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Breite Zustimmung zu Lissabon-Begleitgesetzen

Zur Großansicht in neuem Fenster: Foto: Blick auf die Mitglieder des Bundesrates während der AnhörungAnhörung von Bundestag und Bundesrat

Die vorliegenden Entwürfe für die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Zu diesem Ergebnis kam der überwiegende Teil von zwölf Staats- und Europarechtlern, die am 26. und 27. August 2009 in einer gemeinsamen Sitzung der EU-Ausschüsse des Bundesrates und des Deutschen Bundestages als Sachverständige angehört wurden.

In seinem Urteil vom 30. Juni 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht den Lissabonvertrag für verfassungskonform erklärt, aber gleichzeitig Bedingungen für ein neues Begleitgesetz aufgestellt. Im Kern geht es dabei um die Stärkung der gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat bei EU-Entscheidungen. (Mehr ...)

Mehr Mitsprache für Bundestag und Bundesrat

Mit den nun vorliegenden Gesetzentwürfen wird Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit eröffnet, die Verhandlungsposition Deutschlands in der EU mitzubestimmen, sofern die Zuständigkeiten der Union ausgeweitet oder die europäischen Verträge als auch als das Gesetzgebungsverfahren und die Abstimmungsregeln geändert werden sollen.

Die Gesetzentwürfe wurden am 26. August 2009 im Bundestag in erster Lesung behandelt und anschließend in der zweitägigen Sachverständigen-Anhörung der EU-Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat erörtert.

Faire Kompromisslösung

Bei der Eröffnung ging der Vorsitzende des Bundesrats-EU-Ausschusses, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (Baden-Württemberg), auf die Bedeutung des Karlsruher Urteils und seiner Folgen ein und hob hervor, dass die eingeforderte Stärkung der nationalen Parlamente auch zu einer Stärkung der Bürger führe. Schließlich - darin seien sich alle einig - wolle man ein Europa der Bürger und kein Europa der Bürokraten.

Mit den neuen Regelungen werde Europa künftig viel stärker in die innenpolitische Debatte kommen und damit auch die Bürger viel stärker erreichen. Reinhart, der als Verhandlungsführer der Länder in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe an der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe mitwirkte, bezeichnete das Ergebnis als fair und konstruktiv, wenngleich an der einen oder anderen Stelle die Länder Kompromisse eingegangen seien. Er zeigte sich davon überzeugt, dass mit Inkrafttreten der Gesetze auch eine neue Ära der Länderbeteiligung beginne.

Fünf Gesetzentwürfe für die Umsetzung des Lissabonvertrages

Grundlage der Anhörung waren die Entwürfe für

  • ein Integrationsverantwortungsgesetz,
  • ein Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderung für die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon,
  • die beiden Gesetze zur künftigen Zusammenarbeit zwischen Bundesrat bzw. Deutschen Bundestag und Bundesregierung in EU-Fragen
  • sowie ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes.

Prof. Dr. Jürgen Schwarze von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg stellte fest, dass mit den fünf Gesetzentwürfen ein ausgesprochen positives Ergebnis vorliege und der Ratifikation kein Hindernis im Wege stehe. Zu dem gleichen Ergebnis kamen Prof. Dr. Christian Calliess von der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Matthias Ruffert von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Geringfügige Schwächen seien unerheblich und stellten die Verfassungskonformität der Begleitgesetze nicht in Frage.

Prof. Dr. Armin von Bogdandy vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht äußerte sich dagegen zurückhaltender. Das Integrationsverantwortungsgesetz sei zwar im Prinzip ausreichend. Es enthalte aber bezüglich des Weisungsrechts des Bundesrates beim "Notbremseverfahren" und den Regelungen zum Ablehnungsrecht der nationalen Parlamente bei so genannten Brückenklauseln möglicherweise neue verfassungswidrige Regelungen.

Zusatzerklärung umstritten

Zur Großansicht in neuem Fenster: Foto: Blick in den SitzungssaalAnhörungssaal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Prof. Dr. Dietrich Murswiek von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der den Kläger Dr. Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte, erklärte, dass die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts durch die Begleitgesetze im Wesentlichen erfüllt seien. Das Bundesverfassungsgericht habe den Lissabonner Vertrag aber nur nach Maßgabe der Gründe seines Urteils von 30. Juni 2009 für verfassungsgemäß erklärt. Um einen möglichen Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof, der den Lissabonner Vertrag möglicherweise anders auslegen werde, zu vermeiden, sprach er sich nachdrücklich für eine zusätzliche Erklärung bei der Ratifizierung des Vertrages aus. In Betracht kämen ein Protokoll oder ein Vorbehalt. Die deutschen Staatsorgane seien verpflichtet, alles zu tun, um einen möglichen Konflikt zu vermeiden. Prof. Dr. Christian Hillgruber von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sah einen entsprechenden Vorbehalt als sinnvoll an.

Dagegen lehnte Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld einen Vorbehalt als nicht zielführend ab. Mit dem Vorlageverfahren zum Europäischen Gerichtshof gebe es ein Instrument, um mögliche Konflikte zwischen den nationalen Gerichten und dem EuGH zu klären. Prof. Dr. Christian Calliess teilte diese Sichtweise.

Hinsichtlich einiger Detailregelungen sahen die Sachverständigen Klärungs- bzw. Nachbesserungsbedarf. Einigkeit bestand darüber, dass der Vorhabensbegriff, an den die Zusammenarbeitsgesetze anknüpfen, einheitlich geregelt werden sollte. Der Entwurf für das Zusammenarbeitsgesetz von Bundesregierung und Deutschen Bundestag sieht einen weitergehenden Vorhabensbegriff vor.

Gleiche Beteiligungsrechte für Bundestag und Bundesrat

Auch hinsichtlich der Beteiligung von Bundesrat und Deutschem Bundestag bei Vorhaben der EU zu Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge sprachen sich die Sachverständigen für im Ergebnis gleiche Rechte beider Häuser aus. Der Entwurf für das Zusammenarbeitsgesetz von Bundesregierung und Deutschem Bundestag sieht vor, dass sich die Bundesregierung bei derartigen Vorhaben bei der abschließenden Entscheidung im Rat bemühen muss, mit dem Deutschen Bundestag Einvernehmen herzustellen. Prof. Dr. Jürgen Schwarze sprach sich hier für eine gleichgerichtete Regelung im Zusammenarbeitsgesetz von Bund und Ländern aus, während Prof. Dr. Matthias Ruffert, Prof. Dr. Franz C. Mayer und Prof. Dr. Armin von Bogdandy die Streichung der im Zusammenarbeitsgesetz von Bundesregierung und Deutschem Bundestag vorgesehenen Regelungen befürworteten.

Bundesratsentscheidung für den 18. September 2009 geplant

Im Anschluss an die Sachverständigenanhörung klären die Experten der Länder und des Deutschen Bundestages nun, inwieweit die Äußerungen und Hinweise der Sachverständigen in den Beratungen der Gesetzentwürfe in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages aufgegriffen und berücksichtigt werden sollten. Die zweite und dritte Lesung der Gesetzentwürfe wird in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. September 2009 stattfinden.

Der Bundesrat wird über seine Zustimmung zu den Begleitgesetzen voraussichtlich in der Sitzung vom 18. September 2009 beschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland noch vor dem am 2. Oktober 2009 geplanten erneuten Referendum in Irland über den Vertrag von Lissabon das Ratifikationsverfahren abschließen kann.

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