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Föderalismus

 Bereichsmotiv "Föderalismus"

Einheit in Vielfalt

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Die 16 Länder regeln viele Angelegenheiten selbst. Staatliche Macht ist aufgeteilt zwischen Bundesebene und Länderebene.

Föderalismus

Zur Großansicht in neuem Fenster: Grafik: Deutschlandkarte mit Angabe zu Einwohnerzahlen der Länder und ihrer Stimmenverteilung im BundesratDie 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und ihre Stimmenverteilung im Bundesrat

In einem föderalen Staat schließen sich mehrere Gliedstaaten zu einem Bündnis zusammen. So bilden die 16 deutschen Länder gemeinsam einen Bundesstaat, die Bundesrepublik Deutschland.

In einem Bundesstaat ist der Gesamtstaat für alles zuständig, was einheitlich geordnet werden muss. Darauf sollte er sich aber auch beschränken, denn die übrigen Angelegenheiten sollen die Gliedstaaten selbst regeln. Die Grundregel jeden echten Bundesstaates lautet deshalb: Einheit in Vielfalt.

Doppelte Gewaltenteilung

Der parlamentarische Rat hat sich 1949 für das föderative Staatsprinzip und damit für eine doppelte Gewaltenteilung entschieden. Neben die klassische Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative, die so genannte "horizontale Gewaltenteilung", tritt eine weitere Aufteilung staatlicher Macht zwischen Bund und Ländern, eine "vertikale Gewaltenteilung". Mit dieser doppelten Gewaltenteilung wird einem Machtmissbrauch wirksam vorgebeugt.

Aufgabenverteilung

Das Grundgesetz weist dem Bund und den Ländern in Legislative, Exekutive und Judikative jeweils bestimmte Aufgaben zu.

Zur Großansicht in neuem Fenster: Grafik zur Doppelten Gewaltenteilung im BundesstaatDoppelte Gewaltenteilung im Bundesstaat

Grundsätzlich gilt das Prinzip:

  • Gesetzgebung ist weitgehend Sache des Bundes.
  • Verwaltung ist im Allgemeinen Sache der Länder.
  • Die Rechtsprechung ist zwischen Bund und Ländern eng verzahnt.

Diese Aufgabenverteilung gibt dem Bund eine starke Stellung, denn er kann bundeseinheitliche Normen für alle Länder setzen. Trotzdem muss der Bund die Interessen der Länder berücksichtigen.

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