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Bundesrats-Finanzausschuss lehnt kleine Steuerreform ab

Foto: Steuerformular und Euronoten

Finanzpolitiker aus den Ländern haben die Regierungspläne zur "kleinen Steuerreform" massiv kritisiert. Sie empfehlen dem Plenum des Bundesrates, am 10. Februar 2012 den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts gänzlich abzulehnen. Eine Stellungnahme in solch scharfer Form wird in der Länderkammer nicht allzu häufig beschlossen. Ob sich der Bundesrat diese Empfehlung seines Finanzausschusses tatsächlich zu eigen macht, wird erst die Abstimmung am Freitagvormittag zeigen.

Die Bundesregierung hatte den Ländern ihre Vorschläge zum Abbau der "kalten Progression" zur Stellungnahme vorgelegt. Sie will zukünftig den Einkommensteuertarif so ändern, dass Lohnerhöhungen zum Inflationsausgleich nicht durch höhere Steuersätze "aufgefressen" werden. Außerdem plant das Bundeskabinett, den Grundfreibetrag stufenweise um insgesamt 350 Euro anzuheben. Den öffentlichen Haushalten würden dadurch rund sechs Milliarden Euro an Einnahmen entgehen.

Und genau dies kritisieren Fachpolitiker aus den Ländern: die Steuersenkung widerspreche der unbedingt notwendigen Haushaltskonsolidierung. Sie sei auch im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse unverantwortlich - die Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise belasteten die öffentlichen Haushalte weiterhin stark. "Steuersenkungen von heute erhöhen die Schulden von morgen", heißt es in dem Beschluss der Finanzminister.

Stattdessen schlägt der Ausschuss vor, den Spitzensteuersatz anzuheben, um eine gerechtere Lastenverteilung zur erreichen. Einer Anpassung des Grundfreibetrages aus verfassungsrechtlichen Gründen verschließen sich die Haushälter aus den Ländern nicht grundsätzlich, wollen hierfür jedoch den Existenz-Minimum-Bericht abwarten.

Abstimmung im Bundesrat noch offen

Ob es in der Plenarsitzung am 10. Februar 2012 wirklich zu der Generalablehnung des Gesetzentwurfs kommt, ist allerdings noch offen. Denn die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss lassen sich nicht eins zu eins auf diejenigen im Plenum der Länderkammer übertragen: Im Fachausschuss verfügt jedes Land gleichberechtigt über eine Stimme - eine relative Mehrheit reicht für die Beschlussfassung aus. So kann ein Antrag schon dann angenommen werden, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält - Enthaltungen zählen hierbei nicht mit.

Unterschiede zwischen Ausschuss-Mehrheit und Plenum

Foto: Blick ins PlenumDie absolute Mehrheit im Bundesrat liegt bei 35 Stimmen

Im Plenum des Bundesrates dagegen sind die Stimmgewichte gestaffelt nach der Höhe der Einwohnerzahl - von drei Stimmen für die "kleinen" bis zu sechs Stimmen für die bevölkerungsreichen Länder. Damit ein Bundesratsbeschluss zustande kommt, ist zudem stets die absolute Mehrheit von 35 Stimmen erforderlich - Enthaltungen zählen hier also wie Nein-Stimmen.

Anders als im Deutschen Bundestag kann daher nicht direkt von der Empfehlung des federführenden Ausschusses auf die Abstimmung im Plenum geschlossen werden. Wie der Bundesrat sich zu dem Gesetzentwurf äußern wird, zeigt sich erst nach der endgültigen Beratung am Freitagvormittag.

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