Geschichte
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1945–52: Die Länder und die deutsche Teilung
Nach Kriegsende entstanden unter alliierter Aufsicht nach und nach wieder die Länder. Ihre Gestalt beruhte im Wesentlichen auf historischen Grenzziehungen. Andere Länder entstanden nach dem Willen der Siegermächte neu, so zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg gibt es erst seit 1952 als einheitliches Land. Das Saarland, zuvor unter französischer Verwaltung, wurde 1957 Teil der Bundesrepublik Deutschland.
In den westlichen Zonen entschieden die Ministerpräsidenten auf Anregung der drei Militärgouverneure im Juli 1948, einen Parlamentarischen Rat mit der Ausarbeitung eines Grundgesetzes zu beauftragen. Die Bezeichnung "Grundgesetz" statt "Verfassung" zeigt das Anliegen der Ministerpräsidenten, dessen vorläufigen Charakter zu betonen, da es nur für einen Teil Deutschlands Gültigkeit haben würde.
Schon im August 1948 entwarf auf Schloss Herrenchiemsee in Bayern ein vorbereitender Verfassungskonvent Richtlinien für das Grundgesetz eines föderalen Deutschland.
Diese dienten als Grundlage für die Arbeit des Parlamentarischen Rates. Der Konvent bestand aus Sachverständigen, die von den Landesregierungen berufen worden waren.
Am 7. September 1949 konstituierte sich der Bundesrat als Verfassungsorgan der jungen Bundesrepublik Deutschland.
Im Königsteiner Abkommen von 1950 wurde die unter den Ministerpräsidenten jährlich wechselnde Präsidentschaft des Bundesrates vereinbart.
In den Ländern der sowjetischen Zone wurden 1946 Landtage gewählt. Die Verfassung der ebenfalls 1949 gegründeten DDR sah zunächst eine Länderkammer vor.
1952 allerdings wurden die Länder zugunsten der Zentralisierung unter Führung der SED aufgelöst. Auf dem Gebiet der fünf ostdeutschen Länder entstanden 14 Bezirke.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1945 | Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus üben die Besatzungsmächte die Regierungsgewalt in Deutschland aus |
| 1948 | Blockade West-Berlins |
| 1949 | Gründung der beiden deutschen Staaten Konrad Adenauer wird Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland |
| 1950 | Königsteiner Abkommen, Festlegung der jährlich unter den Ministerpräsidenten der Länder abwechselnden Präsidentschaften im Bundesrat |
| 1952 | Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die Beneluxstaaten |




