregel für Bund und Länder ab dem Haushaltsjahr 2011 steht.